Kinderfreibetrag eintragen – aktuelle Hinweise für die Steuererklärung

Kinderfreibetrag eintragenEltern, die eines oder mehrere Kinder haben, bekommen zur Sicherung dieser vom Staat das sogenannte Kindergeld. Das Kindergeld ist steuerfrei und kann mit dem Kinderfreibetrag auf der Steuererklärung geltend gemacht werden. Genutzt werden soll das Kindergeld um den Nachwuchs mit allem zu versorgen, was er benötigt. Dazu zählen zum Beispiel Windeln und die Babyausstattung. Im schulfähigen Alter können auch Lernmaterialien davon beglichen werden. Somit steht der Kinderfreibetrag gesetzlich betrachtet in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Kindergeld respektive mit dessen Erhalt.

Kindergeld und Kinderfreibetrag

Nach einem Jahr müssen Eltern dann ihre Einkommenssteuererklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen. Das Finanzamt nimmt dann automatisch eine steuerliche Berechnung vor. Der Kinderfreibetrag setzt sich also aus dem tatsächlich gezahlten Kindergeld und dem Anspruch auf steuerliche Erstattung zusammen.

Voraussetzungen für den Kinderfreibetrag

Die Voraussetzung, die für den Kinderfreibetrag gegeben sein muss, ist der monatliche Erhalt des Kindergeldes. Es können auch beide Eltern vom Freibetrag profitieren. Dafür muss auf der Lohnsteuerkarte die Kennung 0,5 verzeichnet sein. Hier darf jedes Elternteil die Hälfte des Freibetrages auf der Steuererklärung geltend machen.

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Stundungsantrag – wenn für die Steuer die flüssigen Mittel fehlen

Stundung SteuernJährlich sehen sich Unternehmerinnen und Unternehmer der Problematik gegenüber, ihre Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Anhand der angegebenen Einnahmen und Ausgaben ermittelt das zuständige Finanzamt, ob eventuell Steuergelder nachgezahlt werden müssen. Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen haben jedoch oft nicht die finanziellen Mittel für die Nachzahlung und fassen eine Stundung ins Auge. Der Stundungsantrag ermöglicht die Steuernachzahlung zu einem weitaus späteren Zeitpunkt. Gestellt werden kann der Stundungsantrag bei der zuständigen Finanzbehörde. Gesetzlich sind alle Vorschriften, die im Zusammenhang mit dem Stundungsantrag und der Stundung von Steuern im Allgemeinen stehen in der Abgabenordnung in § 222 geregelt.

Wann kann der Stundungsantrag gestellt werden?

Möchte der Unternehmer einen Stundungsantrag einreichen, dann muss er seiner zuständigen Finanzbehörde einwandfrei belegen können, dass die Tilgung der Steuerschuld zum aktuellen Zeitpunkt eine sehr hohe Belastung darstellen würde. Ob dem Stundungsantrag dann stattgegeben wird, liegt im Ermessen des Finanzamts. Bewilligt wird der Anspruch auf Stundung der Steuern jedoch zumeist, wenn die Rückzahlung trotz der Stundung nicht in Gefahr gerät.

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Definition: Was sind Besitzsteuern?

BesitzsteuerBesitzsteuern sind das Gegenstück zu den Verkehrssteuern. Letztere liegen immer dann vor, wenn durch die Übertragung von Gütern eine Steuerschuld entsteht. Wirkt sich die Übertragung hingegen nicht auf die Steuerlast aus, so spricht man von Besitzsteuern. Erhoben werden die Besitzsteuern immer auf das Einkommen, den Ertrag oder das Vermögen von Personen und Unternehmen. Zu den Besitzsteuern gehören beispielsweise die Einkommenssteuer, Kirchensteuer, Erbschaftssteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer sowie der Solidaritätszuschlag.

