Abschreibung

Afa-Tabelle – Nutzungsdauer für Anlagegüter

4. August 2011

AfA ist die Abkürzung für „Absetzung der Abnutzung“, wenn es um das Steuerrecht geht. Hier muss man berücksichtigen, wie viel Wertminderung das Anlagevermögen durch die Nutzung erfährt.

Sobald ein sogenanntes Wirtschaftsgut mit der Absicht eingesetzt wird Einkünfte damit zu erzielen, ist es Anlagevermögen. Dieses verursacht selbstverständlicher weise Anschaffungskosten oder aber Herstellungskosten, sofern es aus dem eigenen Betrieb stammt. Somit zählt diese Anschaffung nicht als Vermögensminderung. Denn das Wirtschaftsgut wird ja sozusagen gegen den Kassenbestand oder das Bankguthaben in der entsprechenden Höhe „getauscht“. Dieser Fall tritt sowohl bei der Erzielung von Gewinneinkünften als auch bei der Erzielung von Überschusseinkünften ein. Dieses erworbene Wirtschaftsgut nutzt sich ab. Die Wertminderung, die…

mit der Zeit eintritt, ist als Betriebsausgabe zu sehen. Daraus ergibt sich der bekannte Begriff des „Absetzens von der Steuer“, das heißt, es wird der jährliche Betrag ermittelt, um den der Wert sinkt, und diese Wertminderung wird in der Steuererklärung berücksichtigt. Um diesen Betrag zu ermitteln, werden die Kosten für die Anschaffung zu der Nutzungsdauer in Jahren ins Verhältnis gesetzt. Die jährliche Wertminderung verringert somit die Einkünfte und damit das zu versteuernde Einkommen.

Einkommensteuergesetz und die Absetzung für Abnutzung

Das Einkommenssteuergesetz bildet die Grundlage für die Absetzung der Abnutzung. In der Betriebswirtschaft wird der gleiche Vorgang als Abschreibung bezeichnet. Das Steuerrecht unterscheidet dabei folgende Varianten:

  • Die planmäßige Abschreibung
  • Die außerplanmäßige Abschreibung wegen außergewöhnlicher Abnutzung
  • Die außerplanmäßige Abschreibung auf das Umlaufvermögen als steuerliche Teilwertabschreibung
  • Und die Sammelabschreibung

Die Absetzung der Abnutzung richtet sich nach zwei Faktoren:

-Der Höhe der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und
-Der angesetzten Nutzungsdauer.

Dabei gibt es die degressive Abschreibung. Dies bedeutet, dass die AfA in fallenden Jahresbeträgen errechnet wird. Diese Art ist jedoch abgeschafft worden, und läuft seither aus. Die lineare Art verläuft in gleichen Jahresbeträgen. Die Summen, in denen abgeschrieben wird, verlaufen hier gleichmäßig. Es werden also die Anschaffungskosten gleichmäßig auf die Jahre aufgeteilt. Die Nutzungsdauer, die für die Berechnung von Belang ist, ist gesetzlich vorgeschrieben. Die beiden Beträge, die sich hieraus ergeben, heißen Abschreibungsprozentsatz und Abschreibungsbetrag. Beispielsweise ist ein Produkt angeschafft worden zum Preis von 1000 Euro. Soll dieses 5 Jahre verwendet werden, beträgt der Abschreibungsprozentsatz 20 Prozent und der Abschreibungsbetrag 200 Euro.

Sonderformen bei der AfA

Zudem gibt es Sonderformen; auch sind Beginn und Ende der AfA vorgeschrieben. Beginn ist der Kalendermonat der Anschaffung, wobei ein Monat mit einem Zwölftel des Jahresbetrages zu Buche schlägt. Das Ende ergibt sich aus der Nutzungsdauer. Über das Internet ist es jedem möglich, die AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter einzusehen. Die aktuelle Version gilt für Güter, die nach dem 31. 12. 2000 angeschafft wurden.

Alle infrage kommenden Produkte sind hier noch einmal wegen der Übersichtlichkeit unterteilt, und zwar in Unbewegliches Anlagevermögen, Grundstückseinrichtungen, Betriebsanlagen allgemeiner Art, Fahrzeuge, Bearbeitungs- und Verarbeitungsmaschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung und sonstige Anlagegüter. So kann man beispielsweise der Tabelle entnehmen, dass ein Bierzelt eine Nutzungsdauer von 8 Jahren hat, während ein aus Beton errichtetes Silo 33 Jahre halten sollten. Für Brunnen werden 20 Jahre angesetzt, für Heißluftanlagen 14. Des Weiteren gibt es Beispiele aus dem Bereich der Maschinen, die zur Bearbeitung benötigt werden. So Drehbänke mit 16 Jahren, mobile Sägen mit 8 Jahren und Sandstrahlgebläse mit 9 Jahren.

In der AfA-Tabelle sind die üblichen und am häufigsten vorkommenden Dinge aufgeführt, wobei natürlich nicht immer explizit alles erwähnt sein kann. Aber zumindest gibt es dadurch Richtwerte, denen man ähnliche Güter zuordnen kann. Im Zweifelsfall ist das Finanzamt behilflich. Auch gibt es viele nützliche Tipps und Hinweise im Internet und in diversen Tabellen, die sich mit diesem Thema beschäftigen.

Die AfA Tabelle erleichtert die Arbeit von Steuerberatern und Finanzamt, da sonst für jedes in einer Firma angeschaffte Produkt die Nutzungsdauer neu festgelegt werden müsste, was kaum machbar wäre. Denn ohne die Festsetzung der Nutzungsdauer ist es nicht möglich, den Abschreibungssatz zu berechnen.

 

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