Einkommensteuererklärung 2009: Kosten für ein Studium nach der Berufsausbildung dürfen jetzt steuerlich geltend gemacht werden
Kosten, die für ein Erststudium anfallen, können jetzt in voller Höhe als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn zuvor eine Berufsausbildung abgeschlossen wurde. Zuvor war nur ein Sonderausgabenabzug möglich.