Afa-Tabelle – Nutzungsdauer für Anlagegüter

AfA ist die Abkürzung für „Absetzung der Abnutzung“, wenn es um das Steuerrecht geht. Hier muss man berücksichtigen, wie viel Wertminderung das Anlagevermögen durch die Nutzung erfährt.

Sobald ein sogenanntes Wirtschaftsgut mit der Absicht eingesetzt wird Einkünfte damit zu erzielen, ist es Anlagevermögen. Dieses verursacht selbstverständlicher weise Anschaffungskosten oder aber Herstellungskosten, sofern es aus dem eigenen Betrieb stammt. Somit zählt diese Anschaffung nicht als Vermögensminderung. Denn das Wirtschaftsgut wird ja sozusagen gegen den Kassenbestand oder das Bankguthaben in der entsprechenden Höhe „getauscht“. Dieser Fall tritt sowohl bei der Erzielung von Gewinneinkünften als auch bei der Erzielung von Überschusseinkünften ein. Dieses erworbene Wirtschaftsgut nutzt sich ab. Die Wertminderung, die…

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