Berufskleidung selbst waschen und trotzdem Steuern sparen

Berufskleidung waschen und steuerlich absetzenWenn es darum geht, Steuern zu sparen, dann sind die meisten Menschen hell auf begeistert. Die zuständigen Finanzämter verlangen Monat für Monat einen nicht unerheblichen Teil vom Lohn der Arbeitnehmer, sodass diese stets versuchen, die Steuer weitestgehend zu verringern.

Hierfür gibt es viele Möglichkeiten, die, richtig genutzt, letztendlich dafür sorgen können, dass die Steuerbelastung um einen Großteil gesenkt wird.

Die Abführung der Steuern ist grundsätzlich Sache der Arbeitgeber. Diese ermitteln die Lohnsteuer anhand vieler Vorgaben, die sich vor allem über die Lohnsteuerklassen, über die Freibeträge und auch über die Überstunden etc. errechnen lassen. An dieser abzuführenden Summe kann der Arbeitnehmer wenig ändern, denn werden Lohn oder Gehalt ausgezahlt, dann ist die Lohnsteuer schon abgezogen und meist auch schon abgeführt.

Da die Finanzämter zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht wissen können, ob der Arbeitnehmer eventuell Sonderausgaben oder Werbungskosten hatte, die die Besteuerungsgrundlage senken, ist der Arbeitnehmer gefordert, am Ende eines jeden Jahres eine Lohn- oder Einkommenssteuererklärung abzugeben. Hier wird dann genau ermittelt, ob zu viel oder auch zu wenig Steuern gezahlt wurden.

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Erbschaftssteuer – hier werden häufig immense Kosten fällig

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Verstirbt ein Erblasser, kommt die Erbschaftssteuer bei dem Erhalt der Leistung zum Tragen. Auch bei Auflagen und Vermächtnissen wird sie fällig. Wird auf die Erbschaft verzichtet und eine Abfindung gezahlt, so ist die Erbschaftssteuer fällig, wenn der Verzicht erklärt wird. Nimmt jemand eine Schenkung an, muss er eine Schenkungssteuer bezahlen. Die Bemessungsgrundlagen sowie auch die Berechnung sind die Gleichen wie die Berechnungen in einem Erbfall.

Was fällt unter die Erbschaftssteuer?

Wenn im Sinne von § 2 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (Erb.St.G) sowohl der Erblasser als auch der…

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