Die Einkommenssteuer als Besitzsteuer

Die Einkommenssteuer ist keine Steuer an sich, sondern tritt in verschiedenen Erhebungsformungen auf. Hier wäre zunächst die veranlagte Einkommenssteuer, welche vom Finanzamt zumeist aufgrund einer Einkommenssteuererklärung des Finanzamtes festgesetzt wird. Der Steuerpflichtige erhält daraufhin einen Einkommenssteuerbescheid. Eine weitere Erhebungsform der Einkommenssteuer ist die Lohnsteuer. Diese wird bei nicht selbstständig Beschäftigten direkt vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Verfügt der Steuerpflichtige über weitere Einnahmen und muss deshalb eine Steuererklärung abgegeben, so wird die bereits gezahlte Lohnsteuer auf die veranschlagte Einkommenssteuer angerechnet. Die Kapitalertragssteuer gehört als weitere Einkommenssteuer ebenfalls zu den Besitzsteuern. Auf Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenden müssen ebenfalls Steuern gezahlt werden. Seit 2009 geschieht dies in Form einer pauschalen Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent. Sofern kein Freistellungsauftrag eingereicht wurde, wird die Abgeltungssteuer direkt vom jeweiligen Institut an das Finanzamt abgeführt.

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Die Anlage N – für Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit

Anlage NWer einen Beruf ausübt und diesbezüglich in einem Arbeitsverhältnis steht, der muss Monat für Monat Lohn- oder Einkommensteuer an das zuständige Finanzamt zahlen. Diese Steuern machen in der Regel einen nicht unerheblichen Betrag aus, sodass viele Arbeitnehmer hier bis zu 50 Prozent des gesamten Bruttolohnes an die Behörde zahlen müssen. Dass dies für allgemeinen Unmut unter den Arbeitnehmern sorgt, ist verständlich, denn kaum jemand möchte auf so viel Geld verzichten.

Doch die einbehaltene Steuer, die dem Arbeitnehmer bei jeder Lohn- oder Gehaltszahlung abgezogen wird, ist nicht immer die Summe, die tatsächlich auch gezahlt werden muss. Im Laufe des gesamten Jahres hat der Steuerzahler nämlich zahlreiche weitere Ausgaben zu tätigen, die ihrerseits dann allerdings auch die Steuerlast mindern können. Um die genaue Steuer jedoch ermitteln zu können, muss der Arbeitnehmer am Jahresende eine Lohn- oder Einkommenssteuererklärung abgeben. Hier dürfen dann auch alle zusätzlichen Kosten angegeben werden, die am Ende dann durchaus auch das Steuerergebnis verändern können, sprich, dem Steuerzahler eine Rückzahlung der zu viel gezahlten Steuern bescheren können.

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Steuerfreibetrag soll die Besteuerung sozialer machen!

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, die einen festen Arbeitsplatz und ein geregeltes Einkommen haben, kennen das Dilemma, wenn man am Ende des Monats die Gehaltsabrechnung in den Händen hält. Der Unterschied zwischen dem real verdienten Geld (Brutto) und der ausbezahlten Summe (Netto) ist bei den meisten enorm. Dennoch gibt es den so genannten Steuerfreibetrag, der es uns erlaubt, ein gewisses Einkommen vor dem Zugriff des Fiskus zu schützen. Sowohl beim Finanzamt als auch in der Fachliteratur findet man statt der Bezeichnung „Steuerfreibetrag“ auch den Begriff „Grundfreibetrag“.

Das gesamte Themengebiet rund um den Steuerfreibetrag ist äußerst komplex. Bei Rentnern beispielsweise richtet sich der Freibetrag nach dem Renteneintrittsalter. Auch für die anderen Pauschalen rät es sich, sich tiefergehend mit der Materie zu befassen, damit einem am Ende nicht bei der Lohnsteuererklärung bares Geld verloren geht. Damit keinerlei Fehler gemacht werden, lohnt es sich auch darüber nachzudenken, einen Steuerberater mit der Steuererklärung zu beauftragen oder aber eine der vielfältigen, neu auf den Markt gekommenen Steuererklärungssoftwares zu verwenden.

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