Lohnsteuer

Die elektronische Lohnsteuerkarte 2013 – das müssen Steuerzahler wissen

11. Januar 2013

Zum 01.01.2013 wird die elektronische Lohnsteuerkarte nun stufenweise eingeführt. Nachdem der Start aus technischen Gründen bereits zweimal verschoben werden musste, hat die Lohnsteuerkarte aus Papier nun endgültig ausgedient.

ELStAM – Daten werden elektronisch erfasst

Lohnsteuerkarte und elektronisches Verfahren ELStAMDas neue Verfahren läuft unter der Bezeichnung ELStAM, was für elektronische Lohnsteuer Abzugsmerkmale steht. In diesem werden wie bisher die Lohnsteuerkarte sowie die persönlichen Daten, welche einen Einfluss auf die Berechnung der zu zahlenden Steher haben erfasst. Hierzu gehören insbesondere der Familienstand, die Religionszugehörigkeit sowie die Zahl der Kinder und die Freibeträge. Die betreffenden Daten werden nun direkt von den Gemeinden und Finanzämtern an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet. Anschließend werden die betreffenden Daten zum elektronischen Abruf für Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Somit stehen der Lohnbuchhaltung eines Unternehmens sämtliche Daten, die zur Berechnung der Abzüge benötigt werden, sofort zur Verfügung. Die Abgabe einer Lohnsteuerkarte seitens des Arbeitnehmers ist nun nicht mehr erforderlich. Dazu kann sich dieser künftig manchen Gang zum Finanzamt sparen.

Freibeträge für 2013 neu beantragen

Aufgrund der mehrmaligen Verschiebung der elektronischen Lohnsteuerkarte liefen die Freibeträge für die Jahre 2011 und 2012 unverändert weiter. Für das kommende Jahr werden diese jedoch nun automatisch wieder auf null gesetzt. Arbeitnehmer die Freibeträge auf ihrer Lohnsteuerkarte eingetragen hatten müssen diese deshalb für 2013 erneut beantragen. Eine Ausnahme gilt nur für Freibeträge von Hinterbliebenen und Behinderten sowie für Kinderfreibeträge, wenn diese bereits über das Jahr 2012 hinaus bewilligt wurden. Dazu gelten die Freibeträge der Lohnsteuerkarte so lange weiter, bis der Arbeitgeber auf das neue Verfahren mit der elektronischen Lohnsteuerkarte umsteigt. Dies ist spätestens zum letzten Lohnabrechnungszeitraum 2013 der Fall. Zuständig für die Beantragung von Freibeträgen ist immer das für den Wohnsitz des Arbeitnehmers zuständige Finanzamt. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich den Antrag auf dem Postweg zu stellen. Die hierfür erforderlichen Vordrucke können einfach aus dem Internet heruntergeladen werden.

Gespeicherte Daten überprüfen

Um unangenehme Überraschungen bei der Lohnabrechnung zu vermeiden, sollten Arbeitnehmer in jedem Fall die eingetragenen Daten der elektronischen Lohnsteuerkarte überprüfen. Hierzu stehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Zum einen können die Daten der elektronischen Lohnsteuerkarte persönlich beim zuständigen Finanzamt überprüft werden. Zudem können sich Arbeitnehmer auch auf dem Elster-Portal der Finanzbehörden online registrieren. Die Registrierung erfolgt über die Steuer-ID. Anschließend wird der Aktivierungscode per Post zugesendet. Der Vorteil dabei ist, dass hier nicht nur alle Daten abrufbar sind, sondern auch die Steuererklärungen direkt online erledigt werden können. Eine telefonische Abfrage der Daten ist aufgrund des Datenschutzes nicht möglich.

Arbeitgeber rufen Daten online ab

Da der Arbeitgeber die Steuer abführen, muss dieser natürlich ebenfalls wissen, welche abzugsfähigen Daten auf der elektronischen Lohnsteuerkarte eingetragen sind. Bisher wurden die wichtigen Details aus der vom Arbeitnehmer vorgelegten Lohnsteuerkarte entnommen. Um an die erforderlichen Daten zu gelangen, werden die Steueridentifikationsnummer sowie das Geburtsdatum des Arbeitnehmers benötigt. Arbeitgeber haben bis Dezember 2012 zeit um ihr System komplett auf die elektronische Lohnsteuerkarte umzustellen.

Daten werden automatisch übermittelt

Die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte bringt für Steuerzahler einige Vorteile mit sich. So werden künftig Änderungen durch die Geburt eines Kindes oder einer Hochzeit direkt von den Gemeinden an die Finanzbehörden übermittelt. Nach einer Hochzeit erfolgt eine automatische Umstellung auf die Lohnsteuerklassen IV/IV. Wird eine andere Kombination gewünscht, so kann diese direkt beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Bei einem Umzug oder eine Scheidung muss das Finanzamt auch künftig persönlich über die Änderungen informiert werden. Wer künftig seinen Job wechselt, muss nicht mehr warten, bis er seine Lohnsteuerkarte vom bisherigen Arbeitgeber erhält. Stattdessen reicht es aus, dem neuen Arbeitgeber lediglich die Zugangsdaten zu ELStAM mitteilen.

Zentrale Zusammenführung der Daten

Bisher wurden die Daten dezentral bei den Meldebehörden und Finanzämtern geführt. Mit ELStAM wurden nun über 40 Millionen personenbezogener Daten in einer zentralen Datenbank zusammengeführt. Wie sicher diese Daten gegen einen möglichen Missbrauch geschützt sind, können derzeit nicht einmal die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder genau sagen. Bedenken gibt es insbesondere betreffs der Autorisierung. Datenschützer hatten eine elektronische Signatur zur Datenabfrage gefordert. Diese entspricht einer digitalen Unterschrift. Derzeit ist eine solche Signatur jedoch nicht vorgesehen.

 

 

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