Lohn und Gehalt

Lohnsteuerkarte – das letzte Jahr

19. Oktober 2010

Lohnsteuerkarte 2010

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Die „gute alte“ Lohnsteuerkarte auf Papier im Format DIN A5 hat nun ausgedient. Mit dem Ende des Kalenderjahres 2011 ist ihre 86-jährige Geschichte unwiderruflich zu Ende und eine moderne elektronische Art der Steuerdokumentation hält auch auf diesem wichtigen Gebiet Einzug. Die aktuelle Lohnsteuerkarte für das laufende Jahr 2010 gilt ausnahmsweise auch für das Folgejahr, für 2011 werden also KEINE neue Lohnsteuerkarten mehr an Arbeitnehmer ausgegeben. Grund genug jedoch einmal einen Blick zurück auf die wechselvolle Geschichte der Lohnsteuerkarte zu werfen!

Die Geschichte der Lohnsteuerkarte – von 1925 bis 2004

Weil das Konzept der Lohnsteuerkarte bereits im Jahre 1925 – übrigens zusammen mit dem sogenannten Einkommenssteuergesetz (EStG) – eingeführt wurde, hat sie in ihren bisherigen papiernen Formen alle heute noch lebenden Arbeitnehmer begeleitet, die in abhängigen und angestellten Beschäftigungen tätig waren. Dementsprechend kann sich aber wohl kaum jemand an das etwas archaisch anmutende System erinnern, mit dem vor 1925 Unternehmer und Arbeitnehmer ihrer Lohnsteuerpflicht nachzukommen und diese zu dokumentieren hatten. Unternehmer erwarben nämlich bei der staatlichen Post die damals sogenannten Steuermarken und verkauften diese ihren Arbeitnehmern und Mitarbeitern. Diese hatten die Steuermarken in ihr Steuerbuch einzukleben und diese Dokumentation dann beim Finanzamt einzureichen. Wer sich als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber in den vergangenen Jahren oder Jahrzehnten übrigens schon einmal über die Farben der ausgegebenen Lohnsteuerkarten gewundert hat, dürfte mit Interesse hören, dass hinter den jeweiligen Farben – wie kann es anders sein, natürlich! – ein System steckt. Seit dem Jahre 1953 wurden die Lohnsteuerkarten nämlich in einem sich alle vier Jahre wiederholenden Rhythmus eingefärbt: Auf rot folgte stets gelb, dann kam grün und zum Abschluss orange. Im fünften Jahr folgte dann wieder die rote Lohnsteuerkarte.

Gegenwart und Zukunft der Lohnsteuerdokumentation: 2004 bis 2011

Das Ende der klassischen Lohnsteuerkarte aus Papier wurde übrigens nicht erst in diesem Jahr, sondern bereits schon im Jahre 2004 eingeläutet. Seit 2005 waren Arbeitgeber verpflichtet zum Ablauf eines jeden Kalenderjahres – oder entsprechend zum Ende eines Beschäftigungsverhältnisses – eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung zu erstellen. Zur zweifelsfreien Identifikation des Arbeitnehmers diente bereits seit diesem Zeitpunkt übrigens die so genannte eTIN (electronic Taxpayer Identification Number = elektronische Transfer-Identifikations-Nummer). Aber auch diese Nummer hat nur noch eine „Gnadenfrist“ – ebenfalls bis zum Ende des Jahres 2011 – und wird ab 2012 durch die bereits in großem Maßstab an steuerpflichtige Bürger ausgegebene Steuer-Identifikationsnummer (IdNr) ersetzt werden. Während diese neue zentrale Steuernummer dem Staat – und in gewissen Maße auch den Unternehmern und Arbeitgebern – bürokratische Erleichterungen bringen wird, ist ihre Einführung unter aufmerksamen Steuerbürgern, Datenschützern und entsprechenden Verbänden doch durchaus noch umstritten. Seit ihrer flächendeckenden Einführung im Herbst des Jahres 2007 sind so zum Beispiel eine ganze Reihe von Klagen bei Finanzgerichten anhängig. Gegner der Steuer-Identifikationsnummer fürchten in erster Linie, dass diese IdNr ohne explizite Rechtsgrundlage quasi eine allgemeingültige Identifikationsnummer für alle steuerpflichtigen Personen wird, deren Nutzung in der Praxis aber weit über die steuerlichen Belange hinausgehen könnte. In naher Zukunft dürften hier also einige aufschlussreiche Gerichtsurteile in den mittleren und oberen Instanzen der Finanzgerichtsbarkeit zu erwarten sein, vielleicht sogar auch der eine oder andere Versuch das Bundesverfassungsgericht „ins Spiel“ zu bringen.

Wissenswertes zur neuen Steuer-Identifikationsnummer für Unternehmer und Arbeitnehmer

Die neue Steuer-Identifikationsnummer – so sie denn nicht doch noch erfolgreich gerichtlich angefochten wird – wird einmalig an den Steuerbürger vergeben und ändert sich weder bei einem Umzug noch bei einem Wechsel des zuständigen Finanzamtes und natürlich auch nicht bei einem Wechsel des Arbeitgebers. Die gesammelten Steuerdaten werden auch nicht mit dem Ende des Erwerbslebens gelöscht, da ja seit 2005 Rentner durchaus noch in die Verlegenheit kommen können tatsächlich Steuern zahlen zu müssen, erst 20 Jahre nach dem Tod eines Steuerpflichtigen muss der entsprechende Datensatz von Rechts wegen endgültig gelöscht werden. Verwendungshoheit über die neue Steuer-Identifikationsnummer werden die Finanzbehörden haben, aber nicht nur diesen könnte die Steuer-IdNr Arbeitserleichterungen in der Praxis bringen: Arbeitgeber sparen durch die Nummer wohl zum einen bürokratischen Aufwand, zum anderen reduzieren sich ohne Zweifel Papier- und Portokosten für den Versand von gedruckten Steuerunterlagen an ihre Arbeitnehmer und die Finanzbehörden. Besonders profitieren werden darüber hinaus allerdings auch die Kreditinstitute: Sie erfahren ebenfalls Erleichterungen bei der Lohnsteuerabrechnung für ihre Mitarbeiter und können darüber hinaus in Zukunft endlich einen automatisierten digitalen Prozess zur Abführung der Zinsabschlagsteuer nutzen.

 

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