Erläuterungen des Steuerbescheids und ihre Gültigkeitsdauer

Erläuterungen des Steuerbescheids und ihre GültigkeitsdauerAuch das Finanzamt ist nicht unfehlbar. Der Bund der Steuerzahler geht davon aus, dass etwa jeder fünfte Steuerbescheid fehlerhaft berechnet wurde. Deshalb ist es wichtig, den Steuerbescheid direkt nach Eingang sorgsam zu prüfen. Enthält der Steuerbescheid Fehler, können Steuerpflichtige innerhalb von vier Wochen Einspruch einlegen. Die möglichen Formen des Einspruchs werden in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Steuerbescheids nochmals ausführlich erläutert. Aufgrund der Vielzahl von Angaben ist die Prüfung jedoch nicht immer ganz einfach. Deshalb im Folgenden einige Erläuterungen, worauf bei einem Steuerbescheid besonders geachtet werden sollte.

Die persönlichen Daten

Bei den persönlichen Daten sollte vor allem darauf geachtet werden, dass die Bankverbindung korrekt eingetragen wurde. Von besonderer Bedeutung ist zudem das Datum des Steuerbescheids. Steuerbescheide besitzen generell nur eine vorläufige Geltungsdauer. Geht innerhalb der vorgesehenen Frist kein Einspruch ein, wird der Bescheid rechtskräftig. Bei Steuerbescheiden, die per Post versendet werden, beträgt die Einspruchsfrist vier Wochen ab dem Ausstellungsdatum plus drei Tage für den Postversand. Angenommen der Steuerbescheid wurde am 12.05.2013 erstellt endet die Einspruchsfrist am 16.06.2013. Zu Beginn des Steuerbescheids wird noch die Art der Festsetzung genannt. Dadurch wird festgelegt, dass der Steuerbescheid oder Teile davon nur vorläufig gültig sind. Die Gründe hierfür werden am Ende des Bescheids nochmals ausführlich dargelegt.

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