
Wenn Eltern ihre Kinder auf eine kirchliche oder private Schule schicken, können sie das Schulgeld von der Steuer absetzen, um so Steuern zu sparen. Das Schulgeld fällt dann in die Kategorie Sonderausgaben.
Von den anfallenden Kosten für die Schule können insgesamt ganze 30 Prozent als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Nach einer Neuregelung mit Wirksamkeit seit dem 01.01.2009 ist die maximale Summe, die für Schulgeld als Sonderausgaben abgesetzt werden kann, für inländische wie ausländische Schulen, von 3.000 € auf 5000 € angehoben worden. Das bedeutet umgerechnet, dass Schulgelder, auch solche die an ausländischen Schulen gezahlt werden, bis zu einer Summe von rund 16.000 € von der Steuer abgesetzt werden können. Durch den Prozentsatz von 30 Prozent folgt so der maximale Abzug von den Steuern als Sonderausgabe von 5000 €.