AfA-Tabelle

AfA-Tabelle

Fast alle Anlagegüter in einem Unternehmen haben eine begrenzte Nutzungsdauer. Bei sehr hohen Anschaffungs- oder Herstellungskosten für abnutzbare Anlagegüter kann nicht jeder Euro sofort von der Steuer abgesetzt werden. Die steuerliche Absetzung erfolgt über die Jahre der Nutzung (§ 7 Abs. 1 EStG). Für jedes Anlagegut lässt sich in einem vom BMF herausgegebenen Dokument (AfA-Tabelle) die Nutzungsdauer ablesen. Grundlage für die in den AfA-Tabellen festgelegte Nutzungsdauer sind die betriebsgewöhnlichen Jahre der Nutzung eines Anlageguts. Die Annahmen in den AfA-Tabellen beruhen auf Erfahrungswerten der steuerlichen Betriebsprüfung.

Sinn der AfA-Tabellen für die Abschreibung der Anlagegüter

AfA ist die Abkürzung für „Absetzung für Abnutzung“. Es gibt verschiedene Arten von Abschreibungen (linear, degressiv, Teilwertabschreibung). Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) können sofort abgeschrieben werden, ein teures und langlebiges Anlagegut dagegen unterliegt der AfA. Der Sinn der AfA ist eine gleichmäßige Verteilung der Abschreibungen auf die Jahre der Nutzung – immer bezogen auf das konkrete Anlagegut. Für den Betrieb verwendbare Anlagegüter sollen mit der AfA im Idealfall genau so lange von der Steuer abgesetzt werden, wie sie tatsächlich der Erzeugung von Umsätzen dienen. AfA-Tabellen (Abschreibungstabellen), in denen Vorschläge für die Prognose der Abnutzung der einzelnen Wirtschaftsgüter vermerkt sind, dienen dabei vornehmlich als Grundlage für Steuertipps.

Weiterlesen

 

Steuer sparen – AfA Tabelle

AfA Tabelle

So umfassend die Steuergesetzgebung ist, oft bleibt sie hinter der Realität zurück und stellt Unternehmen und Steuerberater vor große Herausforderungen. In der heutigen Zeit kommt kaum ein Unternehmen ohne Computer und verschiedene Software aus. Die Hardware stellt kein Problem dar, sie findet in der AfA Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter Berücksichtigung. Für Computer, Notebooks, Drucker und andere Peripheriegeräte beträgt laut AfA Tabelle die Nutzungsdauer drei Jahre. So klar die Regelungen die Hardware betreffend sind, bei der Software treten in der Praxis Probleme auf.

Hard- und Software in Verbindung

Die AfA Tabelle für allgemein verwendbare Wirtschaftsgüter betrifft materielle Güter wie Computer oder Drucker. Software dagegen stufen die Finanzbehörden als immaterielles Wirtschaftsgut ein. Für immaterielle Wirtschaftsgüter existieren keine eigenen AfA Tabellen, daher entstehen in vielen Fällen Diskussionen über die jeweilige Nutzungsdauer mit den Finanzbehörden. Einfach liegt der Fall, wenn Hard- und Software zusammen erworben werden und die auf den Geräten installierte Software nicht gesondert auf der Rechnung ausgewiesen ist. Hier greift die AfA Tabelle für allgemein verwendbare Wirtschaftsgüter für Hard- und Software. Die Nutzungsdauer beträgt einheitlich 3 Jahre und der Preis für Hard- und Software wird einheitlich über die Nutzungsdauer laut AfA Tabelle abgeschrieben. Doch oft wird die Software separat erworben.

