Zum 01.01.2013 wird die elektronische Lohnsteuerkarte nun stufenweise eingeführt. Nachdem der Start aus technischen Gründen bereits zweimal verschoben werden musste, hat die Lohnsteuerkarte aus Papier nun endgültig ausgedient.
ELStAM – Daten werden elektronisch erfasst
Das neue Verfahren läuft unter der Bezeichnung ELStAM, was für elektronische Lohnsteuer Abzugsmerkmale steht. In diesem werden wie bisher die Lohnsteuerkarte sowie die persönlichen Daten, welche einen Einfluss auf die Berechnung der zu zahlenden Steher haben erfasst. Hierzu gehören insbesondere der Familienstand, die Religionszugehörigkeit sowie die Zahl der Kinder und die Freibeträge. Die betreffenden Daten werden nun direkt von den Gemeinden und Finanzämtern an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet. Anschließend werden die betreffenden Daten zum elektronischen Abruf für Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Somit stehen der Lohnbuchhaltung eines Unternehmens sämtliche Daten, die zur Berechnung der Abzüge benötigt werden, sofort zur Verfügung. Die Abgabe einer Lohnsteuerkarte seitens des Arbeitnehmers ist nun nicht mehr erforderlich. Dazu kann sich dieser künftig manchen Gang zum Finanzamt sparen.
Zum 01. Januar 2013 erfolgte die stufenweise Einführung der elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM). Durch die Umstellung ist es erforderlich, die Lohnsteuerfreibeträge neu zu beantragen. In den Jahren 2011 und 2012 waren die Lohnsteuerfreibeträge während der Übergangszeit automatisch übertragen worden. Mit dem Start der neuen Datenbank verliert diese Übergangsregelung nun ihre Wirkung.
Eigentlich hätte alles ganz einfach sein sollen mit der neuen elektronischen Steuerkarte. Besonders die Kommunikation zwischen den Finanzbehörden und den Arbeitgebern sollte deutlich erleichtert werden, sodass Letztere unbürokratisch und schnell stets alle nötigen Steuerdaten ihrer Mitarbeiter hätten abrufen können. Riesige Postsendungen waren in Arbeit und die Auslieferung derer stand kurz bevor, als bekannt wurde, dass der zunächst auf den 1.1.2012 datierte Termin für das neue ELStAM-Verfahren nun doch nicht eingehalten werden könne.