Steuer sparen

Vor dem Wechsel der Steuerklasse einen Steuerklassenrechner nutzen

10. Juni 2013

SteuerklassenrechnerEin Steuerklassenrechner gibt Steuerpflichtigen die Möglichkeit, auf einfache Art und Weise die für sie günstigste Steuerklasse zu finden. Bevor man sich jedoch an die Ermittlung der besten Steuerklasse macht, sollte zunächst geklärt werden, in welchem Fall ein Wechsel überhaupt möglich ist.

Wer kann die Steuerklasse wechseln?

Für Alleinstehende Personen bringt der Steuerklassenrechner keinen besonderen Nutzen, da ein Wechsel der Steuerklasse ohnehin nicht möglich ist. Dabei ist es unerheblich ob man als Alleinstehender ledig, geschieden, verwitwet oder getrennt lebend ist. Sinn macht der Steuerklassenrechner in erster Linie für gemeinsam veranlagte Ehepaare. Durch die richtige Kombination der Steuerklassen können Ehepaare ihr monatliches Nettoeinkommen günstiger gestalten. Soll die Steuerklasse gewechselt werden, kann dies einfach beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.

Wichtige Angaben für den Steuerklassenrechner

Bei der Nutzung des Steuerklassenrechners werden nur wenige Angaben benötigt. Wichtige Kriterien für die Wahl der Steuerklasse ist das Geburtsjahr der Ehepartner, die eingetragenen Kinderfreibeträge sowie die Angaben zu den Kranken- und Rentenversicherungsbeiträgen. Dazu muss natürlich auch das jährliche bzw. monatliche Bruttoeinkommen in den Steuerklassenrechner eingegeben werden. Durch die Angaben des Wohnorts kann der Steuerklassenrechner auch regionale Besonderheiten berücksichtigen. Dies gilt beispielsweise für eine Berechnung der Kirchensteuer. Der Steuersatz beträgt in Bayern und Baden-Württemberg acht und in den anderen Bundesländern neun Prozent. Die genaue Bedienung kann je nach gewähltem Steuerklassenrechner geringfügig voneinander abweichen.

Mit dem Steuerklassenrechner sparen

Gemeinsam veranlagte Ehepaare können zwischen den Steuerklassenkombinationen IV/IV und III/V wählen. Mit dem Steuerklassenrechner lässt sich dabei schnell ermitteln, welche Kombination im Einzelfall das höhere Nettoeinkommen einbringt. Beziehen beide Ehepartner in etwa das gleiche Bruttoeinkommen, stellt sich zumeist die Kombination IV/IV als die bessere Wahl heraus. Verdient einer der Ehepartner dagegen wesentlich mehr, sollte mit dem Steuerklassenrechner geprüft werden, inwieweit sich ein Wechsel der Steuerklassen lohnen würde. Der Partner mit dem höheren Einkommen kann dann in die günstigere Steuerklasse III wechseln während der Geringverdiener die höhere Steuerklasse V bekommt.

Steuerklassen vorausschauend wählen

Bei der Nutzung des Steuerklassenrechners sollten Steuerpflichtige möglichst vorausschauend planen. So wirkt sich die Wahl der Steuerklasse auch auf die Höhe des Elterngeldes bzw. des Arbeitslosengeldes aus. Ehepaare, die sich gerade in der Familienplanung befinden, sollten die Steuerklassen so wählen, dass derjenige, der später Elterngeld beantragt, das höhere Nettoeinkommen besitzt. Dementsprechend fällt dann auch das spätere Elterngeld höher aus. Dies gilt auch bei einer erwarteten Arbeitslosigkeit. Ist in absehbarer Zeit mit einer Kündigung zu rechnen sollte ebenfalls auf ein möglichst hohes Nettoeinkommen geachtet werden.

Die beste Steuerklasse bei Arbeitslosigkeit

Wird einer der Ehepartner arbeitslos, besteht bei vielen Paaren der Wunsch nach einem Wechsel der Steuerklasse. War vor der Arbeitslosigkeit beispielsweise der Mann Besserverdiener und hat die Steuerklasse III, ist es bei Arbeitslosigkeit unter Umständen besser, in die Steuerklasse V zu wechseln und dem Ehepartner die günstigere Steuerklasse III zu überlassen. Unter Umständen ist auch ein Wechsel in die Kombination IV/IV empfehlenswert. Sofern die Arbeitslosigkeit bereits vorher bekannt ist, kann der Wechsel einfach beim Finanzamt beantragt werden. Tritt die Arbeitslosigkeit jedoch überraschend ein, ist der Wechsel nicht mehr ohne Weiteres möglich. In diesem Fall ist eine Genehmigung der zuständigen Arbeitsagentur erforderlich. Sollte durch den Wechsel die zu zahlenden Transferleistungen sinken, wird die Arbeitsagentur sicher zustimmen. Andernfalls kommt es jedoch in den meisten Fällen zu einer Ablehnung. Durch eine Nutzung des Steuerklassenrechners können betroffene Ehepaare bereits im Voraus die Chancen auf eine Genehmigung durch die Arbeitsagentur ermitteln.

Arbeitslos und Nebenjob

Wer arbeitslos gemeldet ist, darf sein Einkommen dennoch mit einem Nebenjob aufbessern. Auch für diesen Fall kann mit dem Steuerklassenrechner die beste Steuerklasse gefunden werden. Für Verheiratete ist in diesem Fall zumeist die Steuerklasse V die bessere Variante. Ausgenommen der Ehepartner bezieht ebenfalls Arbeitslosengeld. In einigen Fällen sind während der Arbeitslosigkeit auch zwei Nebenjobs erlaubt. Das erlaubte Einkommen liegt dabei jedoch nur im zweistelligen Bereich. Für den zweiten Nebenjob kann die Steuerklasse jedoch nicht gewählt werden. Dieser wird automatisch nach der Steuerklasse VI versteuert. Aufgrund des geringen Einkommens hat dies allerdings keinen besonderen Einfluss auf die steuerliche Belastung.

 

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