Einkommensteuer

Arbeiten im Ausland – wo ist das Einkommen zu versteuern?

15. Juni 2012

Arbeiten im Ausland

Arbeiten im Ausland

Besonders in Zeiten, in denen die Arbeitsplätze im eigenen Land knapp sind, gibt es immer wieder Arbeitnehmer, die aufs Ausland ausweichen. Dazu kommt, dass diese Art der Flexibilität von den Agenturen für Arbeit gefördert und gewollt wird.

Arbeiten in Europa

Seit Europa zu einem großen Land zusammenwächst und viele Gesetze vereinheitlicht werden, ist auch das Arbeiten in angrenzenden Ländern einfacher geworden. Aber einige Dinge sind nach wie vor zu beachten, so beispielsweise die steuerlichen Regelungen.

Freiwillig oder nicht?

Nicht jeder, der im Ausland tätig ist, hat sich diese Arbeit auch ausgesucht. Es gibt viele Arbeitnehmer, die werden von ihrer in Deutschland ansässigen Firma für eine gewisse Zeit an einen anderen Arbeitsort entsendet. Dieser kann auch im Ausland liegen. Steuerpflichtig ist ein Arbeitnehmer in Deutschland immer dort, wo er wohnt und sein ständiger Aufenthaltsort ist. Hier gibt es eine klare Regelung. Wer länger als 6 Monate am neuen Ort arbeitet, der wird dort steuerpflichtig. Wird aber der alte, inländische Arbeitsplatz beibehalten, und die Familie bleibt im Inland, ist das eine Ermessensfrage. Vor allem dann, wenn die Arbeitszeit unter 6 Monate liegt, ist man nach wie vor in Deutschland steuerpflichtig. Aber es kann durchaus passieren, dass beide Finanzämter Ansprüche stellen. Daher ist ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen betroffen worden. Meist ist die Lage so, dass im Land, in dem das Geld verdient wird, auch die Steuern verbleiben.

Dauerhafte Tätigkeit im Ausland

Wer nicht von seiner Firma entsendet wurde, sondern sich rein privat auf eine Stelle im Ausland bewirbt, für den gelten die gleichen Regeln. Dann kann man von einer Tätigkeit länger als 6 Monate ausgehen und somit ist man im Gastland steuerpflichtig. Es gibt dazu viele Veröffentlichungen im Internet. Wer nicht ganz sicher ist, kann bei einem Steuerberater Hilfe bekommen.

Niedrigsteuerländer – lohnt das?

Auf alle Fälle. Viele verlegen ihren ersten Wohnsitz ins Ausland, damit sie dort steuerpflichtig werden. Denn so immens wie der deutsche Staat, langt kaum ein anderer in die Lohntüten der Leute. Auf alle Fälle ist es nicht ganz einfach zu handhaben, vor allem die jährliche Steuererklärung nicht. Daher sollte man sich als Betroffener zu diesem Thema Rat und Hilfe in einem Steuerbüro holen. Auch gibt es zahlreiche Internetseiten, die sich mit dem internationalen Steuerrecht beschäftigen. So kann man sicher stellen, dass man, geht man einmal diesen bedeutenden Schritt, zumindest steuerlich gesehen das Richtige tut.

Selbstständige Arbeit im Ausland

Außer dem Status als Angestellter kann man jedoch durchaus auch als Selbstständiger im Ausland tätig sein. Unternehmern und Freiberuflern wird dies in der Regel auch immer mehr erleichtert, denn Selbstständige, die im Ausland Einkünfte erzielen, müssen diese nicht zwangsläufig in Deutschland versteuern. Um das scheinbar verwirrende Spiel mit den Ländern aufzulösen, gibt es das erwähnte Steuerabkommen zwischen vielen Ländern. Hiernach wird beurteilt, wo die Steuern zu zahlen sind. Das kann sich danach richten, wo das Geschäft ansässig ist, oder wo der Inhaber hauptsächlich lebt.

Wer als Selbstständiger mindestens für ein halbes Jahr im Ausland Räume für sein Geschäft gemietet hat, gilt als im Ausland tätig. Auch ist dieses Bedingung erfüllt, wenn man mindestens die Hälfte des Jahres im anderen Land wohnt. In beiden Fällen sind die Steuern im Gastland zu entrichten, was meist gleichzusetzen ist mit einer gewaltigen Steuerersparnis. Da beispielsweise die Steuern in der Schweiz ganz erheblich unter denen in Deutschland liegen, kann es durchaus lohnen, ein kleines Büro dort zu mieten, um die o. g. Auflage zu erfüllen. Wer sich damit nicht oder noch nicht so gut auskennt, ist auf alle Fälle mit einem Steuerbüro gut beraten. Denn so lassen sich unter Umständen durch einen ganz kleinen und durchaus legalen Trick einige Gelder sparen, die an anderer Stelle besser zu nutzen sind.

Aber ob angestellt oder selbstständig – unterm Strich sollte sich die Ersparnis lohnen. Ein schwieriges Unterfangen in diesem Sinne in die Wege zu leiten, wegen wenigen Hundert Euro im Jahr lohnt eher nicht. Allerdings können zu der Steuerersparnis viele weitere Vorteile kommen, die die Arbeit im Ausland wiederum sinnvoll erscheinen lassen.

 

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