Steuer sparen

Steuererleichterung durch den Schwerbehindertenausweis

22. April 2013

Steuererleichterung durch SchwerbehindertenausweisSchwerbehinderte sind im täglichen Leben oftmals von erhöhten finanziellen Belastungen betroffen. Um diese zumindest teilweise auszugleichen, gelten für Personen mit einem Schwerbehindertenausweis verschiedene Steuererleichterungen. Aufgrund des komplizierten Steuersystems ist vielen Schwerbehinderten gar nicht bekannt, welche Steuererleichterungen sie in Anspruch nehmen können. Im Folgenden sind deshalb die wichtigsten Steuererleichterungen aufgeführt.

Jährlichen Pauschbetrag nutzen

Wer einen Schwerbehindertenausweis besitzt, kann für die außergewöhnlichen Belastungen einen jährlichen Pauschbetrag bei der Steuer geltend machen. Hierfür müssen keinerlei Aufwendungsnachweise erbracht werden. Je nach Grad der Behinderungen können Schwerbehinderte einen Pauschbetrag zwischen 310 und 1.420 Euro steuermindernd einsetzen. Für blinde und hilflose Menschen gilt ein erhöhter Pauschbetrag von 3.700 Euro. Schwerbehinderte können wählen, ob Sie die Steuererleichterung bei der Einkommenssteuererklärung einsetzen oder den Freibetrag eintragen lassen und diesen so auf 12 Monate aufteilen. Dadurch profitieren Schwerbehinderte von einem höheren Nettoeinkommen. Sofern die tatsächlichen Aufwendungen den Pauschbetrag übersteigen, ist es jedoch sinnvoller die Steuererleichterung anhand von Zahlungsbelegen bei der jährlichen Steuererklärung einsetzen.

Was gilt aus außergewöhnliche Belastung?

Zu den typischen Aufwendungen gehören Umbaumaßnahmen, um das Haus oder die Wohnung barrierefrei zu gestalten. Auch erhöhte Kosten für ein behindertengerechtes Fahrzeug oder zum Erwerb des Führerscheins können steuerlich geltend gemacht werden. Ausgaben für Kuren, Arznei- sowie Hilfsmittel gelten ebenfalls als außergewöhnliche Aufwendungen, sofern die ärztliche Notwendigkeit nachgewiesen werden kann.

Erhöhter Pauschbetrag aufgrund von Pflegebedürftigkeit

Wer einen anderen Menschen pflegt, kommt ein weiterer Pauschbetrag in Höhe von 924 Euro hinzu. Voraussetzung für den Pflegepauschbetrag ist, dass der Pflegebedürftige in einer Pflegestufe eingestuft ist. Die Steuererleichterungen mittels Pflegepauschbetrag können auch unter mehreren Pflegenden aufgeteilt werden. Sollten die tatsächlichen Aufwendungen über dem Pauschbetrag liegen kann auf diesen verzichtet und die tatsächlichen Kosten mittels entsprechenden Nachweisen als Steuererleichterungen geltend gemacht werden. Eltern von behinderten Kindern können der Pauschbeträge übernehmen. Für die Kosten einer Kinderbetreuung können ebenfalls Steuererleichterungen in Anspruch genommen werden. Betroffene können bis zu zwei Drittel der Betreuungskosten steuerlich geltend machen. Dabei gilt ein Maximalbetrag von 4.000 Euro jährlich. Für behinderte Kinder gelten im Übrigen keinerlei Altersbeschränkungen. Zudem gilt bei einer Behinderung von mindestens 80 Prozent ein weiterer Freibetrag von 1.500 Euro für die Berechnung des Wohngeldes.

Pauschbeträge gelten immer für das ganze Jahr

Die Gültigkeit der Pauschbeträge erstreckt sich immer auf das gesamte Jahr, selbst dann, wenn sie erst im Laufe des Jahres geltend gemacht wurden. Falls die Behinderung erst rückwirkend festgestellt wurde oder der Grad der Behinderung sich im Nachhinein erhöht, können zu viel gezahlte Steuern auch nachträglich noch erstattet werden. Um die erhöhten Steuererleichterungen in Anspruch zu nehmen, muss in diesem Fall ein Antrag beim zuständigen Finanzamt gestellt werden.

Weitere Steuervergünstigungen werden in Form einer Entfernungspauschale gewährt. Behinderte Arbeitnehmer mit einem Grad von mindestens 70 Prozent bzw. 50 Prozent bei Vorliegen einer Gehbehinderung können für ihren Arbeitsweg zusätzlich 0,30 Euro pro Kilometer als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Dies gilt für maximal 15.000 Kilometer jährlich. Selbst für private Fahrten gelten Steuererleichterungen für bis zu 3.000 Kilometer pro Jahr. Dies gilt für alle Personen mit einem Behinderungsgrad von 80 Prozent (beim Merkzeichen G von 70 Prozent). Bei den Merkzeichen H, Bl oder aG gilt eine erhöhte Obergrenze von 15.000 Kilometern.

Wertmarke oder Steuerermäßigung

Für behinderte Autofahrer gibt es zudem auch Steuererleichterungen bei der KFZ-Steuer. Befindet sich eines der Merkzeichen H, Bl oder aG im Schwerbehindertenausweis ist eine komplette Befreiung von der KFZ-Steuer möglich. Für hörgeschädigte oder im Straßenverkehr erheblich behinderte Personen besteht die Wahlmöglichkeit zwischen einer halbierten KFZ-Steuer oder einer Wertmarke zur bundesweiten Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr. Der Preis für eine Wertmarke beträgt derzeit 72 Euro. Ist im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen B eingetragen, so besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln die Berechtigung zur kostenlosen Mitnahme einer Begleitperson.

Weitere Infos von den Landesregierungen

Zwar keine Steuererleichterung aber dennoch ein wichtiger Tipp ist die Möglichkeit zur Reduzierung der GEZ-Gebühren. Für Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis gilt die reduzierte GEZ-Gebühr. Zu beachten ist, dass diese Ermäßigung zeitlich befristet ist und regelmäßig neu beantragt werden muss. Viele Landesregierungen haben spezielle Infobroschüren über die für behinderte Menschen geltenden Steuererleichterungen herausgegeben. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich Möglichkeit an einen Steuerberater wenden.

 

Eine Antwort auf Steuererleichterung durch den Schwerbehindertenausweis

Gerd Winkelkötter sagt:
9. November 2013 um 11:00

Sehr geehrte Damen und Herren,
1. ich suche Literatur, die mir umfassend angibt, wie das Finanzamt mit Schwerbehinderten (meine Frau und ich haben schon lange einen GdB von 90; meine Frau mit einem aG. 2.Kann das Finanzamt einfach „wild“ drauf los schätzen und zu „Nachzahlungsbetraegen von 1.800,00 € kommen, weil es meint, dass die verspätete Einreichung nicht rechtzeitig „erwaehnt “ wurde, obwohl in den Jahren vorher im Grund immer Steuern erstattet wurden und dem Finanzamt schon lange mitgeteilt wurde, dass eine (auf Veranlassung der Bezirksregierung beantragtes wissenschaftliches Gut-achten der Uni-Essen eine quantitatvie Leistungsminderung von rund 50 % ergeben hat) quantitative Leistungseinschränkung vorliegt?

 
Antworten

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