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Kalte Steuerprogression – wie weit steigt der effektive Durchschnittssteuersatz noch an

22. Juli 2013

Steigende SteuerprogressionDer Begriff Steuerprogression beschreibt den Anstieg des effektiven Steuersatzes, des Durchschnittssteuersatzes, abhängig vom zu erwartenden Einkommen. Die kalte Steuerprogression hingegen ist mit einem Beobachtungszeitraum über mehrere Jahre verbunden. Hier wird zwar auch ein Anstieg des effektiven Steuersatzes beobachtet, dieser ist jedoch ebenfalls noch abhängig von der Inflation. Bei der kalten Steuerprogression wird immer ein einheitlicher Tarif zugrunde gelegt. Dies kann zum Beispiel der aktuell vorherrschende Einkommenssteuertarif sein. Daher ist die kalte Steuerprogression auch nicht mit der indirekten zu verwechseln.

Wie der Durchschnittssteuersatz berechnet wird

Da die kalte Steuerprogression auch immer im Zusammenhang mit dem aktuellen Durchschnittssteuersatz steht, muss zunächst über dessen Berechnungsgrundlage gesprochen werden. Um den effektiven Steuersatz zu errechnen, muss der Steuerbetrag durch das zu erwartende versteuernde Einkommen geteilt werden. Da sich der Durchschnittssteuersatz immer am zu versteuernden Einkommen orientiert, fällt die Steuerlast nicht für jeden Steuerzahler gleich aus. Geringverdiener werden demzufolge nicht so hoch belastet, wie Personen mit einem höheren Einkommen. Doch vor allem Unternehmer werden von der Steuerprogression in der nächsten Zeit stark betroffen sein, so einige Experten. Um einen Spitzensteuersatz zu erreichen, wollte die Bundesrepublik Deutschland die Reichensteuer einführen. Diese besagt, dass wohlhabende Unternehmer, die ein hohes Einkommen zu versteuern haben, auch einen höheren Steuersatz zahlen müssen. Jedoch sieht sich die neu geplante Gesetzgebung noch einigen Stolpersteinen gegenüber. So erklärte das Verfassungsgericht die Reichensteuer teilweise für verfassungswidrig.

Selbst einen Überblick erhalten

Jeder möchte gern vorher wissen, ob er von der Steuerprogression betroffen ist und welche Steuerbelastungen auf ihn zukommen werden. Da gibt es zum einen die Möglichkeit, sich über die aktuelle Steuerprogression bei einem Steuerberater oder im Internet zu informieren. Andererseits lässt sich jedoch auch selbst berechnen, inwieweit man von der Steuerprogression betroffen sein wird. Ein Steuerrechner im Internet, der kostenlos genutzt werden kann, hilft dabei, den Grenzsteuersatz, den Durchschnittssteuersatz und die Einkommensteuer zu ermitteln.

Steuersatz und Steuerprogression

Der persönliche Steuersatz eines Menschen orientiert sich immer an dessen Einkommen. Der Steuersatz verhält sich dabei proportional zur Höhe des Einkommens. Geringverdiener haben also weniger Steuern zu zahlen als Unternehmer mit erfolgreichen Bilanzen.

Informationen zur Steuerprogression

Da die Einkommenssteuer eines jeden Steuerzahlers immer individuell ermittelt wird, hat der Gesetzgeber dafür einige Richtlinien vorgeschrieben. So soll die Ermittlung nicht nur individuell, sondern auch gerecht und orientiert an der Leistungsfähigkeit erfolgen. Um diese Gerechtigkeit bei der Berechnung der individuellen Einkommensteuer zu gewährleisten, wird das Prinzip der linearen Steuerprogression zugrunde gelegt. Steigt also das Einkommen des Steuerpflichtigen, so erhöht sich proportional dazu auch dessen Steuerlast. Der Gesetzgeber bewegt sich hierbei jedoch immer zwischen dem Grundsteuersatz und dem Höchststeuersatz, also zwischen 15 und 45 Prozent des zu versteuernden Einkommens. Auch der Grenzsteuersatz verhält sich linear dazu, so besagt es das Prinzip der Steuerprogression. Der Grenzsteuersatz bewegt sich auch immer zwischen dem Eingangssteuersatz von 15 Prozent bis zum Spitzensteuersatz in Höhe von 45 Prozent.

Wo liegen die Unterschiede?

Zwischen dem persönlichen Steuersatz und dem Grenzsteuersatz gibt es jedoch Unterschiede. Währenddessen der persönliche Steuersatz nur den durchschnittlich auf das gesamte Einkommen zu entrichtenden Steuersatz darstellt, ist der Grenzsteuersatz schon konkreter. Dieser gibt nämlich an, wie hoch der Steuersatz ist, mit welchem der letzte Euro des eigenen Einkommens zu versteuern ist. Der Grenzsteuersatz kommt aber nicht generell beim Einkommen zur Anwendung. Vielmehr müssen über den Grenzsteuersatz zusätzliche Zins- oder Kapitalerträge versteuert werden. Ein Beispiel dafür ist ein Tagesgeldkonto in Form einer Kapitalanlage. Ebenso, wie das lineare Prinzip der Steuerprogression, ist auch beim Grenzsteuersatz Proportionalität gegeben. Sind die Einkünfte, etwa auf dem eigenen Tagesgeldkonto hoch, dann steigt auch der Grenzsteuersatz an. Der Grenzsteuersatz kann jedem Steuerzahler als Orientierung dienen. So weiß der Betroffene, wie hoch seine zusätzlich erzielten Einkünfte sind und demnach kann auch die Höhe des Grenzsteuersatzes ermittelt werden. Daraus ergibt sich wiederum eine Berechnungsgrundlage für die gesamte Steuerlast des Steuerzahlers, auch unter Berücksichtigung der kalten oder indirekten Steuerprogression. Der Grenzsteuersatz kann aber auch ein Werkzeug zum Sparen von Steuern sein. So kann der Steuerzahler für seine Einkünfte auch einen Freibetrag, etwa einen Sparerfreibetrag oder einen Freibetrag für Vorsorge, und auch eine private Rentenversicherung in Anspruch nehmen und steuerlich geltend machen.

 

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