Abschreibung

AfA-Tabelle

17. Februar 2014

AfA-Tabelle

Fast alle Anlagegüter in einem Unternehmen haben eine begrenzte Nutzungsdauer. Bei sehr hohen Anschaffungs- oder Herstellungskosten für abnutzbare Anlagegüter kann nicht jeder Euro sofort von der Steuer abgesetzt werden. Die steuerliche Absetzung erfolgt über die Jahre der Nutzung (§ 7 Abs. 1 EStG). Für jedes Anlagegut lässt sich in einem vom BMF herausgegebenen Dokument (AfA-Tabelle) die Nutzungsdauer ablesen. Grundlage für die in den AfA-Tabellen festgelegte Nutzungsdauer sind die betriebsgewöhnlichen Jahre der Nutzung eines Anlageguts. Die Annahmen in den AfA-Tabellen beruhen auf Erfahrungswerten der steuerlichen Betriebsprüfung.

Sinn der AfA-Tabellen für die Abschreibung der Anlagegüter

AfA ist die Abkürzung für „Absetzung für Abnutzung“. Es gibt verschiedene Arten von Abschreibungen (linear, degressiv, Teilwertabschreibung). Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) können sofort abgeschrieben werden, ein teures und langlebiges Anlagegut dagegen unterliegt der AfA. Der Sinn der AfA ist eine gleichmäßige Verteilung der Abschreibungen auf die Jahre der Nutzung – immer bezogen auf das konkrete Anlagegut. Für den Betrieb verwendbare Anlagegüter sollen mit der AfA im Idealfall genau so lange von der Steuer abgesetzt werden, wie sie tatsächlich der Erzeugung von Umsätzen dienen. AfA-Tabellen (Abschreibungstabellen), in denen Vorschläge für die Prognose der Abnutzung der einzelnen Wirtschaftsgüter vermerkt sind, dienen dabei vornehmlich als Grundlage für Steuertipps.

Beispiele aus der AfA-Tabelle

Die allgemeine AfA-Tabelle des Bundesministeriums für Finanzen ist branchenunabhängig und alphabetisch geordnet. Hier einige Beispiele aus der AfA-Tabelle:

Anlagegut Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer Fundstelle
Alarmanlagen 11 Jahre 3.10.6
Arbeitsbühnen (stationär) 15 Jahre 3.4.4.1
Computer 3 Jahre 6.14.3.2
Drucker 3 Jahre 6.14.3.2
Fräsmaschinen (mobil) 8 Jahre 5.7.2
Gerüste (mobil) 11 Jahre 3.4.4.2
Gerüste (stationär) 15 Jahre 3.4.4.1
Kesselwagen 25 Jahre 4.1
Monitore 7 Jahre 6.14.4
Unterhaltungsautomaten (Video) 6 Jahre 7.5.3

Die AfA-Tabellen gelten für die verschiedensten Anlagegüter: Druckkessel, Trennmaschinen, Zeichengeräte, Paginiermaschinen, Schornsteine, Drainagen, Krananlagen und Poliermaschinen sind nur einige Beispiele, für die es AfA-Tabellen gibt. Bei manchem Anlagegut hängt die AfA davon ab, ob es sich um einen stationär oder mobil genutzten Gegenstand handelt. Die AfA-Tabellen und AfA-Rechner machen auch deutlich, dass in der Regel die Anschaffungs- und Herstellungskosten der Wirtschaftsgüter in einem direkten Verhältnis zur zeitlichen Länge der Abschreibungen stehen. Denn über viele Jahre verwendbare Wirtschaftsgüter sind meistens teuer in der Anschaffung.

Gliederung der amtlichen AfA-Tabellen

Nach Art der Wirtschaftsgüter ergibt sich bei den AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums folgende Gliederung (erste Ziffer der Fundstellen):

  1. Unbewegliches Anlagevermögen
  2. Grundstückseinrichtungen
  3. Betriebsanlagen (allgemein)
  4. Fahrzeuge
  5. Bearbeitungsmaschinen und Verarbeitungsmaschinen
  6. Betriebsausstattung, Geschäftsausstattung
  7. Sonstige Anlagegüter

AfA-Tabellen als Steuertipps

Die Anschaffungs- und Herstellungskosten der einzelnen Anlagegüter werden auf die voraussichtliche (betriebsgewöhnliche) Nutzungsdauer verteilt. Die Jahre der Nutzung für ein Anlagegut können in amtlichen Tabellen (Abschreibungstabellen oder AfA-Tabellen) abgelesen werden. Die als Steuertipps für Abschreibungen verwendbaren AfA-Tabellen können auf den Internetseiten des BMF kostenlos als PDF-Dokument heruntergeladen werden. Aus den amtlichen AfA-Tabellen ergeben sich somit gute Steuertipps für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen für die Abschreibung der Anschaffungs- und Herstellungskosten als Betriebsausgaben – „Steuertipps“ deshalb, weil im Einzelfall von der AfA-Tabelle abgewichen werden kann. Für die einzelnen Beträge bzw. Jahre gibt es AfA-Rechner im Internet.

