Kann ein berufsbegleitendes Studium von der Steuer abgesetzt werden?
Wer sich beruflich weiterbilden und ein entsprechendes Studium absolvieren will, der stellt sich häufig die Frage, ob ein berufsbegleitendes Studium von der Steuer absetzbar ist. Vielfach scheitert eine Weiterbildung nämlich letztlich einfach an den Kosten.
Ist ein berufsbegleitendes Studium als Sonderausgabe zu sehen?
Laut Angabe des Bundesfinanzministeriums ist es möglich, für eine Ausbildung, ein Erststudium und auch für ein berufsbegleitendes Studium Kosten teilweise bis zu einer Höhe von 4.000 Euro als sogenannte Sonderausgabe oder als Werbungskosten von der Steuer abzusetzen. Eine Einschränkung gibt es hier allerdings: Für die Deklaration als Sonderausgabe darf die Aus- oder Weiterbildung keinesfalls betrieblich angeordnet und im Zuge eines dienstlichen Verhältnisses nötig sein. Ist dies nicht der Fall, so ist es erlaubt, im Zuge der jährlichen Einkommensteuererklärung maximal 4.000 Euro steuerlich geltend zu machen.