Kalte Steuerprogression – wie weit steigt der effektive Durchschnittssteuersatz noch an

Steigende SteuerprogressionDer Begriff Steuerprogression beschreibt den Anstieg des effektiven Steuersatzes, des Durchschnittssteuersatzes, abhängig vom zu erwartenden Einkommen. Die kalte Steuerprogression hingegen ist mit einem Beobachtungszeitraum über mehrere Jahre verbunden. Hier wird zwar auch ein Anstieg des effektiven Steuersatzes beobachtet, dieser ist jedoch ebenfalls noch abhängig von der Inflation. Bei der kalten Steuerprogression wird immer ein einheitlicher Tarif zugrunde gelegt. Dies kann zum Beispiel der aktuell vorherrschende Einkommenssteuertarif sein. Daher ist die kalte Steuerprogression auch nicht mit der indirekten zu verwechseln.

Wie der Durchschnittssteuersatz berechnet wird

Da die kalte Steuerprogression auch immer im Zusammenhang mit dem aktuellen Durchschnittssteuersatz steht, muss zunächst über dessen Berechnungsgrundlage gesprochen werden. Um den effektiven Steuersatz zu errechnen, muss der Steuerbetrag durch das zu erwartende versteuernde Einkommen geteilt werden. Da sich der Durchschnittssteuersatz immer am zu versteuernden Einkommen orientiert, fällt die Steuerlast nicht für jeden Steuerzahler gleich aus. Geringverdiener werden demzufolge nicht so hoch belastet, wie Personen mit einem höheren Einkommen. Doch vor allem Unternehmer werden von der Steuerprogression in der nächsten Zeit stark betroffen sein, so einige Experten. Um einen Spitzensteuersatz zu erreichen, wollte die Bundesrepublik Deutschland die Reichensteuer einführen. Diese besagt, dass wohlhabende Unternehmer, die ein hohes Einkommen zu versteuern haben, auch einen höheren Steuersatz zahlen müssen. Jedoch sieht sich die neu geplante Gesetzgebung noch einigen Stolpersteinen gegenüber. So erklärte das Verfassungsgericht die Reichensteuer teilweise für verfassungswidrig.

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Steuerersparnis bei Heirat – mehr Geld für alle

Steuer sparen bei HeiratNatürlich sollte niemand ausschließlich aus finanziellen Gründen heiraten. Dennoch kann eine Hochzeit für beide Ehepartner eine nicht zu unterschätzende Steuerersparnis einbringen. Von einer hohen Steuerersparnis profitieren insbesondere Ehepaare mit einem stark unterschiedlichen Einkommen. Verantwortlich hierfür ist das sogenannte Ehegatten-Splitting. Die zu zahlende Einkommenssteuer wird dann nicht mehr für jedes Einkommen einzeln, sondern von dem in zwei Hälften aufgesplitteten Einkommen berechnet.

Vom Ehegatten-Splitting profitieren

Beim Ehegatten-Splitting wird davon ausgegangen, dass beide Ehepartner den gleichen Beitrag zum Einkommen leisten. Dies gilt auch dann, wenn die Realität ganz anders aussieht und ein Ehepartner beispielsweise gar kein eigenes Einkommen bezieht. Dadurch ergibt sich für gemeinsam veranlagte Ehepaare mitunter eine recht deutliche Steuerersparnis. Das Einkommen wird beim Ehegatten-Splitting zu gleichen Teilen auf die Ehepartner verteilt. Der Partner mit dem höheren Einkommen rutscht, ist dadurch deutlich weniger von der Steuerprogression betroffen. Er entgeht also der überproportional stärkeren steuerlichen Belastung für höhere Einkommen. Die größte Steuerersparnis wird immer dann erzielt, wenn ein Ehepartner kein eigenes Einkommen besitzt. Dabei liegt die maximale Steuerersparnis für 2012 bei 15.000 Euro. Dies ist der Fall, wenn das Jahreseinkommen des verdienenden Ehepartners mehr als 104.304 Euro beträgt.

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