Das als veraltet geltende Modell der Splittingtabelle zur vergünstigten Besteuerung von Ehepaaren war insbesondere vor der Bundestagswahl 2013 Mittelpunkt kontroverser Diskussionen. Trotz verschiedener Ansätze und Ideen zur Optimierung und Anpassung an die sich wandelnden gesellschaftlichen Gegebenheiten wurden bislang keinerlei Änderungen vorgenommen, so dass die Splittingtabelle nach wie vor ihre Gültigkeit hat.
Sinn und Funktionsweise der Splittingtabelle
Für Ehepaare und – seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 07.05.2013 – auch eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner eröffnet die Splittingtabelle einige Vergünstigungen bei der Einkommenssteuer. Die Einkommen der beiden Partner werden demnach addiert, durch zwei geteilt und dann entsprechend der Steuerklassenkombinationen 4/4 oder 3/5 mit der Einkommenssteuer belegt. Mit dieser bereits seit 1958 geltenden Verfahrensweise wird die Steuerprogression effektiv abgebaut, so dass die Vorteile in einigen Fällen erheblich ausfallen. Kritisiert wurde aus Kreisen verschiedener Verbände, dass von der Splittingtabelle bevorzugt Ehepaare mit unterschiedlichen Einkommen oder Familien mit Alleinverdienern profitieren würden und demnach falsche, nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten gemäße Signale gesendet würden. So würde durch die Splittingtabelle die Erwerbstätigkeit von Frauen negativ beeinflusst, was einer ungerechten gesellschaftlichen Wirkung gleichkommt.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 7. Mai 2013 klargestellt, dass die Splittingtabelle auch von