Der Begriff Steuerprogression beschreibt den Anstieg des effektiven Steuersatzes, des Durchschnittssteuersatzes, abhängig vom zu erwartenden Einkommen. Die kalte Steuerprogression hingegen ist mit einem Beobachtungszeitraum über mehrere Jahre verbunden. Hier wird zwar auch ein Anstieg des effektiven Steuersatzes beobachtet, dieser ist jedoch ebenfalls noch abhängig von der Inflation. Bei der kalten Steuerprogression wird immer ein einheitlicher Tarif zugrunde gelegt. Dies kann zum Beispiel der aktuell vorherrschende Einkommenssteuertarif sein. Daher ist die kalte Steuerprogression auch nicht mit der indirekten zu verwechseln.
Wie der Durchschnittssteuersatz berechnet wird
Da die kalte Steuerprogression auch immer im Zusammenhang mit dem aktuellen Durchschnittssteuersatz steht, muss zunächst über dessen Berechnungsgrundlage gesprochen werden. Um den effektiven Steuersatz zu errechnen, muss der Steuerbetrag durch das zu erwartende versteuernde Einkommen geteilt werden. Da sich der Durchschnittssteuersatz immer am zu versteuernden Einkommen orientiert, fällt die Steuerlast nicht für jeden Steuerzahler gleich aus. Geringverdiener werden demzufolge nicht so hoch belastet, wie Personen mit einem höheren Einkommen. Doch vor allem Unternehmer werden von der Steuerprogression in der nächsten Zeit stark betroffen sein, so einige Experten. Um einen Spitzensteuersatz zu erreichen, wollte die Bundesrepublik Deutschland die Reichensteuer einführen. Diese besagt, dass wohlhabende Unternehmer, die ein hohes Einkommen zu versteuern haben, auch einen höheren Steuersatz zahlen müssen. Jedoch sieht sich die neu geplante Gesetzgebung noch einigen Stolpersteinen gegenüber. So erklärte das Verfassungsgericht die Reichensteuer teilweise für verfassungswidrig.