Steuer sparen

Steuertipps für Berufsanfänger

1. Dezember 2011

Sparen bei der Steuererklärung – hier gibt es die News

Wer sein Studium oder auch den Schulabschluss erfolgreich gemeistert hat, der tritt in Kürze meist auch in das Berufsleben ein. Der Abschied vom Schüler- oder Studentenleben ist zwar schmerzlich, jedoch winken den Akademikern und Schulabgängern meist gut honorierte Jobs in der Wirtschaft. Wer gut ausgebildet in das Berufsleben startet, der findet in der Regel immer auch einen Arbeitgeber, der diese Leistung in Anspruch nehmen möchte. Ein üppiges Gehalt ist wiederum das, was sich der Berufseinsteiger von dem neuen Job erhofft.

Was sich anfänglich als so gut anfühlt, ändert sich jedoch meist schon dann, wenn die erste Gehaltsabrechnung auf dem Tisch liegt. Horrende Abgaben, wie Steuern und Beiträge zur…

Sozialversicherung, schmälern den Lohn oder das Gehalt erheblich, sodass der Berufseinsteiger schnell auch frustriert sein wird.

Steuertipps für jede Steuerklasse

In der Regel ist der Berufseinsteiger ledig und ohne Kinder, sodass ihm hier die Steuerklasse I zugeteilt wird. Die Einstufung in die Steuerklasse I sorgt dafür, dass der Arbeitnehmer einen immensen Abzug für Steuern hinnehmen muss, da er, anders als bei der Steuerklasse 3 oder vier beispielsweise, keine weiteren Verpflichtungen in Bezug auf Ehegatte oder Kind hat und somit auch höchstmöglich besteuert werden kann. Die zu zahlenden Steuern sind der jeweiligen Steuertabelle zu entnehmen und beinhalten einen sogenannten Steuervorschuss, den der Arbeitnehmer monatlich vom Lohn oder Gehalt abgezogen bekommt. Der tatsächliche Steueraufwand ergibt sich dann am Jahresende, wenn die Lohnsteuererklärung fällig wird. Hier wird dann genau berechnet, ob der Steuerzahler eine Forderung oder aber eine Verbindlichkeit gegenüber dem zuständigen Finanzamt hat.

Freibeträge mindern die Lohnsteuer der Berufseinsteiger

Bei der Erstellung des Lohnsteuerjahresausgleichs ist es dem Berufseinsteiger erlaubt, diverse Posten als sogenannte Freibeträge steuerlich geltend zu machen. Diese Freibeträge mindern das zu versteuernde Einkommen und wirken sich somit positiv auf das Steuerergebnis aus. Ausgaben für den Job an sich oder auch für die private Altersvorsorge können in der Steuererklärung angesetzt werden und sorgen so häufig für eine Steuerrückzahlung. Die Freibeträge und deren Absetzbarkeit unterliegen gewissen Regelungen, welche im Einzelfall zu prüfen sind. So sind einige Freibeträge bereits pauschal abzugsfähig, was für eine deutliche Vereinfachung bei der Erstellung der Lohnsteuererklärung sorgt. Zu nennen ist hier beispielsweise der Grundfreibetrag, was soviel bedeutet, als dass Gehälter oder Löhne unter dieser Grenze komplett steuerfrei ausbezahlt werden müssen. Die Erstattung der zuvor gezahlten Steuer ist deshalb gewiss.

Arbeitnehmerpauschale auch für Berufseinsteiger

Steuer mindernd wirkt sich auch für Berufsanfänger die Arbeitnehmerpauschale aus. Auch hier erlaubt der Fiskus den pauschalen Abzug für Weiterbildungen und Fachbücher oder aber für Bewerbungen. Übersteigt die tatsächliche Summe jedoch diese Pauschale, so sind diese Kosten in die Kategorie Werbungskosten einzuordnen. Besonders wer gerade erst ins Berufsleben eingestiegen ist, hatte zuvor meist erhebliche Kosten für Bewerbungen und diesbezügliche Portokosten oder auch für den Umzug zum Ort des künftigen Arbeitsplatzes. Das Gleiche gilt für den Fall, bei dem der Umzug in eine andere Stadt zunächst doppelte Mietkosten verursacht hatte. Auch die dürfen steuermindernd vom Berufseinsteiger angesetzt werden.

Arbeitsmittel sind Werbungskosten

Die Werbungskosten der Steuererklärung lassen sich in unterschiedliche Positionen aufteilen. Arbeitsmittel sind nur eine davon, die jedoch gerade für die Berufsanfänger enorm wichtig sind. Richtig angesetzt können hier erheblich Steuern eingespart werden. Zu den Arbeitsmitteln gehört explizit alles, was privat angeschafft wurde, für den neuen Job jedoch explizit von Nöten ist. Hierunter fallen beispielsweise Bücher und Fachzeitschriften, Notebooks und Handys, Aktentaschen und Schreibmaterial aber auch Berufsbekleidung, wie Spezialschuhe und Kittel. Wer als Berufsanfänger ins Bankgewerbe einsteigt, darf sogar Bekleidung, wie Kostüme oder Anzüge steuerlich geltend machen. Hier muss jedoch nachgewiesen werden, dass diese Anschaffungen nicht zur Hälfte auch privat genutzt werden, da die Finanzämter ansonsten schnell den Rotstift ansetzen und die Position als nicht absetzbar erklären.

 

Eine Antwort auf Steuertipps für Berufsanfänger

Miriam Stammen sagt:
23. Oktober 2017 um 13:44

Hallo,

ich habe im Juni meine Ausbildung beendet und bin seit Juli berufstätig. Mein Weg zur Arbeit beträgt 7 km einfache Entfernung. Ansonsten habe ich keinerlei Kosten außer Kontoführung geltend zu machen. Lohnt sich für mich (Steuerklasse 1) eine EK-Erklärung in 2017 für 2016 abzugeben? Oder werden die pauschalen Freibeträge automatisch beim Netto-Gehalt berücksichtigt?

 
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