Bei der Einkommensteuererklärung konnten Ehepaare in der Regel zwischen verschiedenen Veranlagungsformen wählen. Bis jetzt gab es sieben verschiedene Veranlagungsformen, die aber an dem Jahr 2013 auf vier Veranlagungsvarianten reduziert werden. Bei den Steuerveranlagungen wurde bisher zwischen der Zusammenveranlagung und der getrennten Veranlagung unterschieden. Als Folge der Reduzierungen der Steuerveranlagungen für Ehepaare entfällt ab dem Jahr 2013 die getrennte Veranlagung. Wenn sich aber ein Ehepaar für die Zusammenveranlagung nicht entscheiden möchte, dann können sie die Veranlagung wie ledige Personen beantragen. Wenn man als Form der Steuerveranlagungen die Einzelveranlagung wählt, dann werden Posten wie Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und haushaltsnahe Dienstleistungen demjenigen Ehepartner zugeordnet, der auch die Aufwendungen hierfür wirtschaftlich getragen hat. Empfinden Ehepaare auch diese Form nichts als den Mittelweg der Steuerveranlagungen, dann kann ein gemeinsamer Antrag gestellt werden, dass diese Posten gemeinsam ermittelt werden und dann jedem Ehepartner zur Hälfte zugeordnet werden. Obwohl es seit dem Jahr 2009 für Paare möglich ist nur kirchlich zu heiraten, wird diese kirchliche Trauung bei den Steuerveranlagungen nicht berücksichtigt. Nur wenn die standesamtliche Trauung noch bis zum Ende des Kalenderjahres nachgeholt wird, kann das Ehegattensplitting in Anspruch genommen werden.