Steuer sparen

Was dürfen Freiberufler von der Steuer absetzen?

7. Mai 2012

Steuererklärung für Freiberufler ganz einfach mit TaxmanWer als Freiberufler tätig ist, der hat ebenso die Reduzierung der Steuerbelastung im Sinn, wie die festangestellten Arbeitnehmer. Doch hier läuft das gesamte Prozedere ein wenig anders ab, denn hier erfolgt keine monatliche Einbehaltung der Steuer, sondern der Freiberufler hat am Jahresende eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder eine Bilanz zu erstellen, nach dieser sich dann auch die zu zahlende Steuer richtet.

Alle Berufstätigen müssen folglich ihre Einnahmen versteuern und daher sind auch alle daran interessiert, die Einnahmen, zumindest auf dem Papier, so gering wie nur möglich zu halten, damit die Steuerforderung nicht höher als nötig ausfällt. Angestellte und Arbeiter berichtigen ihre Steuerschuld einmal jährlich über die sogenannte Einkommensteuererklärung, wobei sie von den bereits gezahlten Steuern die Werbungskosten, die Sonderausgaben und alle weiteren abzugsfähigen Kosten abziehen. Erst danach ermittelt das zuständige Finanzamt die tatsächlich zu zahlenden Steuern, was dazu führt, dass der Steuerzahler nun eine Nachzahlung leisten muss oder aber eine Rückzahlung erhält.

Bei Freiberuflern ist das anders, denn sie zahlen nicht schon während des laufenden Jahres ihre Steuern, sondern erst nach dem Jahresabschluss. Bemessungsgrundlage für die Einstufung der Steuer ist hier dann der Gewinn.

Freiberufler nutzen die legalen Möglichkeiten, um die Steuern zu senken

Wer freiberuflich tätig ist, der hat jedoch genau wie die angestellten Arbeitnehmer die Möglichkeit, zahlreiche Steuervergünstigungen in Anspruch zu nehmen. So ist es beispielsweise erlaubt, sämtliche Kosten der Büronutzung von der Steuer abzusetzen. Hierzu zählen die Büromiete und die Mietnebenkosten, die Reinigungskosten des Büros, die Kosten für Computernutzung, für Telefon und Internet und auch für die Müllentsorgung.

Da die meisten Freiberufler ein Büro im eigenen Haus oder in der privaten Wohnung unterhalten, müssen die Kosten für diese Büros in der Regel anteilig von den gesamten Wohnungs- oder Hauskosten herausgerechnet werden. Ist dies erfolgt, so kann der Freiberufler diesen Aufwand steuerlich geltend machen, sprich, er darf ihn von der Steuer absetzen.

Zeitwert des Anlagevermögens kann von der Steuer abgesetzt werden

Grundsätzlich ist es erlaubt, alles, was in Verbindung mit der beruflichen Tätigkeit als Freiberufler steht, von der Steuer abzusetzen. Vielfach gibt es pauschale Sätze, die dem zuständigen Finanzamt eine Vereinfachung hinsichtlich der Absetzbarkeit verschaffen. Dies ist beispielsweise bei den Reinigungskosten für die Büroräume oder für das Arbeitszimmer so.

Handelt es sich jedoch um Anlagevermögen, sprich, wurden Büromöbel oder Computer angeschafft, so sind auch diese von der Steuer absetzbar, hier allerdings nur im Rahmen der regulären Abschreibung. Da alle Gegenstände eine bestimmte Lebensdauer haben bis sie wertlos werden, erlaubt der Gesetzgeber hier einen Abzug im Hinblick auf den Wertverlust. Bei einem Computer ist der Wertverlust in der Regel bereits nach drei Jahren Betriebsdauer erreicht, sodass er zu diesem Zeitpunkt all abgeschrieben werden kann. Bei Möbeln ist es etwas anderes, denn diese haben eine deutlich höhere Lebensdauer und können entsprechend auch nur in kleineren Beträgen abgeschrieben werden. Abschreibungen sorgen aber grundsätzlich dafür, dass die Steuerbelastung sinkt, sodass hier niemand darauf verzichten sollte, einen entsprechenden Anlagespiegel zu erstellen.

Freiberufler können auch Versicherungen von der Steuer absetzen

Auch bestimmte Versicherungen können vom Freiberufler durchaus von der Steuer abgesetzt werden. So kann beispielsweise die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung Gewinn mindernd angesetzt werden und in Einzelfällen sorgen auch die Beiträge für die Riester-Rente dafür, dass die Steuerbelastung sinkt.

Natürlich ist es wichtig, dass die entsprechende Versicherung auch explizit für die freiberufliche Tätigkeit abgeschlossen wurde. Ist das nicht der Fall, so wird es sehr schwer werden, dem zuständigen Finanzamt hier einen Absetzungsgrund zu liefern.

Im Zweifelsfall sollten bereits im Vorfeld Informationen darüber eingeholt werden, welche Versicherungen im Einzelnen von der Steuer abgesetzt werden können. Hilfe bieten Steuerberatungsbüros und auch die Mitarbeiter der Finanzämter. Meist genügt schon ein einziger Anruf und der Freiberufler erhält eine entsprechende Auskunft.

 

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