Gültigkeit der AfA-Tabellen

Die AfA-Tabelle hat nur für Anlagegüter Gültigkeit, die nach dem 31. Dezember 2000 hergestellt oder angeschafft wurden. Neben der allgemeinen AfA-Tabelle gibt es die als Steuertipps nutzbaren Abschreibungstabellen für einzelne Branchen (Branchentabelle). Für jedes Wirtschaftsgut, das der Abnutzung unterliegt, wird in der Abschreibungstabelle eine für die Steuern maßgebliche Nutzungsdauer (Anzahl der Jahre) festgelegt, in der die Abschreibung erfolgt (Abschreibungszeitraum). Dabei wird jedes einzelne Wirtschaftsgut in den AfA-Tabellen sehr genau bezeichnet, es wird z. B. auch danach unterschieden, ob das Wirtschaftsgut stationär oder mobil genutzt wird. Der Satz für die AfA wird ermittelt, indem eins durch die Anzahl der Jahre der Nutzung dividiert wird.

Von der AfA-Tabelle abweichende Abschreibungen

Für die AfA-Tabellen gilt, dass diese letztlich nur Vorschläge darstellen, um die Sätze für die Abschreibungen einzelner Wirtschaftsgüter (bzw. die Anzahl der Jahre) zu bestimmen. Kann im Einzelfall glaubhaft dargelegt werden, dass die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines bestimmten Wirtschaftsgutes geringer ist, kann für die Abschreibungen von der Steuer auch ein höherer Satz zugrunde gelegt werden. Denn eine AfA-Tabelle schreibt nicht für jedes Anlagegut eine zwingende Dauer der Abnutzung fest. Die Abschreibungstabellen (AfA-Tabellen) sind insofern nicht als ein rechtsverbindliches BMF-Dokument zu bewerten. Eine selbstständige, von den Vorschlägen der AfA-Tabellen abweichende Angabe der Betriebs-Jahre für ein bestimmtes Anlagegut aus dem Anlagevermögen ist zulässig, wenn diese gut begründet ist. Dies wird auch bei einer eventuellen Betriebsprüfung berücksichtigt.

AfA-Tabellen sind keine Rechtsnormen

Die gesetzliche Grundlage der AfA-Tabellen ist § 7 Abs. 1 EStG (Einkommensteuergesetz), wonach sich die Abschreibungsdauer im Steuerrecht nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes richtet. Als Hilfsmittel für Unternehmen und Selbstständige gibt das Bundesfinanzministerium AfA-Tabellen heraus, die für die Feststellung der Abschreibungsdauer eine Orientierungshilfe bieten sollen. AfA-Tabellen sind als amtliches Dokument allerdings von der Rechtsprechung des BFH und der Finanzverwaltung schon seit Jahren anerkannt. Es bedarf keiner Erläuterung, warum bei der Festlegung der Jahre für die Abschreibung Werte aus der AfA-Tabelle als BMF-Dokument entnommen wurden.

Spezifische Einflüsse auf die Wirtschaftsgut-Nutzungsdauer

Wenn branchenspezifische oder einzelfallbedingte Verhältnisse – Mehrschicht-Nutzung stationär oder mobil, Witterungseinflüsse über viele Jahre – bereits bei der Festlegung der Nutzungsdauer für ein Anlagegut in den AfA-Tabellen berücksichtigt werden, findet sich ein entsprechender Hinweis in den Vorbemerkungen der AfA-Tabellen oder der einschlägigen Branchentabelle. Findet sich eine solche Bemerkung in den Abschreibungstabellen nicht, kann von einer geringeren Nutzungsdauer ausgegangen werden, wenn die Abnutzung tatsächlich schneller stattfindet.

AfA-Rechner erleichtern die Arbeit mit einer Abschreibungstabelle

Wer eine einschlägige Branchentabelle als Dokument gerade nicht zur Hand hat, kann auf Internet-Rechner für die AfA von Anlagegütern zurückgreifen, die auf Grundlage der AfA-Tabellen durch einfache Auswahl des Wirtschaftsguts – z. B. „Aufzüge (stationär)“ – die Jahre der Abschreibung nach einem einzigen Klick sofort anzeigen. Für jedes Jahr werden die Abschreibung und der Restbuchwert in EUR angezeigt – eine willkommene Erleichterung für die Bilanz und die Buchführung. Die Eingabe des Suchworts „AfA-Rechner“ reicht zumeist aus, um einen Rechner im Internet zu finden, der oft auch noch einzelne Steuertipps gibt.

 

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