Die elektronische Lohnsteuerkarte 2013 – das müssen Steuerzahler wissen

Zum 01.01.2013 wird die elektronische Lohnsteuerkarte nun stufenweise eingeführt. Nachdem der Start aus technischen Gründen bereits zweimal verschoben werden musste, hat die Lohnsteuerkarte aus Papier nun endgültig ausgedient.

ELStAM – Daten werden elektronisch erfasst

Lohnsteuerkarte und elektronisches Verfahren ELStAMDas neue Verfahren läuft unter der Bezeichnung ELStAM, was für elektronische Lohnsteuer Abzugsmerkmale steht. In diesem werden wie bisher die Lohnsteuerkarte sowie die persönlichen Daten, welche einen Einfluss auf die Berechnung der zu zahlenden Steher haben erfasst. Hierzu gehören insbesondere der Familienstand, die Religionszugehörigkeit sowie die Zahl der Kinder und die Freibeträge. Die betreffenden Daten werden nun direkt von den Gemeinden und Finanzämtern an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet. Anschließend werden die betreffenden Daten zum elektronischen Abruf für Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Somit stehen der Lohnbuchhaltung eines Unternehmens sämtliche Daten, die zur Berechnung der Abzüge benötigt werden, sofort zur Verfügung. Die Abgabe einer Lohnsteuerkarte seitens des Arbeitnehmers ist nun nicht mehr erforderlich. Dazu kann sich dieser künftig manchen Gang zum Finanzamt sparen.

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Lohnsteuerfreibeträge müssen in 2013 neu beantragt werden

LohnsteuerfreibeträgeZum 01. Januar 2013 erfolgte die stufenweise Einführung der elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM). Durch die Umstellung ist es erforderlich, die Lohnsteuerfreibeträge neu zu beantragen. In den Jahren 2011 und 2012 waren die Lohnsteuerfreibeträge während der Übergangszeit automatisch übertragen worden. Mit dem Start der neuen Datenbank verliert diese Übergangsregelung nun ihre Wirkung.

Ohne Lohnsteuerfreibetrag keine Berücksichtigung

Damit antragsabhängige Lohnsteuerfreibeträge auch 2013 berücksichtigt werden können, ist das Stellen eines Lohnsteuerermäßigungsantrags erforderlich. Lohnsteuerfreibeträge wie Werbungskosten für Fahrten zur Arbeitsstätte oder Verluste aus anderen Einkunftsarten müssen in jedem Fall neu beantragt werden. Dies gilt auch in Lohnsteuerklasse II für Kinder über 18 Jahren sowie für das Faktorverfahren bei Doppelverdiener-Ehepaaren. Wird der Lohnsteuerfreibetrag nicht neu beantragt, so ist dieser nicht in ELStAM gespeichert. Arbeitgeber können die Freibeträge somit auch nicht abrufen und bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigen. Dies kann sich entsprechend negativ auf die Lohnabrechnung bei Arbeitnehmern auswirken.

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ELStAM – aktuelle Informationen

ELStAMNachdem die Einführung bereits mehrere Male verschoben wurde, kommen die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) nun zum 01 Januar 2013. Mit der Einführung von ELStAM soll das Lohnsteuerabzugsverfahren sowohl für Arbeitgeber wie auch für Arbeitnehmer und Finanzamt vereinfacht werden.

Änderungen werden automatisch berücksichtigt

Sobald ELStAM vom Arbeitgeber genutzt wird, können wichtige Änderungen direkt beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Kommt es beispielsweise aufgrund Heirat, der Geburt eines Kindes oder eines Kirchenaustritts zu Änderungen, so werden diese automatisch vom Melderegister in ELStAM übertragen. Dies gilt jedoch nicht für antragsgebundene Freibeträge. Wer also einen Freibetrag für Behinderte oder Hinterbliebene nutzen möchte, muss diese nach wie vor jährlich beim Finanzamt eintragen lassen, sofern die Eintragung nicht gleich für mehrere Jahre beantragt wurde.

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ELStAm wird erneut verschoben

Voraussichtlicher jetzt Starttermin 1.4.2012

Eigentlich hätte alles ganz einfach sein sollen mit der neuen elektronischen Steuerkarte. Besonders die Kommunikation zwischen den Finanzbehörden und den Arbeitgebern sollte deutlich erleichtert werden, sodass Letztere unbürokratisch und schnell stets alle nötigen Steuerdaten ihrer Mitarbeiter hätten abrufen können. Riesige Postsendungen waren in Arbeit und die Auslieferung derer stand kurz bevor, als bekannt wurde, dass der zunächst auf den 1.1.2012 datierte Termin für das neue ELStAM-Verfahren nun doch nicht eingehalten werden könne.

Ära der Papier-Lohnsteuerkarte sollte ab Januar zu Ende gehen

Mit der Einführung des ELStAM-Verfahrens zum 1.1.2012 sollte die Papier-Lohnsteuerkarte nun endgültig aus dem Verkehr gezogen werden. Mit Hilfe der sogenannten Lohnsteuerabzugsmerkmale, die alle Arbeitgeber elektronisch bei den Finanzämtern hätten abfragen können, wäre ein großer Schritt in Richtung Zukunft…

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