Die Justizminister der Europäischen Union haben eine neue EU-Erbrechtsverordnung beschlossen, die das internationale Erbrecht neu regelt. Die Verordnung tritt ab 2015 in Kraft und ist für alle Vertragsstaaten mit Ausnahme von Dänemark, Großbritannien und Irland bindend. Geregelt wird mit dem neuen Erbrecht insbesondere die Zuständigkeit der Gerichte, für den Fall, dass ein EU-Bürger im Ausland verstirbt. Nach derzeitigem Erbrecht gelten in jedem Mitgliedsland unterschiedliche Regelungen. So erben beispielsweise in Deutschland der Ehepartner und die Kinder gemeinsam, während in Schweden generell der Ehemann erbberechtigt ist. Dazu hängen die genauen Regelungen in einigen Ländern von der Staatsangehörigkeit des Verstorbenen ab, während anderswo der letzte Wohnort maßgebend ist. Pro Jahr kommt es zu etwa 450.000 Erbfällen von im Ausland wohnenden EU-Bürgern, weshalb einheitliche Regelungen dringend erforderlich sind.