Steuer sparen

Steuerfreibetrag 2011- wichtige Infos kompakt

14. Juni 2013

Steuer sparen durch SteuerfreibeträgeAuch für den Veranlagungszeitraum 2011 können wieder Steuerfreibeträge genutzt werden, um die Steuerlast zu minimieren. Damit alle Möglichkeiten konsequent genutzt werden können, ist es wichtig, den genauen Steuerfreibetrag 2011 zu kennen. Dies ist nicht immer ganz einfach, da es im deutschen Steuerrecht eine Vielzahl von verschiedenen Freibeträgen gibt. Der wichtigste Steuerfreibetrag 2011 ist der allgemeine Grundfreibetrag. Dieser liegt unverändert bei 8.004 Euro. Liegt das jährliche Einkommen unter diesem Betrag, so wird entsprechend auch keine Einkommenssteuer fällig.

Besondere Steuerfreibeträge für Rentner

Der Rentenfreibetrag errechnet sich nach dem Jahr des Renteneintritts. Bei einem Renteneintritt 2005 liegt der Besteuerungsanteil bei 50 Prozent. Bis 2020 wird der Besteuerungsanteil jährlich um zwei Prozent und ab 2021 jährlich um ein Prozent angehoben, sodass ab 2040 die kompletten Renten versteuert werden müssen. Der einmal ermittelte Rentenfreibetrag bleibt dann bis zum Lebensende erhalten. Rentner, die zusätzlich zu ihrer Rente noch Nebeneinkünfte beziehen, können einen Altersentlastungsbetrag geltend machen. Der Steuerfreibetrag 2011 hierfür liegt bei maximal 1.444 Euro. Der Höchstbetrag sinkt jährlich ab und fällt ab 2040 dann komplett weg. Dazu erhält jeder Rentner oder Pensionär eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro. Neu hinzugekommen ist 2005 zudem ein Versorgungsfreibetrag. Dieser stellt einen Ausgleich zum weggefallenen Arbeitnehmerpauschbetrag dar. Für 2011 beträgt der Versorgungsfreibetrag 30,4 Prozent der Versorgungsbezüge, maximal jedoch 2.280 Euro. Auch hier gibt es eine jährliche Verringerung des Freibetrags bis 2040. Zum Versorgungsfreibetrag gibt es 2011 noch einen Zuschlag in Höhe von 684 Euro.

Steuerfreibetrag 2011 für Kinder

Eltern entstehen für den Unterhalt und die Ausbildung ihrer Kinder hohe finanzielle Aufwendungen. Um die Eltern zu entlasten, gibt es deshalb verschiedene Kinderfreibeträge. Der Steuerfreibetrag 2011 für Kinder beträgt 2.182 Euro. Dazu kommt noch ein Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Höhe von jährlich Euro 1.320 Euro. Der Kinderfreibetrag wird auf beide Elternteile aufgeteilt. So haben unverheiratete, geschiedene oder getrennt lebende Eltern die Möglichkeit, den Kinderfreibetrag jeweils unabhängig voneinander zu beantragen. Eltern, die gemeinsam zur Einkommenssteuer veranlagt werden, können die eigenen Kinder jeweils die doppelten Kinderfreibeträge geltend machen. Nach der Geburt des Kindes erhalten die Eltern vom ersten Monat an zunächst das Kindergeld ausgezahlt. Im Gegensatz zum Freibetrag müssen sich die Eltern beim Kindergeld darüber einigen, wer dieses erhalten soll. Je nachdem wie es für die Eltern günstiger ist, können dann die Kinderfreibeträge oder das Kindergeld gewählt werden. Die Variante mit den Freibeträgen sollte gewählt werden, wenn das Kindergeld die steuerlichen Vorteile eines Freibetrags nicht ausgleichen kann. Dies ist zumeist jedoch nur bei sehr hohen Einkommen der Fall.

Sparerfreibetrag sichert steuerfreie Zinsen

Ein weiterer wichtiger Steuerfreibetrag 2011 ist der Sparer-Pauschbetrag. Dieser regelt die steuerfreien Zinseinnahmen. Der Steuerfreibetrag 2011 für Zinseinnahmen liegt bei 801 Euro für Singles und 1.602 für gemeinsam veranlagte Ehepaare. Um unmittelbar vom Sparer-Pauschbetrag zu profitieren, müssen Steuerpflichtige bei der betreffenden Bank oder Versicherung einen Freistellungsauftrag einreichen. Dabei ist es jederzeit möglich, den Steuerfreibetrag 2011 auf mehrere Freistellungsaufträge zu verteilen. Für den Fall, dass kein Freistellungsauftrag gestellt wurde, kann der Steuerfreibetrag 2011 auch noch über die Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden.

Steuerprogramme erleichtern Nutzung von Freibeträgen

Wer seine Steuererklärung mit einer entsprechenden Software erledigt, kann sicherstellen, dass der Steuerfreibetrag 2011 garantiert nicht vergessen wird. Die Programme ermitteln automatisch die möglichen Freibeträge und setzen diese an den entsprechenden Stellen der Steuererklärung ein. Gute Programme gibt es im Handel schon für etwa 10 Euro. Die meisten Anwendungen bieten einen Hilfeassistenten, welcher den Nutzer Schritt-für-Schritt durch die Steuererklärung führt und zu jedem Punkt hilfreiche Informationen und Tipps anbietet.

Steuerfreibetrag 2011 Erbschaftssteuer

Für die Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer kann ebenfalls ein Steuerfreibetrag 2011 in Abzug gebracht werden. Die Höhe richtet sich dabei immer nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Erben. Der Freibetrag für Ehepartner wurde gegenüber 2010 von 307.000 Euro auf 500.000 Euro erhöht. Kinder können in 2011 bis zu 400.000 Euro steuerfrei von ihren Eltern geschenkt bekommen. Für Enkelkinder gelten ebenfalls neue Werte. Schenkungen und Vererbungen sind für diese bis zu einem Betrag von 200.000 Euro steuerfrei. Besteht kein Verwandtschaftsverhältnis, gibt es einen Steuerfreibetrag 2011 von bis zu 20.000 Euro.

 

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