Definition: Was sind Besitzsteuern?

BesitzsteuerBesitzsteuern sind das Gegenstück zu den Verkehrssteuern. Letztere liegen immer dann vor, wenn durch die Übertragung von Gütern eine Steuerschuld entsteht. Wirkt sich die Übertragung hingegen nicht auf die Steuerlast aus, so spricht man von Besitzsteuern. Erhoben werden die Besitzsteuern immer auf das Einkommen, den Ertrag oder das Vermögen von Personen und Unternehmen. Zu den Besitzsteuern gehören beispielsweise die Einkommenssteuer, Kirchensteuer, Erbschaftssteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer sowie der Solidaritätszuschlag.

Die Einkommenssteuer als Besitzsteuer

Die Einkommenssteuer ist keine Steuer an sich, sondern tritt in verschiedenen Erhebungsformungen auf. Hier wäre zunächst die veranlagte Einkommenssteuer, welche vom Finanzamt zumeist aufgrund einer Einkommenssteuererklärung des Finanzamtes festgesetzt wird. Der Steuerpflichtige erhält daraufhin einen Einkommenssteuerbescheid. Eine weitere Erhebungsform der Einkommenssteuer ist die Lohnsteuer. Diese wird bei nicht selbstständig Beschäftigten direkt vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Verfügt der Steuerpflichtige über weitere Einnahmen und muss deshalb eine Steuererklärung abgegeben, so wird die bereits gezahlte Lohnsteuer auf die veranschlagte Einkommenssteuer angerechnet. Die Kapitalertragssteuer gehört als weitere Einkommenssteuer ebenfalls zu den Besitzsteuern. Auf Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenden müssen ebenfalls Steuern gezahlt werden. Seit 2009 geschieht dies in Form einer pauschalen Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent. Sofern kein Freistellungsauftrag eingereicht wurde, wird die Abgeltungssteuer direkt vom jeweiligen Institut an das Finanzamt abgeführt.

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Die Grenzen des Erfindungsreichtums – das Kommunalabgabengesetz kennt hier offensichtlich kaum welche

Das Kommunalabgabengesetz fristet in der Regel eher ein unbeachtetes Schattendasein, obwohl es ohne Zweifel eines der wichtigsten Gesetze ist, denn vor allem die unternehmerisch tätigen Bürger sind regelmäßig von ihm „betroffen“. Erst kürzlich geriet es jedoch wieder einmal in die Schlagzeilen, denn der diesbezügliche Gesetzestext räumt den Städten und Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland eine recht erstaunliche Gestaltungsfreiheit ein – vor allem bei der „Erfindung“ neuer Steuern. Steuern sind hierzulande nämlich keineswegs nur Sache des Bundes oder der Länder. Die neu gestalteten Steuern der Kommunen dürfen sich allerdings nicht mit bereits bestehenden Steuern von Bund und Ländern doppeln oder überschneiden, da in diesem Fall in der Regel die Steuergesetzgebungshoheiten der übergeordneten Organe gelten.

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Grundsteuer: Erlass der Grundsteuer für Vermieter bei Ertragsausfällen

Anträge müssen bis zum 31. März 2010 eingereicht werden Vermieter haben grundsätzlich Anspruch auf einen (teilweisen) Grundsteuererlass, wenn sie unverschuldet erhebliche Mietausfälle verzeichnen. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland hin. Entsprechende Anträge für das Jahr 2009 müssten noch bis zum 31. März gestellt werden. Zuständig seien die Städte und Gemeinden, in den Stadtstaaten … Weiterlesen