Steuer sparen

Steuerfreibeträge für Rentner

25. April 2013

Steuerfreibeträge für RentnerBereits seit 2005 werden die Rentenzahlungen stärker besteuert. Zudem erhalten die Finanzämter von den Rententrägern eine entsprechende Meldung über die gezahlten Renten. Dies sorgt bei vielen Rentnern für Unsicherheit bei der Frage, wie viel sie von ihrer Rente versteuern müssen. Dabei ist die Sorge durchaus nicht unbegründet. Lag der zu versteuernde Rentenanteil früher noch bei 27 Prozent, so muss ein Neurentner 2012 bereits 64 Prozent seiner Rente versteuern. Ab dem zweiten Rentenjahr werden dann die fehlenden 36 Prozent als lebenslang geltender Steuerfreibetrag festgelegt. Somit sind alle künftigen Rentensteigerungen in vollem Umfang steuerpflichtig.

Beispiel zur Versteuerung der Renten

Angenommen ein Arbeitnehmer geht 2012 in Rente und erhält eine monatliche Rentenzahlung von 1.000 Euro. Davon müssen im ersten Jahr 64 Prozent also 640 Euro versteuert werden. Die restlichen 360 Euro können ab dem 2. Jahr als lebenslanger Steuerfreibetrag in Anspruch genommen werden. Steigt die monatliche Rente nun auf 1.100 Euro, beträgt der jährliche Steuerfreibetrag dennoch nur 360 Euro.

Normale Steuerfreibeträge für Rentner

Für Rentner gilt wie für Arbeitnehmer auch ein Existenzminimum von 8.004 Euro pro Jahr. Das bedeutet, bis zu diesem Betrag ist die Rente steuerfrei. Für gemeinsam veranlagte Ehepaare gilt der doppelte Steuerfreibetrag von 16.008 Euro. Gleichzeitig besteht auch für Rentner die Möglichkeit, die Beiträge zur Krankenversicherung steuerlich geltend zu machen. Dazu lässt sich das zu versteuernde Einkommen über den Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro bzw. 72 Euro weiter reduzieren. Über den Daumen gepeilt lässt sich sagen, dass bei Inanspruchnahme aller Freibeträge für eine monatliche Rente von 1.300 Euro bei einem Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung von 130 Euro noch keine Steuern gezahlt werden müssen. Dies gilt natürlich nur dann, wenn keine weiteren Einkünfte vorhanden sind. Verheiratete Rentner können je nach Höhe des Krankenkassenbeitrags eine Rente von 2.600 Euro steuerfrei beziehen.

Der Altersentlastungsfreibetrag

Es gibt noch weitere Steuerfreibeträge, die von älteren Steuerpflichtigen beispielsweise für Riester-Renten oder Betriebsrenten in Anspruch genommen werden können. Ein Beispiel hierfür ist der Altersentlastungsbetrag, der allerdings seit 2005 schrittweise abgebaut wird. Vor 2005 galt ein Altersfreibetrag von 40 Prozent und maximal 1.900 Euro pro Jahr. In den ersten 15 Jahren sinken der Steuerfreibetrag um 1,6 Prozentpunkte und der maximale Betrag um 76 Euro pro Jahr. In den folgenden 20 Jahren kommt es dann zu einer jährlichen Reduktion von 0,8 Prozent bzw. 38 Euro jährlich. Für das Steuerjahr 2012 können Rentner einen Altersentlastungsfreibetrag von 27,2 Prozent der Einkünfte bei einer Obergrenze von 1.292 Euro steuerlich geltend machen.

Versorgungsfreibetrag für Rentner

Wer im öffentlichen Dienst beschäftigt war und Versorgungsbezüge erhält, kommt ebenso wie Bezieher von Betriebsrenten zu weiteren Steuervergünstigungen. Der Versorgungsfreibetrag lag im Jahr 2005 bei 40 Prozent und maximal 3.000 Euro. Ergänzt wurde der Steuerfreibetrag um einen Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag von 900 Euro und um einen Werbungskostenpauschbetrag von 102 Euro. Auch diese Steuerfreibeträge werden bis zum Jahr 2040 schrittweise abgebaut. Bis 2020 beträgt die jährliche Reduktion 1,6 Prozent bzw. 120 Euro und die anschließenden 20 Jahre 0,8 Prozent oder 60 Euro. Auch die Zuschläge werden sukzessive abgebaut. Bis 2020 um jährlich 36 Euro und in den folgenden 20 Jahren um jährlich 18 Euro. Für 2012 ergibt sich daraus eine steuerliche Vergünstigung der Versorgungsbezüge von 28,8 Prozent bis zu einem Maximalbetrag von 2.160 Euro. Dazu gelten Steuerfreibeträge für die Zuschläge von 648 Euro bzw. 102 Euro als Werbungskostenzuschlag.

Rente und Steuern bei der privaten Rentenversicherung

Noch großzügigere Steuererleichterungen gelten für Bezieher von privaten Renten. Wer im Alter von 65 Jahren als Alleinstehender in Rente geht, könnte monatlich bis zu 4.000 Euro aus einer privaten Vorsorge beziehen, ohne hierfür Steuern zahlen zu müssen. Bei Verheirateten wären sogar mehr als 8.000 Euro pro Monat möglich. Dies liegt daran, dass für die Berechnung der Steuer nur der sogenannte Ertragsanteil berücksichtigt wird. Bei einem Rentenbeginn mit 65 liegt dieser bei nur 18 Prozent. Ausgehend von einem privaten Steuersatz von 30 Prozent werden bei einer Rente von 1.000 Euro gerade mal 60 Euro an Steuern fällig. Im Vergleich dazu müsste man für 1.000 Euro Zinserträge 230 Euro Steuern zahlen.

 

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