Semestergebühren und Kindergeld – wie wirkt sich das auf die Einkommensteuer aus?

Semestergebühren und KindergeldDie Studierenden haben die Möglichkeit ihre kompletten Semestergebühren als Aufwand bei den Steuern geltend zu machen. Das erbringt Vorteile für die Eltern beim Kindergeld. Sollten also Eltern Kindergeld für ein studierendes Kind beantragen, so können hierbei die gesamten Semestergebühren als ausbildungsbedingten Mehrbedarf abgezogen werden. Ebenso können die Eltern von Studenten in der Regel dann Kindergeld bekommen, bis das Kind 25 Jahre alt ist. Allerdings sollten sie bedenken, dass wenn das Kind einen Nebenjob bezieht und mehr als 8.004 Euro im Jahr verdient, der Kindergeldanspruch jedoch in Gefahr ist.

Können Studiengebühren bei der Steuer berücksichtigt werden?

Die Semestergebühren sind jetzt Sonderausgaben, die aber weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind. Somit sind pro Jahr maximal 6.000 Euro absetzbar. Jedoch nur in dem Jahr, wo sie aufgewendet wurden. Sollte sich ein Studierender jedoch unter der magischen Grenze von 8.004 Euro pro Jahr befinden, so gehen ihm diese Sonderausgaben jedoch leider verloren. Ebenso kann man Semestergebühren nicht geltend machen, wenn die Eltern das Studium finanziert haben. Er hat die Kosten nicht selbst getragen und die Eltern dürfen die Kosten ebenso bei der Steuer nicht angeben, da es sich hierbei nicht um ihre Ausbildung handelt.

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Steuerfreibeträge für Studenten – wie viel steuert der Fiskus zur Ausbildung dabei?

Steuerfreibeträge für Studenten
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Knapp 70% aller Studenten müssen neben ihrem Studium jobben, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Man trifft Studenten in Büros als Aushilfen, jede Menge von ihnen kellnern, einige braten Klopse in einem amerikanischen Filialkonzern, andere stopfen Werbeprospekte ihn ohnehin überquellende Briefkästen. Ein Studium ist teuer. Lehrbücher, Druckerpatronen und viele weitere direkte Kosten belasten das Budget. Horrende Mieten in den Universitätsstädten sorgen für die Sprengung. Sofern man ein wenig in diesem System sparen möchte, muss man sich noch mit der Machete durch das deutsche Steuerdickicht schlagen. Kindergeld, Steuern, Sozialversicherung, überall warten – vielleicht – kleine Hilfen oder größere Probleme mit noch größerer Wirkung.

Das Geld, das der fleißige Student mit dem Braten von Klopsen verdient, kann beispielsweise schnell zum Problem werden. Arbeitet der künftige Akademiker zu viel, möchte der Staat beteiligt werden. Schnell ist der jährliche Steuerfreibetrag überschritten und Steuern werden fällig. Es sei denn, man nutzt Freibeträge, Ausnahmen und Sonderregeln.

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Durchbruch in Sachen Studiengebühren – Der Bundesfinanzhof gibt grünes Licht für steuerliche Absetzbarkeit der Kosten für Ausbildung und Studium

An vielen Universitäten aber auch in den Wohnstuben zahlreicher Eltern ist es zu einem Aufatmen gekommen, als der Bundesfinanzhof kürzlich ein neues Urteil herausgab, dass die Absetzbarkeit der Studiengebühren betrifft. Gänzlich ist das neue Gesetz zwar noch nicht vom Tisch, da zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht klar ist, wie die Folgen dieser Gesetzesänderung aussehen werden, jedoch darf schon heute jeder die Kosten für Ausbildung und Studium steuerlich geltend machen.

Studiengebühren absetzen und doppelt belohnt werden

Jeden Menschen ist es mittlerweile klar, dass in der heutigen Zeit Bildung ein wichtiges Instrument ist, um auf dem Arbeitsmarkt bestehen zu können. Umso wichtiger sehen es die Eltern von fast erwachsenen Kindern dann auch, dass diese einen guten Schulabschluss haben und nach Möglichkeit anschließend noch ein Studium…

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Außergewöhnliche Belastungen – Sind Studiengebühren absetzbar?

Für alle Eltern von Studierenden hat jetzt der Bundesgerichtshof ein Urteil gefällt, dass vermutlich wenig anklang finden wird. Im Urteil ging es darum, dass ein Elternpaar die Kosten für die Privatuni ihres Filius als Aussergewöhnliche Belastung geltend machen wollte, was dieser jedoch nicht anerkannte. Studiengebühren sind also nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig. Mehr zum Urteil … Weiterlesen