Einkommensteuer

Die Splittingtabelle – Ermittlung der Einkommenssteuer

18. Juni 2012

Die Splittingtabelle kann von Ehepaaren genutzt werden, um die Höhe der Einkommenssteuer zu berechnen. Beim Ehegattensplitting handelt es sich um eine besondere Form der Einkommenssteuerberechnung für Ehepaare, die gemeinsam steuerlich veranlagt werden. Eingeführt wurde die aktuelle Regelung zum Ehegattensplitting bereits im Jahre 1958. Grund hierfür war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, nach der Ehegatten durch die vorigen Regelungen benachteiligt würden. Die Splittingtabelle wird jährlich neu herausgegeben und kann von verschiedenen Stellen im Internet heruntergeladen werden.

Wie funktioniert das Ehegattensplitting?

Ehepaare können bei der Besteuerung wählen ob Sie gemeinsam oder getrennt veranlagt werden möchten. Die Splittingtabelle kommt immer bei einer gemeinsamen Veranlagung zum Einsatz. Dabei wird aus steuerlicher Sicht angenommen, dass beide Ehepartner dasselbe Einkommen erzielen und wie ein Alleinstehender nach dem Grundtarif besteuert würde. Das Ehegattensplitting zählt sich vor allem dann aus, wenn einer der Ehepartner nur über ein sehr geringes Einkommen verfügt. In diesem Fall weißt die Splittingtabelle die meisten Vorteile aus. Ist das Einkommen bei beiden Ehepartnern dagegen annähernd identisch, so ergeben sich aufgrund der Splittingtabelle kaum positive Auswirkungen. Gemeinsam veranlagte Ehepaare können bei der Besteuerung zwischen den Steuerklassenkombinationen 4/4 und 3/5 wählen.

Ersparnis beim Ehegattensplitting

Die Steuerersparnis für gemeinsam veranlagte Ehepaare ergibt sich aufgrund des progressiven Steuertarifs. Anstatt die gesamten Einkünfte des Paares in einer Summe zu versteuern, können die Verheirateten ihre Einkommen auch getrennt besteuern lassen. So wird ein einzelnes Einkommen in Höhe von 80.000 Euro höher besteuert als zwei Einkommen zu je 40.000 Euro. Das Ehegattensplitting wirkt sich jedoch nur dann aus, wenn zwischen den beiden Einkommen eine gewisse Differenz liegt. Die größte Ersparnis bietet die Splittingtabelle immer dann, wenn ein Ehepartner ein Einkommen von 104.304 Euro erzielt und der andere Ehepartner über kein eigenes Einkommen verfügt. Ab dieser Einkommenshöhe muss nach der Splittingtabelle der Spitzensteuersatz von 42 Prozent bezahlt werden. Aufgrund des Ehegattensplitting wird das Einkommen nun auf beide Eheleute aufgeteilt, wodurch der Steuersatz wesentlich geringer ausfällt.

Aufbau der Splittingtabelle

Die Splittingtabelle ist relativ einfach aufgebaut und lässt sich problemlos lesen. So steht auf der linken Seite zunächst das Einkommen und direkt daneben die zu zahlende Einkommenssteuer. Des Weiteren lässt sich der Tabelle auch der Durchschnittssteuersatz sowie der Grenzsteuersatz entnehmen. Dazu wir auch die Kirchensteuer sowie ein eventueller Solidaritätszuschlag aufgeführt. In einer separaten Spalte findet sich dann die gesamt zu zahlende Steuer sowie der Gesamtsteuersatz.

Position der Parteien zum Ehegattensplittung

Die Regelungen der Splittingtabelle sind zwischenzeitlich sehr umstritten. Da diese noch aus der Zeit stammen als Adenauer Kanzler war gelten die Bestimmungen bei einigen Politikern als veraltet. Kritiker bemängeln unter anderem, dass die Splittingtabelle lediglich für Ehepaare ohne Kinder Vorteile bietet. Bei Familien mit Kindern würde das Ehegattensplitting die mögliche Erwerbstätigkeit der Ehefrau negativ beeinflussen. Aus diesem Grund sehen einige Politiker das Ehegattensplitting gesellschaftspolitisch als falsch an. Vor allem die CSU hält an den bisherigen Regelungen der Splittingtabelle fest und betont dabei stets den besonderen Schutz von Ehe und Familie. Dagegen gibt es in der CDU bereits den Gedanken, die Splittingtabelle auch auf nicht eheliche Lebensgemeinschaften mit Kindern auszuweiten. Diese Position wird auch von der FDP vertreten, welche zudem auch gleichgeschlechtliche Paare in die Splittingtabelle aufnehmen möchte. Bisher konnten sich CDU und FDP jedoch noch nicht gegen die starre Haltung der CSU durchsetzen.

Bei der SPD gibt es dagegen keine einheitliche Meinung zum Ehegattensplitting. Einige Politiker möchten die Splittingtabelle auf ein bestimmtes Einkommen zu begrenzen, sodass Besserverdiener hiervon nicht mehr profitieren können. Dazu wollen einige Vertreter das Ehegattensplitting komplett abschaffen und durch eine Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag ersetzen. In diese Richtung gehen auch die Überlegungen der Grünen, die zudem den übertragbaren Höchstbetrag auf 10.000 Euro begrenzen möchten. Der dadurch eingesparte Betrag solle anschließend zur Schaffung von Grippen und Kitaplätzen verwendet werden.

Auch verschiedene deutsche Verbände kämpfen bereits seit längerer Zeit gegen das Ehegattensplitting an. Nach Ansicht der Verbände würden die Pläne eines Familiensplittings nur wenigen Familien zugutekommen und hierfür zu viel Geld kosten.

 

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