Außergewöhnliche Belastungen – Sind Studiengebühren absetzbar?
Für alle Eltern von Studierenden hat jetzt der Bundesgerichtshof ein Urteil gefällt, dass vermutlich wenig anklang finden wird. Im Urteil ging es darum, dass ein Elternpaar die Kosten für die Privatuni ihres Filius als Aussergewöhnliche Belastung geltend machen wollte, was dieser jedoch nicht anerkannte. Studiengebühren sind also nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig.
Mehr zum Urteil gibt es auf www.steuerberaten.de nachzulesen…