Die Diskussion um die Splittingtabelle: Abschaffung oder Ausbau zum Familiensplitting?

Ehegattensplitting

Das Ehegattensplitting bringt einen Steuervorteil bei zusammen veranlagten Ehegatten mit unterschiedlich hohen Einkünften. Je größer der Abstand zwischen den Einkommen der Ehepartner ist, desto höher fallen die Einsparungen durch das Ehegattensplitting aus. Von den insgesamt 200 Milliarden Euro umfassenden ehe- und familienpolitischen Maßnahmen entfallen 20 Milliarden Euro auf das Ehegattensplitting.

Gesellschaftlicher Wandel : Auslöser der Debatte um die Splittingtabelle

Der gesellschaftliche Wandel seit der Einführung des Splittingverfahrens im Jahr 1958 führte zu Kritik am Ehegattensplitting. Die in der öffentlichen Diskussion vertretenen Positionen reichen von einer vollständigen Abschaffung des Splittingrechts bis zu einem Ausbau des Ehegatten- zu einem Familiensplitting.
Die familienpolitische Debatte schließt neben der Splittingtabelle auch andere staatliche Instrumente wie das Kindergeld und die Förderung der Kinderbetreuung sowie Kosten-Nutzen-Erwägungen und allgemeine Gerechtigkeitsfragen ein. Selbst eine aktuelle Studie der Bundesregierung kommt zu dem Ergebnis, dass etliche der bisher geltenden familienpolitischen Maßnahmen nicht effizient seien. Nach Umfragen plädieren allerdings über 80 Prozent aller Eltern für eine Beibehaltung des Ehegattensplittings.

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Ehescheidung – auch steuerlich eine außergewöhnliche Belastung?

EhescheidungGehen zwei Menschen den Bund der Ehe ein, dann tun sie dies zumeist, weil sie sich lieben und weil sie ihr ganzes Leben miteinander teilen möchten. Die Realität sieht jedoch ganz anders aus. So wird in der Bundesrepublik Deutschland mittlerweile fast jede dritte Ehe wieder geschieden.

Eine Ehescheidung ist in vielerlei Hinsicht eine große Belastung für den Betroffenen. Zum einen ist eine Scheidung immer mit emotionalen Folgen für beide Partner verbunden. Haben die Ehepartner Kinder, dann sind auch an dieser Stelle Probleme vorprogrammiert. Ein materielles Problem sind die Kosten, die in einen Scheidungsanwalt investiert werden müssen. So verläuft eine Scheidung nur in wenigen Fällen einvernehmlich. Häufiger streiten sich die vormals Verliebten darüber, wem welcher Besitz zusteht und ob Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen geltend gemacht werden können. Diese Streitigkeiten landen nicht selten vor dem Familiengericht und mitunter kann so ein nervenaufreibender Rosenkrieg hohe Kosten verursachen.

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Splittingtabelle gilt jetzt für alle Lebenspartnerschaften!

SplittingtabelleDas Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 7. Mai 2013 klargestellt, dass die Splittingtabelle auch von eingetragenen Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern genutzt werden kann. Bisher sahen die Bestimmungen des Einkommenssteuergesetzes vor, dass ausschließlich Ehepaare zusammen veranlagt werden und dabei die Splittingtabelle zur Anwendung bringen konnten. Das Bundesverfassungsgericht hat nun entscheiden, dass diese Regelung verfassungswidrig ist und den Gesetzgeber dazu verpflichtet, eine Neuregelung zur Splittingtabelle zu veranlassen. Diese muss rückwirkend zur Einführung Lebenspartnerschaft am 01. August 2001 eingeführt werden.

Unzulässige Benachteiligung von Lebenspartnerschaften?

Das Ehegattensplitting sieht vor, dass die Einkommen beider Ehepartner zusammengezählt werden. Die Besteuerung erfolgt dann auf der Annahme, dass beide Partner ein Einkommen in gleicher Höhe erzielen. Vor allem für Ehepaare, bei denen ein Partner deutlich mehr verdient, wirkt sich dies positiv auf die steuerliche Gesamtbelastung aus. In der Tatsache, dass Lebenspartnerschaften das Ehegattensplitting verweigert wurde, sah das Bundesverfassungsgericht eine unzulässige Ungleichbehandlung aufgrund der sexuellen Orientierung. Der von den Verfechtern der bisherigen Regelung ins Feld geführte besondere Schutz der Ehe sahen die Richter nicht als Rechtfertigung für die bestehende Benachteiligung an. Auch die Begründung durch das Ehegattensplitting diene dem Zweck einer besseren Familienplanung und unterstütze Personen die beispielsweise Angehörige Pflegen ließ das Gericht nicht gelten. Als Begründung gaben die Richter an, dass die Splittingtabelle auch von Ehepaaren genutzt werden kann, die keine Kinder haben. Dazu komme, dass es auch immer mehr Lebenspartnerschaften mit Kindern gibt.

