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Mutterschutzgesetz – alle wichtigen Tipps

2. August 2011

Dieses in Deutschland gültige Mutterschutzgesetz soll Frauen die Mutter werden oder gerade geworden sind, vor ungesunden Beschäftigungen im Zusammenhang mit ihrer Berufstätigkeit schützen. Die ursprüngliche Fassung stammt aus dem Jahre 1952. 2002 wurde es einer Bearbeitung unterzogen, die aktuellste Fassung ist aus dem Jahr 2009.

Ist die Frau Arbeitnehmer oder entsprechend in Heimarbeit beschäftigt, gilt für sie dieses Gesetz. Für weibliche Beamte gelten entsprechende Sonderregelungen der Länder und des Bundes. Allerdings unterscheiden sich diese nicht grundlegend von denen des entsprechenden Gesetzes. Verantwortlich für Gesetze dieser Art ist die Internationale Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen. Diese ist beauftragt, sich um soziale Gerechtigkeit und Menschen- sowie Arbeitsrechte zu kümmern. Die Organisation besteht bereits seit 1919. Das erste Mutterschutzgesetz wurde in Deutschland im Jahr 1879 erlassen. Drei arbeitsfreie Wochen sollten damit jeder Mutter nach der Geburt…

ihres Kindes eingeräumt werden. Bereits 1942 wurde der Mutterschutz durch das Mutterschutzgesetz erweitert.

Mutterschutz und Beschäftigungsverbote

Die zentralsten Bestimmungen sind die Beschäftigungsverbote, die allgemein auch Mutterschaftsurlaub genannt werden. Diese Beschäftigungsverbote gibt es in verschiedenen Bereichen, beispielsweise auch im Jugendschutzgesetz. Durch den Mutterschutz sollen das Leben und die Gesundheit von Mutter und Kind geschützt werden. Ein Paragraph besagt, dass werdende Mütter nicht beschäftigt werden dürfen, wenn ein Arzt eine Beschäftigung als Gefährdung von Mutter oder Kind einschätzt. Sechs Wochen vor dem geplanten Entbindungstermin ist eine Beschäftigung grundsätzlich nicht vorgesehen. Allerdings kann eine Ausnahme gemacht werden, wenn die werdende Mutter aus freien Stücken arbeiten will. Diese Erklärung kann sie innerhalb dieser Zeit auch jederzeit widerrufen. Gleiches gilt für die unmittelbare Zeit nach der Entbindung. Hier darf 8 Wochen nicht gearbeitet werden, beim Mehrlingsgeburten 12 Wochen. Zur Entlastung der Mütter besteht während diesen Zeiten eine Entgeltfortzahlungspflicht. Bestimmte Paragraphen regeln diese Zahlungen des sogenannten Mutterschaftsgeldes durch die Krankenkassen. Auch die bezahlte Freistellung für Untersuchungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft sind hier klar geregelt. Dazu kommt, dass während der Zeiten, in denen Schwangere noch arbeiten gehen, keine schweren Arbeiten verlangt werden dürfen. Dazu gehören beispielsweise schweres Heben oder Fließbandarbeiten sowie Akkordarbeiten. Arbeitgeber, die gegen das Mutterschutzgesetz verstoßen, müssen mit Strafe wegen Ordnungswidrigkeiten rechnen. Das Mutterschutzgesetz gehört rechtlich gesehen zum Nebenstrafrecht. Ein Verstoß wird als Straftat eingestuft.

Mutterschutz bedeutet auch Kündigungsschutz

Auch gehören zum Mutterschutz Bestimmungen, die einen Kündigungsschutz vorsehen für Schwangere und Wöchnerinnen sowie eine Lohnfortzahlung während der Zeiten des Arbeitsverbotes. Der Kündigungsschutz besteht vom Beginn der Schwangerschaft bis 4 Monate nach der Geburt des Kindes. Es gibt zwar Ausnahmen, aber diese sind eng gefasst, beispielsweise Stilllegung des Betriebes oder Insolvenz und dergleichen. Wurde die Kündigung zuvor ausgesprochen, wird sie unwirksam. Die Frau muss allerdings innerhalb von 3 Wochen Klage einreichen, aber bei späterer Kenntnis der Schwangerschaft geht dies auch noch später. Zu dem Gesetz des Mutterschutzes gibt es eine Ergänzung, die „Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz“. Darin sind die Formen geregelt, in denen werdende Mütter arbeiten dürfen, also beispielsweise nicht mit chemischen Gefahrenstoffen.

Seit einiger Zeit gibt es in Deutschland das Elterngeld, das Familien mit Kindern die Sicherung der Lebensgrundlage ermöglichen soll. Dabei handelt es sich um eine Entgeltersatzleistung. Diese Zahlung erfolgt allerdings länger als der Mutterschutz gültig ist. Bis zu 14 Monaten nach Geburt des Kindes bekommen die Eltern in Deutschland ein Einkommensabhängiges Elterngeld gezahlt. Dieses kann bis zu 1800 Euro betragen. Davor gab es die Regelung des Erziehungsgeldes. Zwischen 1979 und 1985 war das sogenannte Mutterschaftsurlaubsgeld bindend. Alle diese Maßnahmen sollen verhindern, dass sich Paare die zu zwei arbeiten müssen um ihren Lebensunterhalt zu verdienen, aus Angst vor sozialem Abstieg keine Kinder anschaffen. Die Grundlage des Lebens soll damit finanziert werden, und dem hauptsächlich die Kinder erziehenden Elternteil ein Einkommen bescheren, das es auf alle Fälle erhält. Die Regelungen dazu wurden in den letzten Jahren mehrfach geändert.

 

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