Die elektronische Lohnsteuerkarte 2013 – das müssen Steuerzahler wissen

Zum 01.01.2013 wird die elektronische Lohnsteuerkarte nun stufenweise eingeführt. Nachdem der Start aus technischen Gründen bereits zweimal verschoben werden musste, hat die Lohnsteuerkarte aus Papier nun endgültig ausgedient.

ELStAM – Daten werden elektronisch erfasst

Lohnsteuerkarte und elektronisches Verfahren ELStAMDas neue Verfahren läuft unter der Bezeichnung ELStAM, was für elektronische Lohnsteuer Abzugsmerkmale steht. In diesem werden wie bisher die Lohnsteuerkarte sowie die persönlichen Daten, welche einen Einfluss auf die Berechnung der zu zahlenden Steher haben erfasst. Hierzu gehören insbesondere der Familienstand, die Religionszugehörigkeit sowie die Zahl der Kinder und die Freibeträge. Die betreffenden Daten werden nun direkt von den Gemeinden und Finanzämtern an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet. Anschließend werden die betreffenden Daten zum elektronischen Abruf für Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Somit stehen der Lohnbuchhaltung eines Unternehmens sämtliche Daten, die zur Berechnung der Abzüge benötigt werden, sofort zur Verfügung. Die Abgabe einer Lohnsteuerkarte seitens des Arbeitnehmers ist nun nicht mehr erforderlich. Dazu kann sich dieser künftig manchen Gang zum Finanzamt sparen.

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ELStAM – aktuelle Informationen

ELStAMNachdem die Einführung bereits mehrere Male verschoben wurde, kommen die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) nun zum 01 Januar 2013. Mit der Einführung von ELStAM soll das Lohnsteuerabzugsverfahren sowohl für Arbeitgeber wie auch für Arbeitnehmer und Finanzamt vereinfacht werden.

Änderungen werden automatisch berücksichtigt

Sobald ELStAM vom Arbeitgeber genutzt wird, können wichtige Änderungen direkt beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Kommt es beispielsweise aufgrund Heirat, der Geburt eines Kindes oder eines Kirchenaustritts zu Änderungen, so werden diese automatisch vom Melderegister in ELStAM übertragen. Dies gilt jedoch nicht für antragsgebundene Freibeträge. Wer also einen Freibetrag für Behinderte oder Hinterbliebene nutzen möchte, muss diese nach wie vor jährlich beim Finanzamt eintragen lassen, sofern die Eintragung nicht gleich für mehrere Jahre beantragt wurde.

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Steuerfreibetrag soll die Besteuerung sozialer machen!

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, die einen festen Arbeitsplatz und ein geregeltes Einkommen haben, kennen das Dilemma, wenn man am Ende des Monats die Gehaltsabrechnung in den Händen hält. Der Unterschied zwischen dem real verdienten Geld (Brutto) und der ausbezahlten Summe (Netto) ist bei den meisten enorm. Dennoch gibt es den so genannten Steuerfreibetrag, der es uns erlaubt, ein gewisses Einkommen vor dem Zugriff des Fiskus zu schützen. Sowohl beim Finanzamt als auch in der Fachliteratur findet man statt der Bezeichnung „Steuerfreibetrag“ auch den Begriff „Grundfreibetrag“.

Das gesamte Themengebiet rund um den Steuerfreibetrag ist äußerst komplex. Bei Rentnern beispielsweise richtet sich der Freibetrag nach dem Renteneintrittsalter. Auch für die anderen Pauschalen rät es sich, sich tiefergehend mit der Materie zu befassen, damit einem am Ende nicht bei der Lohnsteuererklärung bares Geld verloren geht. Damit keinerlei Fehler gemacht werden, lohnt es sich auch darüber nachzudenken, einen Steuerberater mit der Steuererklärung zu beauftragen oder aber eine der vielfältigen, neu auf den Markt gekommenen Steuererklärungssoftwares zu verwenden.

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Steuertipps – Lohnsteuerklassen

Papier-Lohnsteuerkarte ade – an den Lohnsteuerklassen ändert sich jedoch nichts

Die Jahre 2010/2011 markieren bekanntlich das endgültige Ende der klassischen Lohnsteuerkarte auf Papier und ihrer seit 1953 im Vierjahresrhythmus durchwechselnden Farben, an die sich alle Lohnsteuerpflichtigen – und ganz sicher auch die Buchhaltungsmitarbeiter in den Unternehmen – schon sehr stark gewöhnt haben. Genau wie aktuell schon die Voranmeldung zur Umsatzsteuer und die Kapitalertragssteuer wird in Zukunft nun auch die Lohnsteuer im Wesentlichen papierlos abgewickelt werden. An den Lohnsteuerklassen, die auch nach wie vor mit Hilfe von römischen Ziffern bezeichnet werden, ändert sich aber natürlich nichts. Die für alle abhängig beschäftigten – und verheirateten – Arbeitnehmer so wichtige Frage, wie die Lohnsteuerklassen in der Ehe am besten verteilt werden, um die familiäre Steuerlast zu minimieren, müssen sich die verheirateten Steuerbürger also auch heute noch stellen. Auf Grund des bekanntermaßen hoch komplexen Steuerrechts hilft bei der Detailberechnung oft auch kein „einfach gestrickter“ Lohnsteuerrechner im Internet weiter, in der Regel ist es sogar erforderlich für die Klärung dieser Fragen einen Steuerberater hinzuziehen.

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Lohnsteuerkarte – das letzte Jahr

Lohnsteuerkarte 2010
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Die „gute alte“ Lohnsteuerkarte auf Papier im Format DIN A5 hat nun ausgedient. Mit dem Ende des Kalenderjahres 2011 ist ihre 86-jährige Geschichte unwiderruflich zu Ende und eine moderne elektronische Art der Steuerdokumentation hält auch auf diesem wichtigen Gebiet Einzug. Die aktuelle Lohnsteuerkarte für das laufende Jahr 2010 gilt ausnahmsweise auch für das Folgejahr, für 2011 werden also KEINE neue Lohnsteuerkarten mehr an Arbeitnehmer ausgegeben. Grund genug jedoch einmal einen Blick zurück auf die wechselvolle Geschichte der Lohnsteuerkarte zu werfen!

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