Lohnsteuer

ELStAm wird erneut verschoben

4. Dezember 2011

Voraussichtlicher jetzt Starttermin 1.4.2012

Eigentlich hätte alles ganz einfach sein sollen mit der neuen elektronischen Steuerkarte. Besonders die Kommunikation zwischen den Finanzbehörden und den Arbeitgebern sollte deutlich erleichtert werden, sodass Letztere unbürokratisch und schnell stets alle nötigen Steuerdaten ihrer Mitarbeiter hätten abrufen können. Riesige Postsendungen waren in Arbeit und die Auslieferung derer stand kurz bevor, als bekannt wurde, dass der zunächst auf den 1.1.2012 datierte Termin für das neue ELStAM-Verfahren nun doch nicht eingehalten werden könne.

Ära der Papier-Lohnsteuerkarte sollte ab Januar zu Ende gehen

Mit der Einführung des ELStAM-Verfahrens zum 1.1.2012 sollte die Papier-Lohnsteuerkarte nun endgültig aus dem Verkehr gezogen werden. Mit Hilfe der sogenannten Lohnsteuerabzugsmerkmale, die alle Arbeitgeber elektronisch bei den Finanzämtern hätten abfragen können, wäre ein großer Schritt in Richtung Zukunft…

genommen worden. Kein Arbeitnehmer hätte mehr eine Lohnsteuerkarte vorlegen müssen, sondern der Arbeitgeber hätte sich die nötigen Daten online bei der jeweiligen Finanzbehörde abfragen können. Doch tatsächlich wird daraus erst mal nichts, denn aufgrund von technischen Schwierigkeiten wurde die Einführung des ELStAM-Verfahrens auf Eis gelegt. Wie die Probleme gelagert sind, ist unklar, jedoch weist die Finanzverwaltung darauf hin, dass bereits heute an einer Übergangsregelung gearbeitet wird, die sowohl auf Bundes- wie auf Landesebene Gültigkeit haben solle.

ELStAM – Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind verunsichert

Arbeitgeber, die sich auf die neue ELStAM-Regelung bereits eingestellt hatten, sind nun gezwungen, sich wieder umzustellen. Da keine Lohnsteuerkarten für 2011 existieren, gelten deshalb auch im kommenden Jahr noch die Karten von 2010. Und zwar so lange, bis das ELStAM-Verfahren an den Start geht. Bei Arbeitnehmern, die deutliche Änderungen auf der Lohnsteuerkarte erwarten, könnte es hingegen sinnvoll sein, sich die Abzugsmerkmale bereits vor Beginn des ELStAM in Papierform zustellen zu lassen.

Ziel des ELStAM-Verfahrens

Ziel des ELStAM-Verfahrens soll es sein, die gesamte Besteuerungsgrundlage wesentlich transparenter zu machen. Bereits in diesem Jahr konnten sich alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber über die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale informieren. Ab dem kommenden Jahr sollten dann auch die jeweiligen Kontrollen über die Richtigkeit der übermittelten Daten in Gang kommen. Aufgrund der technischen Probleme muss jedoch auch dies verschoben werden, wobei nun zu hoffen ist, dass mögliche Fehler nun ebenfalls gleich auch behoben werden können. Insgesamt soll die Kommunikation zwischen den zuständigen Finanzämtern sowie den Arbeitgebern und Arbeitnehmern jedoch deutlich zügiger und auch häufiger werden.

ELStAM – hier sollen alle wichtigen Daten gespeichert werden

Die Lohnsteuerabzugsmerkmale sind ähnlich derer, wie auf der Papier-Lohnsteuerkarte. Auch hier kann der Arbeitgeber die jeweilige Lohnsteuerklasse, die Konfessionszugehörigkeit und auch die Freibeträge, beispielsweise für Kinder, abrufen. In den Datenbanken der Finanzbehörden sind die Daten aller Arbeitnehmer gespeichert. Die Arbeitnehmer können diese hinterlegten Daten mit Hilfe der in Kürze zugestellten Briefe selbst überprüfen. Anhand der Identifikationsnummer ist es möglich, sich in den Computer der Finanzämter einzuloggen und die hinterlegten Daten zu überwachen. Ebenfalls ist es möglich, einzelne Arbeitgeber zu sperren, sodass diese keinen Zugang zu den einzelnen Daten haben können. Die Aufrufe werden jedoch alle protokolliert.

Konsequenzen aus der Verschiebung des ELStAM-Verfahrens

Arbeitgeber und Arbeitnehmer wie auch viele Kritiker zeigen sich besorgt über die Verschiebung des Starttermins auf den 1.4.2012. Die Konsequenzen scheinen groß und die technischen Probleme des ELStAM ebenfalls, denn der Starttermin ist auch jetzt lediglich ein angedachter Termin. Für die Lohnabrechnung ergeben sich insofern Schwierigkeiten, dass Änderungen der Steuerklassen oder der Freibeträge mit Gültigkeit 1.1.2012 nicht direkt einsehbar sind. Da die Arbeitgeber angehalten sind, als Bemessungsgrundlage die alte Lohnsteuerkarte aus 2010 zu nehmen, werden sich aller Voraussicht nach, viele Schwierigkeiten und falsche Lohnauszahlungen ergeben. Besonders betroffen ist hier das sogenannte Lohnsteuerermäßigungsverfahren, welches seit Oktober 2011 in Kraft getreten ist. Hier musten die jeweiligen Freibeträge wieder beantragt werden, da die hier geltende Sonderregelung für eine Übertragung von 2010 auf das Jahr 2011 ausgelaufen ist. Den Arbeitgebern ist dies jedoch in der Regel nicht bekannt, da den Arbeitgebern keine diesbezügliche Bescheinigung vorgelegt werden kann.

 

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