Auch für den Veranlagungszeitraum 2011 können wieder Steuerfreibeträge genutzt werden, um die Steuerlast zu minimieren. Damit alle Möglichkeiten konsequent genutzt werden können, ist es wichtig, den genauen Steuerfreibetrag 2011 zu kennen. Dies ist nicht immer ganz einfach, da es im deutschen Steuerrecht eine Vielzahl von verschiedenen Freibeträgen gibt. Der wichtigste Steuerfreibetrag 2011 ist der allgemeine Grundfreibetrag. Dieser liegt unverändert bei 8.004 Euro. Liegt das jährliche Einkommen unter diesem Betrag, so wird entsprechend auch keine Einkommenssteuer fällig.
Besondere Steuerfreibeträge für Rentner
Der Rentenfreibetrag errechnet sich nach dem Jahr des Renteneintritts. Bei einem Renteneintritt 2005 liegt der Besteuerungsanteil bei 50 Prozent. Bis 2020 wird der Besteuerungsanteil jährlich um zwei Prozent und ab 2021 jährlich um ein Prozent angehoben, sodass ab 2040 die kompletten Renten versteuert werden müssen. Der einmal ermittelte Rentenfreibetrag bleibt dann bis zum Lebensende erhalten. Rentner, die zusätzlich zu ihrer Rente noch Nebeneinkünfte beziehen, können einen Altersentlastungsbetrag geltend machen. Der Steuerfreibetrag 2011 hierfür liegt bei maximal 1.444 Euro. Der Höchstbetrag sinkt jährlich ab und fällt ab 2040 dann komplett weg. Dazu erhält jeder Rentner oder Pensionär eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro. Neu hinzugekommen ist 2005 zudem ein Versorgungsfreibetrag. Dieser stellt einen Ausgleich zum weggefallenen Arbeitnehmerpauschbetrag dar. Für 2011 beträgt der Versorgungsfreibetrag 30,4 Prozent der Versorgungsbezüge, maximal jedoch 2.280 Euro. Auch hier gibt es eine jährliche Verringerung des Freibetrags bis 2040. Zum Versorgungsfreibetrag gibt es 2011 noch einen Zuschlag in Höhe von 684 Euro.