Luftverkehrsabgabe

Luftverkehrsabgabe 2011 – bereits 2010 kontrovers diskutiert

13. Oktober 2010

Selten hat eine gerade erst vor kurzem von der Bundesregierung beschlossene Abgabe schon vor ihrer praktischen Einführung für so viel Wirbel gesorgt wie die Luftverkehrsabgabe oder Luftverkehrssteuer, wie sie des Öfteren – nicht ganz korrekt – in den Medien bezeichnet wird. Dabei ist diese neue Abgabe – bedingt durch die Sommerpause des Parlaments – noch nicht einmal endgültig durch den Bundestag verabschiedet worden. Es steht allerdings nicht zu erwarten, dass diese Abgabenregelegung noch einmal grundsätzlich in Frage gestellt wird. Zwar wurde im Vorfeld zwischen den Koalitionsparteien durchaus heftig um steuerliche Details der Luftverkehrsabgabe gerungen, das nun beschlossene Staffelmodell von acht Euro pro Kurzstreckenflug, 25 Euro pro Mittelstreckenflug und stolzen 45 Euro pro Langstreckenflugstrecke gilt aber als konsensfähig. Die mittlerweile zu Gunsten der Oppositionsparteien gekippten Mehrheitsverhältnisse im deutschen Bundesrat spielen für die Luftverkehrsabgabe 2011 ebenfalls keine Rolle, denn für die erfolgreiche Verabschiedung dieser Abgabenregelung ist die Zustimmung des Bundesrates nicht notwendig.

Fast alle Fluggesellschaften geben sich überrascht

Warum aber wird eine Abgabe, die doch eigentlich erst ab 01.01.2011 erhoben werden soll, von allen Betroffenen – Verbrauchern und Fluggesellschaften – so kontrovers diskutiert? Ganz einfach: Um so genannte „Vorzieheffekte und Umgehungseffekte“ zu vermeiden, wurde die Luftverkehrsabgabe bereits am 01. September 2010 – dem Tage des Kabinettsbeschlusses – von Finanzminister Wolfgang Schäuble mit sofortiger Wirkung in Kraft gesetzt! Die Luftverkehrsabgabe 2011 wird seitdem auf alle Rechtsvorgänge – also Buchungen von Flugreisen ins Ausland oder Ticketkäufe für Inlandsflüge – welche zu einem Abflug ab 01.01.2010 berechtigen, im Voraus erhoben. Das Finanzministerium will auf diese Weise verhindern, dass noch im Jahre 2010 von privaten Verbrauchern und Unternehmen eine große Zahl von Flügen für 2011 und die kommenden Jahre gebucht werden, auf die dann keine Abgabe gezahlt werden müsste. Aufmerksame Beobachter des steuerpolitischen Geschehens waren vor allem davon überrascht, dass sich die Pressesprecher und Vorstände zahlreicher in Deutschland operierender Fluggesellschaften ebenfalls sehr überrascht von diesem steuerlichen „Blitzbeschluss“ gaben! Hier scheint die Lobbyarbeit dieser Unternehmen einmal nicht gewünscht funktioniert zu haben…

Luftverkehrsabgabe 2010 – Verbraucher haben kaum eine Wahl

Wenn also die Fluggesellschaften – wie kurz- und mittelfristig sicher zu erwarten ist – die ihnen durch die Luftverkehrsabgabe entstehenden Kosten über die Ticketpreise an die Verbraucher weiterreichen, haben diese dem zu Folge nur wenige Möglichkeiten der Mehrbelastung aus dem Weg zu gehen. Es sei denn, sie haben das Glück in Grenznähe eines unserer europäischen Nachbarn zu wohnen und damit von einem ausländischen Flughafen abfliegen zu können. Vor allem im Falle der Flughäfen Düsseldorf und Köln-Bonn, die jeweils nur etwas mehr als eine Fahrtstunde vom nächstgelegenen ausländischen Großflughafen im niederländischen Maastricht entfernt liegen, dürfte es spannend sein, ob hier ein merkliches Abwandern der Flugpassagiere zu beobachten sein wird. Diese Rechnung wird natürlich vor allem von den Fluggesellschaften aufgemacht, die um ihre Pfründe fürchten. Immerhin entstehen für den Verbraucher für die Fahrt von Düsseldorf, Köln oder Bonn nach Maastricht aber ebenfalls nicht unerhebliche Kosten für Bahnbeförderung oder Parkplatzkosten in den Niederlanden. Verbraucher, die nahe bei der niederländischen Grenze und damit auch im Einzugsgebiet des Flughafens „Maastricht Aachen Airport“ wohnen, vergleichen auch sicher heute schon die dortigen Angebote mit den Flugpreisen ab Düsseldorf beziehungsweise Köln/Bonn. Nicht umsonst trägt dieser Flughafen schließlich auch den Namen der deutschen Stadt Aachen.

Luftverkehrsabgabe 2011 – wann lohnt sich für Verbraucher das Ausweichen?

Die längere Anfahrt zum Startflughafen im benachbarten Ausland lohnt sich also – wenn überhaupt – wohl nur für Mittelstrecken- und Langstreckenflüge. Bei einer vierköpfigen Familie, die mit einem Langstreckenflug in den Urlaub reist, schlägt die umstrittene Luftverkehrsabgabe immerhin mit stolzen 180 € zu Buche. Unternehmen, bei denen zahlreiche Mitarbeiter heute regelmäßig zu Außendienstterminen, Meetings und Projektbesprechungen mit dem Flugzeug anreisen, werden sicher ebenfalls aufmerksam durchrechnen, ob Abflüge aus einem europäischen Nachbarland wirtschaftlich sinnvoll sein könnten. Aber auch hier gilt: Kein Unternehmen wird – nur auf Grund der Luftverkehrsabgabe – ernsthaft darüber nachdenken seinen Firmenstandort ins Ausland zu verlagern oder die für den Geschäftsbetrieb notwendige Reisetätigkeit einzuschränken. Viel wahrscheinlicher ist hier die – wohl auch politisch gewünschte – Stärkung der Bahn als Transportmittel für Geschäftsreisende. Da passt es ins Bild, dass die Deutsche Bahn aktuell mit sehr niedrigen Preisen für Tickets in der ersten Klasse lockt. Vier große Player der Flugbranche in Deutschland – Lufthansa und ihre Billig-Tochter Germanwings, Air Berlin, TUI und Ryanair – haben übrigens mittlerweile angekündigt, dass sie die Luftverkehrsabgabe, oder zumindest einen Teil davon, zeitnah auf ihre Kunden umlegen wollen. Air Berlin und TUI wollen die neue Abgabe sogar in vollem Umfang auf die Ticketpreise aufschlagen. Der europaweit operierende Billig-Carrier Ryanair war offensichtlich bereits im Vorfeld etwas besser über die steuerpolitischen Entscheidungstendenzen in Berlin informiert, denn das Unternehmen begann bereits im August 2010 die zu erwartenden Kosten der Luftverkehrsabgabe 2011 auf die Ticketpreise umzulegen.

 

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