Steuer sparen

Steuern sparen mit der Nutzung von Blockheizkraftwerken

26. Juli 2013

Steuer sparen mit einem BlockheizkraftwerkJedes mal, wenn die Einkommenssteuererklärung für das Finanzamt angefertigt werden muss, wartet der Steuerzahler gespannt darauf, ob er Steuern erstattet bekommt oder ob er eine Nachzahlung gegenüber den Finanzbehörden leisten muss. Es ist jedoch nicht nur die ordnungsgemäß realisierte Steuererklärung, die beim Steuern sparen unterstützen kann. Viele Maßnahmen können schon vorab getroffen werden und werden sich im Nachhinein begünstigend für den Steuerzahler auswirken.

Der Betrieb von Blockheizkraftwerken kann Steuern sparen

Wer seine eigenen vier Wände bezogen hat, der muss sich im Zuge dessen um vieles kümmern. So spielt die Energieversorgung eine zentrale Rolle. Hier kann sich der Hauseigentümer für die Nutzung eines Blockheizkraftwerkes entscheiden. Damit können nicht nur Energiekosten gesenkt werden. Es lassen sich auch Steuern sparen. Der Steuerzahler kann, nutzt er für sein Blockheizkraftwerk die richtige Betriebsform, in den Genuss einer hohen Steuerersparnis kommen. Profitieren kann der Steuerzahler etwa von der Vorsteuererstattung, wenn er sein BHKW richtig betreibt und dieses auch richtig steuerlich behandelt.

Eine kompetente Beratung nutzen und Steuern sparen

Wer im Zusammenhang mit einem Blockheizkraftwerk Steuern sparen möchte, der sollte sich kompetent von einem Steuerfachmann beraten lassen. Dies gilt einerseits für Privatpersonen, die planen, ein kleines oder mittleres BHKW ins eigene Zuhause zu integrieren. Aber auch Hersteller und Anbieter von Blockheizkraftwerken können steuerliche Vorteile nutzen. Im gesamten Bundesgebiet gibt es zahlreiche Steuerberater, die sich auf die Beratung bez. der Nutzung und den kosteneffizienten Betrieb von Blockheizkraftwerken spezialisiert haben. Sie beraten, an welchen Stellen man Steuern sparen kann.

Steuervorteile im Überblick

Wer mit der Nutzung eines BHKWs Steuern sparen möchte, der kann dies auf vielfältige Art und Weise tun. Eine Möglichkeit ist die Vorsteuerrückerstattung. Handelt es sich beim Betreiben des Blockheizkraftwerkes um eine gewerbliche Form, dann besteht die Möglichkeit, bis zu 100 Prozent im Zuge der Vorsteuerrückerstattung vom Finanzamt zurück zu erhalten. Dies trifft natürlich nicht für jeden gewerblichen Nutzer zu. Ob dies der Fall ist und ob Steuern gespart werden können, ist in einem vertraulichen Gespräch mit dem Steuerberater in Erfahrung zu bringen.

Durch laufende Kosten Steuern sparen

Wer mit der gewerblichen Nutzung von Blockheizkraftwerken Steuern sparen möchte, dem stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung, die Nutzung des BHKWs steuerlich geltend zu machen. Zum einen können anteilig die Investitionskosten für das Heizungssystem bei der Umsatzsteuer gespart werden. Aber auch die laufenden Kosten des Kraftwerkes verschaffen steuerliche Vorteile. Um das Blockheizkraftwerk betreiben zu können, muss dessen Besitzer regelmäßig in neuen Brennstoff investieren. Auch diese Investition lässt sich anteilig von der Steuer absetzen. Diese Verfahrensweise rentiert sich jedoch nicht in jedem Fall. Nur wenn die Vorsteuer am Ende die Umsatzsteuer übersteigt, kann der Steuerzahler mit einer Rückerstattung rechnen.

Was es mit der Stromsteuer-Befreiung auf sich hat

Auch mit dem Stromverbrauch lassen sich mit dem Betrieb eines Blockheizkraftwerkes Steuern sparen. Gesetzlich ist festgeschrieben, dass Heizungssysteme, wie ein Blockheizkraftwerk, bis zu einer Nennleistung von 2 MW Stromsteuer befreit sind. Normalerweise würden für eine Kilowattstunde 2,05 Cent fällig werden. Von der Stromsteuerbefreiung können alle BHKW-Betreiber profitieren, die den Strom in räumlicher Nähe nutzen. Dabei kann es sich entweder um Eigenbedarf oder um die Abgabe des erzeugten Stroms an umliegende Grundstücke handeln. Unternehmer können noch mehr Steuervorteile nutzen. Dies ist immer dann der Fall, wenn der erzeugte Strom unmittelbar im Unternehmen, beispielsweise für die Produktion genutzt wird.

Steuern sparen mit der Energiesteuer-Rückerstattung

Auch mit der Energiesteuer-Rückerstattung lassen sich steuerliche Vorteile geltend machen. Für den Erwerb des Brennstoffes, welcher für den Betrieb eines Blockheizkraftwerkes nötig ist, muss dessen Betreiber eine Energiesteuer entrichten. Diese kann er jedoch steuerlich geltend machen und zurückerstattet bekommen. Die Rückerstattung orientiert sich immer an der Art des BHKWs. Für die Betriebsart Erdgas erhält der Betreiber 0,55 Cent pro KWH zurück. Beim Betrieb mit Flüssiggas sind es schon 6,06 Cent pro KG. Wer durch die Energiesteuer-Rückerstattung Steuern sparen möchte, der muss nicht nur bestimmte Bedingungen erfüllen können, sondern auch einen Antrag darauf stellen. Dieser kann online eingesehen, ausgefüllt und direkt versandt werden. Der Betrieb eines Blockheizkraftwerkes lohnt sich also in mehrfacher Hinsicht. Energiekosten lassen sich senken und die Steuererklärung sieht auch viel positiver aus.

 

 

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