ELSTER

Steuererklärung und Elsterformular

23. Juli 2011

Eine Steuererklärung erfolgt in aller Regel auf einem dafür vorgesehenen Formular der Finanzbehörde. Zu dieser Erklärung verpflichtet sein können natürliche und juristische Personen, Unternehmen, Erben, und weiter mehr. Auch gibt es eine Schenkungssteuererklärung, die für den Übergang eines Wertes von einer auf die andere Person fällig wird. Allerdings diese nur, wenn beide Personen noch leben, da es sonst eine Erbschaftssteuerklärung sein muss.
Es gelten für die Schenkungssteuer ähnliche Bedingungen wie für die Erbschaftssteuer. Beides sind jedoch die am häufigsten vorkommenden Steuererklärungen, neben der Einkommenssteuererklärung, die meist mit „Steuererklärung“ gemeint ist.

Einkommensteuererklärung und festzusetzende Steuerhöhe

Da die Einkommenssteuer immer im Nachhinein festgelegt werden muss, wenn alle Einkommen benannt werden können, aber ein monatlicher Abzug vom Lohn erfolgt, wird eine Steuererklärung erstellt, aufgrund…

derer die tatsächlichen Einkommensverhältnisse und die festzusetzende Steuerhöhe festgelegt werden.
Der sogenannte Steuerpflichtige ist gehalten, seine Steuererklärung zu machen, und zwar innerhalb bestimmter Fristen. Wer das nicht selbst leisten kann, hat die Möglichkeit, die Steuererklärung einem Fachmann zu überlassen, einem sogenannten Steuerberater.

Finanzamt prüft abgegebene Steuererklärungen

Beim Finanzamt wird die Steuererklärung überprüft, mit den eingereichten Belegen verglichen und daraus die Berechnung von Einkommenssteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ermittelt. Dieses Ergebnis der Steuererklärung bekommt der Steuerpflichtige mitgeteilt und erhält entweder vom Finanzamt Geld zurück, oder muss noch eine nachträgliche Zahlung leisten.

Die für die Steuererklärung zu benutzenden Formulare richten sich nach der Tätigkeit des Steuerpflichtigen, wie beispielsweise ob er „nur“ Angestellter ist, oder noch andere Einkünfte hat oder Ähnliches. Der sogenannte Mantelbogen A gilt für die unbeschränkt steuerpflichtigen Personen. Dann gibt es noch das Formular V, was für eine vereinfachte Steuererklärung von Arbeitnehmern genutzt werden darf. Des Weiteren gibt es noch den Bogen C, der für die Steuererklärung von beschränkt steuerpflichtigen Personen verwendet wird.

Der Steuerzahler muss man je nach Bedarf und Umstand jedoch auch weitere Sonderformulare ausfüllen und der Steuererklärung beifügen. Dieses können sein: Die Anlage für ausländische Einkünfte, die Einkünfte aus Gewerbebetrieben, aus Kapitalvermögen oder auch ganz spezielle Dinge wie die Anlage für den Weinbau, die nicht Buch führende Weinbaubetriebe ausfüllen müssen. Außerdem können als Anlage zur Steuererklärung formlose Aufstellungen verlangt werden oder Nebenrechnungen, die für das Verständnis der Angaben in der Steuererklärung von Nöten sind.

Zudem müssen für alle Angaben Belege beigebracht werden. Beispielsweise muss für eine angegebene Ausgabe eine Rechnung oder Quittung vorgelegt werden. Auch Werbungskosten müssen nachgewiesen sein, wobei es wiederum besondere Regelungen gibt.

Seit ein paar Jahren kann man diese Steuererklärung auch mit einer speziellen Software anfertigen. Die Gestaltung und der Inhalt der dabei ausgedruckten Formulare müssen selbstverständlich denen entsprechen, die mit Hand ausgefüllt werden. Daneben gibt es die elektronische Abgabe der Steuererklärung, die „ELSTER“ genannt wird. Die EL ektronische ST euer ER klärung soll das Verfahren für alle Beteiligten erleichtern. Hier wird nur eine Zusammenfassung ausgedruckt. Die ganz papierlose Abgabe ist hier möglich, da die Daten entsprechend an das Finanzamt übermittelt werden.

Die bundesweite Koordination dieses Systems erfolgt über das Bayrische Landesamt für Steuern. Über das ELSTER-System müssen fast alle Unternehmer ihre Meldungen an das Finanzamt vornehmen. Für Privatpersonen gibt es für die Steuererklärung mittels ELSTER ein kostenloses Programm namens ELSTER-Formular, das von der Steuerbehörde bereitgestellt wird. Die elektronischen Steuererklärungen werden in den Finanzämtern bevorzugt bearbeitet. Auch kann man den Steuerbescheid auf diese Weise elektronisch vom Finanzamt erhalten. Allerdings bleibt rechtlich relevant nur der Papierbescheid, der mit der Post verschickt wird. Kritiker sehen im Bereich des Datenschutzes Probleme. Allerdings nimmt die Akzeptanz unter der Bevölkerung weiterhin zu. Die so übermittelten Steuererklärungen werden ständig mehr.
Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, ist klar gesetzlich geregelt. Beispielsweise sind das Personen, die durch Vermietung mehr als 410 Euro einnehmen. Auch Ehepaare, die beide Arbeitslohn beziehen und in den Steuerklassen 3 und 5 eingruppiert sind.

Die Steuererklärung von Privatpersonen muss stets bis zum 31. Mai des folgenden Jahres abgegeben sein.

 

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