Weiterlesen

 

Steuer sparen – PKW Abschreibung

PKW AbschreibungUnternehmen, die sich einen PKW als Firmenfahrzeug zulegen, können die Kosten hierfür entsprechend abschreiben. Die anzusetzende Nutzungsdauer bei der PKW Abschreibung richtet sich dabei nach der durch das Bundesministerium für Finanzen herausgegebenen AfA-Tabelle. Für alle nach dem 01.01.2001 angeschafften Fahrzeuge gilt eine Nutzungsdauer von 6 Jahren. Wurde der PKW nach dem 31.12.2010 neu gekauft, darf die PKW Abschreibung nur noch linear erfolgen. Es werden als pro Jahr 16,67 Prozent abgeschrieben. Maßgebend für die PKW Abschreibung ist immer der Nettoanschaffung. Wurde der PKW nicht im Januar angeschafft, muss der Abschreibungsbetrag anteilig auf die noch verbleibenden Monate reduziert werden.

PKW Abschreibung bei kürzerer Nutzungsdauer

Wird da Fahrzeug sehr häufig genutzt, so ist auch eine kürzere Nutzungsdauer als die vorgeschriebenen 6 Jahre möglich. Eine überdurchschnittlich hohe Fahrleistung darf immer dann angenommen werden, wenn die jährliche Kilometerleistung des Fahrzeugs mehr als 40.000 Kilometer beträgt. Dies hat der Bundesfinanzhof in einem Urteil vom 26.07.1991 so entschieden. Werden für einen älteren PKW erstmalig der tatsächliche Kostensatz pro Kilometer ermittelt, so müssen die ursprünglichen Anschaffungskosten auf die Nutzungsdauer verteilt werden. Diese muss die Zeit vor der Ermittlung beinhalten. Abgezogen werden darf dann nur der Teil, der auf den Zeitraum nach der Ermittlung entfällt.

Weiterlesen

 

Abschreibung für Abnutzung – Vorschriften wurden erneut geändert

Die Vorschriften für betriebliche Abschreibungen wurden wieder einmal geändert. Das sogenannte Wachstumsbeschleugigungsgesetz und dessen neue Richtlinien, sorgen nun erneut dafür, dass die Unternehmen hier explizit umdenken und sich auf die aktuellen Gesetzesvorlagen einstellen müssen. Ob sich durch diese Neuerungen Vor- oder Nachteile für den Betrieb ergeben, lässt sich nur im Einzelfall klären. Das Prinzip der Abschreibung, richtigerweise Absetzung für Abnutzung (kurz = AfA genannt), ist jedoch einfach und auch weiterhin in der Regel problemlos anwendbar.

Abschreibung für Abnutzung bei Selbstständigkeit

Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet, monatlich ihren Beitrag zur Einkommensteuer zu leisten. Bemessungsgrundlage ist hierfür das Bruttogehalt, von dem die zu leistende Einkommensteuer direkt auch abgezogen wird. Am Jahresende ist dann die Erstellung des Einkommensteuernachweises Pflicht, bei dem dann eventuelle weitere…

Weiterlesen

 

Afa-Tabelle – Nutzungsdauer für Anlagegüter

AfA ist die Abkürzung für „Absetzung der Abnutzung“, wenn es um das Steuerrecht geht. Hier muss man berücksichtigen, wie viel Wertminderung das Anlagevermögen durch die Nutzung erfährt.

Sobald ein sogenanntes Wirtschaftsgut mit der Absicht eingesetzt wird Einkünfte damit zu erzielen, ist es Anlagevermögen. Dieses verursacht selbstverständlicher weise Anschaffungskosten oder aber Herstellungskosten, sofern es aus dem eigenen Betrieb stammt. Somit zählt diese Anschaffung nicht als Vermögensminderung. Denn das Wirtschaftsgut wird ja sozusagen gegen den Kassenbestand oder das Bankguthaben in der entsprechenden Höhe „getauscht“. Dieser Fall tritt sowohl bei der Erzielung von Gewinneinkünften als auch bei der Erzielung von Überschusseinkünften ein. Dieses erworbene Wirtschaftsgut nutzt sich ab. Die Wertminderung, die…

Weiterlesen