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Steuerersparnis bei Heirat – mehr Geld für alle

Steuer sparen bei HeiratNatürlich sollte niemand ausschließlich aus finanziellen Gründen heiraten. Dennoch kann eine Hochzeit für beide Ehepartner eine nicht zu unterschätzende Steuerersparnis einbringen. Von einer hohen Steuerersparnis profitieren insbesondere Ehepaare mit einem stark unterschiedlichen Einkommen. Verantwortlich hierfür ist das sogenannte Ehegatten-Splitting. Die zu zahlende Einkommenssteuer wird dann nicht mehr für jedes Einkommen einzeln, sondern von dem in zwei Hälften aufgesplitteten Einkommen berechnet.

Vom Ehegatten-Splitting profitieren

Beim Ehegatten-Splitting wird davon ausgegangen, dass beide Ehepartner den gleichen Beitrag zum Einkommen leisten. Dies gilt auch dann, wenn die Realität ganz anders aussieht und ein Ehepartner beispielsweise gar kein eigenes Einkommen bezieht. Dadurch ergibt sich für gemeinsam veranlagte Ehepaare mitunter eine recht deutliche Steuerersparnis. Das Einkommen wird beim Ehegatten-Splitting zu gleichen Teilen auf die Ehepartner verteilt. Der Partner mit dem höheren Einkommen rutscht, ist dadurch deutlich weniger von der Steuerprogression betroffen. Er entgeht also der überproportional stärkeren steuerlichen Belastung für höhere Einkommen. Die größte Steuerersparnis wird immer dann erzielt, wenn ein Ehepartner kein eigenes Einkommen besitzt. Dabei liegt die maximale Steuerersparnis für 2012 bei 15.000 Euro. Dies ist der Fall, wenn das Jahreseinkommen des verdienenden Ehepartners mehr als 104.304 Euro beträgt.

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Steuerveranlagungen – ab 2013 neue Richtlinien für Ehepartner

Steuerveranlagung bei EhepartnernBei der Einkommensteuererklärung konnten Ehepaare in der Regel zwischen verschiedenen Veranlagungsformen wählen. Bis jetzt gab es sieben verschiedene Veranlagungsformen, die aber an dem Jahr 2013 auf vier Veranlagungsvarianten reduziert werden. Bei den Steuerveranlagungen wurde bisher zwischen der Zusammenveranlagung und der getrennten Veranlagung unterschieden. Als Folge der Reduzierungen der Steuerveranlagungen für Ehepaare entfällt ab dem Jahr 2013 die getrennte Veranlagung. Wenn sich aber ein Ehepaar für die Zusammenveranlagung nicht entscheiden möchte, dann können sie die Veranlagung wie ledige Personen beantragen. Wenn man als Form der Steuerveranlagungen die Einzelveranlagung wählt, dann werden Posten wie Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und haushaltsnahe Dienstleistungen demjenigen Ehepartner zugeordnet, der auch die Aufwendungen hierfür wirtschaftlich getragen hat. Empfinden Ehepaare auch diese Form nichts als den Mittelweg der Steuerveranlagungen, dann kann ein gemeinsamer Antrag gestellt werden, dass diese Posten gemeinsam ermittelt werden und dann jedem Ehepartner zur Hälfte zugeordnet werden. Obwohl es seit dem Jahr 2009 für Paare möglich ist nur kirchlich zu heiraten, wird diese kirchliche Trauung bei den Steuerveranlagungen nicht berücksichtigt. Nur wenn die standesamtliche Trauung noch bis zum Ende des Kalenderjahres nachgeholt wird, kann das Ehegattensplitting in Anspruch genommen werden.

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Die Splittingtabelle – Ermittlung der Einkommenssteuer

Die Splittingtabelle kann von Ehepaaren genutzt werden, um die Höhe der Einkommenssteuer zu berechnen. Beim Ehegattensplitting handelt es sich um eine besondere Form der Einkommenssteuerberechnung für Ehepaare, die gemeinsam steuerlich veranlagt werden. Eingeführt wurde die aktuelle Regelung zum Ehegattensplitting bereits im Jahre 1958. Grund hierfür war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, nach der Ehegatten durch die vorigen Regelungen benachteiligt würden. Die Splittingtabelle wird jährlich neu herausgegeben und kann von verschiedenen Stellen im Internet heruntergeladen werden.

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