Lohn und Gehalt

Kurzarbeitergeldberechnung

9. August 2011

Die Regelung der Kurzarbeit wurde vor Jahren eingeführt, um den Arbeitgebern eine schnelle Möglichkeit zu geben, auf Marktsituationen zu reagieren. Dadurch werden Entlassungen vermieden. Es gibt für diesen Fall Leistungen von der Agentur für Arbeit, die aus dem Fonds der Arbeitslosenversicherung stammen. Diese sollen in aller Regel Kündigungen und damit die Zahlung von Arbeitslosengeld vermeiden. Somit kann man sagen, dass die Kurzarbeit der Arbeitsplatzsicherung dient und für den Arbeitnehmer eine kürzere Arbeitszeit bedeutet. Durch die damit sinkenden Kosten für Personal wird das Unternehmen entlastet. Für die Beschäftigten bedeutet die Kurzarbeit aber in aller Regel Einkommenseinbußen, die vor allem in unteren Verdienstgruppen zu Problemen führen… können. Daher soll zumindest ein Teil dieser Einbußen durch das Kurzarbeitergeld aufgefangen werden.

Kurzarbeit – Arbeitnehmer haben ein Recht auf finanziellen Ausgleich

Die Kurzarbeit kann von einem Unternehmen nur unter bestimmten Voraussetzungen angeordnet werden. Wenn sogenannte wirtschaftliche Sachzwänge vorliegen, wie zum Beispiel ein nicht vorhersehbarer Einbruch der Absatzlage, kann das ein Grund für die Kurzarbeit sein. Unter diesen Umständen wird dann die Leistung des Unternehmens nicht mehr voll gebraucht, und somit auch nicht die Leistung des Arbeitnehmers. In manchen Branchen gibt es die konjunkturell bedingte Kurzarbeit, die dann schon vorhersehbar ist. Ausschlaggebend für die Kurzarbeit ist ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall, und die Verpflichtung des Arbeitgebers, dass der Arbeitnehmer weiterhin im Unternehmen bleibt. Dieser Arbeitsausfall muss gegenüber der Agentur für Arbeit angezeigt werden. Ohne die Beantragung wird auch hier keine Leistung gezahlt. Ursprünglich war es gesetzlich so geregelt, dass die Voraussetzung dann erfüllt war, wenn mindestens ein Drittel der Arbeitnehmer davon betroffen war, mehr als 10 Prozent Lohneinbußen hinnehmen zu müssen. Durch eine befristete Regelung ist es momentan so, dass schon ein Arbeitnehmer langt, der mindestens 10 Prozent weniger Lohn hat, um die Regelung in Anspruch nehmen zu können.

Die mögliche Dauer der Kurzarbeit beläuft sich auf 6 Monate. Durch das Konjunkturpaket wurde diese Frist auf 18 Monate verlängert. Eine erneute Änderung mit Namen Kurzarbeitergeld Plus brachte die Möglichkeit, 24 Monate in Kurzarbeit zu gehen. Diese Regelung hat bis März 2012 Bestand. Innerhalb dieser Sonderregelung ist auch die Prozentzahl der Sozialversicherungsbeiträge gesunken, die der Arbeitgeber leisten muss. Dies sind nun 50 Prozent, gegenüber 80 im Zeitraum davor. Die Arbeitgeber erhalten während dieser Regelung bereits nach einem halben Jahr 100 Prozent der SV-Beiträge für das Ausfallentgelt durch die Bundesagentur für Arbeit erstattet.
Auch Leiharbeiter dürfen nun von der Regelung der Kurzarbeit profitieren.

Kurzarbeitergeld richtet sich nach dem Nettolohn

Das Kurzarbeitergeld berechnet sich durch den entfallenen pauschalierten Nettoarbeitslohn der Beschäftigten in dem betroffenen Unternehmen. Diese pauschalisierte Summe weicht beim Einzelnen vom tatsächlichen Nettolohn ab. Im Internet ist eine Tabelle zu finden, an der man diese Beträge ablesen kann. Mit diesem sogenannten Kurzarbeitergeldrechner kann der Anspruch auf das Kurzarbeitergeld errechnet werden. Die erforderlichen Daten müssen hier eingetragen werden: diese kann man der Lohnabrechnung entnehmen. In einem Beispiel wird folgendes deutlich: Geht man von einem bisherigen Bruttoverdienst aus von 2500 Euro, und einem Bruttoverdienst während der Kurzarbeit von 1800, hat Anspruch auf einen Kinderfreibetrag und Lohnsteuerklasse 3, und die Berechnung bezieht sich auf das alte Bundesgebiet, so wird folgende Rechnung angestellt: Vorheriges Netto lt. Rechner 1235 Euro, neues Netto anhand geringeren Bruttoverdienstes 940 Euro, also beträgt das Kurzarbeitergeld die Differenz von 295 Euro.

Dabei handelt es sich um eine sogenannte „Entgeltersatzleistung“, die in verschiedenen Anträgen auch unter diesem Punkt einzutragen ist. Dieser Anspruch wird vom Arbeitgeber ausgezahlt, dieser bekommt es aber von der Arbeitsagentur erstattet. Die Leistung bleibt zunächst steuerfrei. Allerdings legt der Staat bei der Berechnung des Steuersatzes auch diese Leistungen mit zu Grunde. Dies ist der sogenannte Progressionsvorbehalt. Ist ein Arbeitnehmer bislang nicht verpflichtet gewesen, eine Steuererklärung abzugeben, so ist er dazu nun verpflichtet, wenn er Kurzarbeitergeld von mehr als 410 Euro im Jahr in Anspruch genommen hat.

 

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