Steuer sparen

Steuerersparnis bei Heirat – mehr Geld für alle

18. April 2013

Steuer sparen bei HeiratNatürlich sollte niemand ausschließlich aus finanziellen Gründen heiraten. Dennoch kann eine Hochzeit für beide Ehepartner eine nicht zu unterschätzende Steuerersparnis einbringen. Von einer hohen Steuerersparnis profitieren insbesondere Ehepaare mit einem stark unterschiedlichen Einkommen. Verantwortlich hierfür ist das sogenannte Ehegatten-Splitting. Die zu zahlende Einkommenssteuer wird dann nicht mehr für jedes Einkommen einzeln, sondern von dem in zwei Hälften aufgesplitteten Einkommen berechnet.

Vom Ehegatten-Splitting profitieren

Beim Ehegatten-Splitting wird davon ausgegangen, dass beide Ehepartner den gleichen Beitrag zum Einkommen leisten. Dies gilt auch dann, wenn die Realität ganz anders aussieht und ein Ehepartner beispielsweise gar kein eigenes Einkommen bezieht. Dadurch ergibt sich für gemeinsam veranlagte Ehepaare mitunter eine recht deutliche Steuerersparnis. Das Einkommen wird beim Ehegatten-Splitting zu gleichen Teilen auf die Ehepartner verteilt. Der Partner mit dem höheren Einkommen rutscht, ist dadurch deutlich weniger von der Steuerprogression betroffen. Er entgeht also der überproportional stärkeren steuerlichen Belastung für höhere Einkommen. Die größte Steuerersparnis wird immer dann erzielt, wenn ein Ehepartner kein eigenes Einkommen besitzt. Dabei liegt die maximale Steuerersparnis für 2012 bei 15.000 Euro. Dies ist der Fall, wenn das Jahreseinkommen des verdienenden Ehepartners mehr als 104.304 Euro beträgt.

Beispiel für die Berechnung der Steuerersparnis

Bezieht beispielsweise der Mann ein Einkommen von 100.000 Euro und die Frau von 20.000 Euro pro Jahr müssen die Ehepartner nicht ihr eigenes Einkommen, sondern gemeinsam das Doppelte der Einkommenssteuer für 60.000 Euro bezahlen. Aufgrund der in Deutschland geltenden Steuerprogression ist die Steuerbelastung bei einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro deutlich geringer, als wenn 100.000 Euro versteuert werden müssten.

Weitere Vorteile für Verheiratete

Ehepaare können noch auf andere Weise von einer Steuerersparnis profitieren. So besteht unter anderem die Möglichkeit, eigene Verluste mit dem Einkommen des Ehepartners zu verrechnen. Dies ist beispielsweise dann möglich, wenn ein Ehepartner als Angestellter ein festes Einkommen bezeiht und der zweite Ehepartner selbstständig oder freiberuflich tätig ist. Muss der Selbstständige aufgrund von Verlusten nur wenig oder gar keine Steuern zahlen, senkt sich dadurch auch die Steuerlast des angestellten Ehepartners. Ob sich nach der Hochzeit bei einer gemeinsamen oder getrennten Veranlagung eine höhere Steuerersparnis erzielen lässt, kann unter anderem mit einer entsprechenden Steuersoftware berechnet werden. Im Zweifelsfall sollte immer ein Steuerberater zurate gezogen werden.

Mit der Steuerklasse jonglieren

Mit der richtigen Taktik können Verheiratete auch anderweitig für mehr Netto vom Brutto sorgen. Über die Wahl der Lohnsteuerklasse können Ehepaare bestimmen, wie hoch die monatliche Steuerbelastung ausfällt. Berufstätige Ehepaare haben die Möglichkeit zwischen verschiedenen Steuerklassenkombinationen zu wählen. Wenn beide Ehepartner in etwa das gleiche Einkommen beziehen, empfiehlt sich die Steuerklassen-Kombination IV/IV. Verdient ein Partner jedoch deutlich mehr, sollte dieser die günstigere Steuerklasse II wählen. Der Ehepartner wird dann in die Steuerklasse V eingestuft. Auf die Jahressteuerschuld ergibt sich durch die Wahl der Steuerklassen jedoch keine Steuerersparnis. Unterm Strich wird immer dieselbe Einkommenssteuer berechnet. Allerdings müssen Ehepartner durch eine günstige Wahl der Steuerklassen nicht bis zur Steuererklärung warten, um eine mögliche Steuerersparnis zu erzielen.

Nicht voreilig wechseln

Auch wenn die Entscheidung der Steuerklassen keine Steuerersparnis im eigentlichen Sinn ergibt, ist diese dennoch nicht ganz unwichtig. So wird beispielsweise die Höhe bestimmter Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Unterhalt, Krankengeld oder Elterngeld hiervon beeinflusst. Arbeitnehmer mit der Lohnsteuererklasse V erhalten ein geringeres Nettoeinkommen und somit auch geringere Leistungen. Wer damit rechnet in Kürze arbeitslos zu werden, sollte sich vor einem Wechsel der Steuerklasse genau über die möglichen Auswirkungen informieren. Auskunft hierüber gibt der jeweilige Sozialversicherungsträger.

Tipp für Ehepaare

Nach einer Heirat müssen Ehepaare nicht bis zur Steuererklärung warten, um eine Steuerersparnis für die Abgeltungssteuer geltend zu machen. Legt das Ehepaar direkt nach der Heirat einen gemeinsamen Freistellungsauftrag bei der Bank vor erstattet diese die zu viel gezahlte Abgeltungssteuer sofort wieder zurück. Gemeinsam veranlagte Ehepaare profitieren bei der Abgeltungssteuer von einer Verdoppelung des Freibetrags auf 1.602 Euro. Falls ein Ehepartner vor der Heirat seinen Freibetrag bereits ausgeschöpft hatte, führt die Bank die Abgeltungssteuer von 25 Prozent automatisch für alle Zinsgewinne ab. Ist bei dem anderen der Freibetrag aber nicht aufgebraucht, gibt es nach der Heirat Steuern zurück.

 

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