ELStAM – aktuelle Informationen

ELStAMNachdem die Einführung bereits mehrere Male verschoben wurde, kommen die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) nun zum 01 Januar 2013. Mit der Einführung von ELStAM soll das Lohnsteuerabzugsverfahren sowohl für Arbeitgeber wie auch für Arbeitnehmer und Finanzamt vereinfacht werden.

Änderungen werden automatisch berücksichtigt

Sobald ELStAM vom Arbeitgeber genutzt wird, können wichtige Änderungen direkt beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Kommt es beispielsweise aufgrund Heirat, der Geburt eines Kindes oder eines Kirchenaustritts zu Änderungen, so werden diese automatisch vom Melderegister in ELStAM übertragen. Dies gilt jedoch nicht für antragsgebundene Freibeträge. Wer also einen Freibetrag für Behinderte oder Hinterbliebene nutzen möchte, muss diese nach wie vor jährlich beim Finanzamt eintragen lassen, sofern die Eintragung nicht gleich für mehrere Jahre beantragt wurde.

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