Steuer sparen

Steuertricks, die dem Steuerzahler teuer zu stehen kommen

11. Juni 2012

Steuererklärung für Freiberufler ganz einfach mit TaxmanSo lange Menschen verpflichtet sind Steuern zu bezahlen, so lange versuchen sie, diese zu umgehen oder möglichst gering zu halten. Das ist auch in gewisser Weise nachvollziehbar, denn man muss –meist dringend benötigtes Geld- an das Finanzamt zahlen, ohne dafür eine sichtbare Gegenleistung zu erhalten.

Legale Steuertricks

Vor Jahren, als das Internet noch nicht jedem zur Verfügung stand und auch in puncto Steuern noch nicht in jedem Jahr zahlreiche Änderungen erfolgten, gab es Bücher mit dem Titel „Ganz legale Steuertricks“. Hier waren solche Dinge aufgeführt, die man als Privatperson nutzen konnte und die durch Unwissenheit oft nicht in Anspruch genommen wurden. So konnte man Steuern sparen, mit den richtigen Einträgen in das Steuerformular, ohne damit gegen Gesetze zu verstoßen.

Entscheidungen, die dem Steuerzahler Geld kosten

Auf der anderen Seite wünscht man sich von den Verantwortlichen, dass sie mit den Steuereinnahmen vorsichtig und vor allem weitsichtig umgehen. Das ist oft genug nicht der Fall. Daher erscheinen jährlich ganze Exposés, aus denen hervorgeht, wie Steuern verschwendet und ausgegeben werden, ohne dass der gewünschte Erfolg eintritt. Der Bund der Steuerzahler sorgt dafür, dass zumindest ein Teil dieser Steuersünden ans Licht kommen und sich die Betroffenen, die Steuerzahler, damit auseinandersetzen können.

Steuertricks, die Geld kosten, statt zu sparen

Grundsätzlich aber gilt: Wer mit Steuertricks arbeitet, der begibt sich in strafbares Gebiet und muss, sofern die Verfehlung aufgedeckt wird, mit Strafe rechnen. So sind die Steuertricks dann schnell ein Grund für Mehrkosten, denn die Strafe tut oft empfindlich weh. Wer beispielsweise den Weg zur Arbeit künstlich verlängert, um die Werbungskosten anzuheben, tut sich nichts Gutes. Dank des Routenplaners im Internet ist die Strecke schnell ermittelt. Niemand wird sich über 1-2 Kilometer streiten, aber um die wird im Allgemeinen auch nicht betrogen. Hier geht es um andere Zahlen, und die fliegen schnell auf.

Wer die Rechnung oder Quittung aus dem Buchladen vorlegt, sollte bedenken, dass anhand der ISBN die Steuerbeamten schnell herausfinden können, ob die angebliche Fachliteratur ein gewöhnlicher Roman war. Hier hat man von Seiten des Fiskus sogar ein Zugeständnis gemacht. Sind es Bücher mit allgemeinem Wissen, kann man angeben, diese zur Hälfte beruflich zu nutzen und somit wenigstens noch den halben Preis ansetzen.

Kritische Nachfragen gibt es auch bei hohen Bewerbungskosten. Vor allem bei dem Arbeitgeber, dem man sich vorgestellt hat, wird gern nachgefragt. Hier macht es gar keinen guten Eindruck, wenn der Schwindel auffliegt. Ähnlich abzuraten ist vom Verschweigen von Einnahmen aus Zinsgeschäften. Die Jahresbescheinigungen der Banken (auch aus dem Ausland) werden den Finanzbehörden zur Verfügung gestellt.

Der Freibetrag auf Zinserträge veranlasst manche Eltern dazu, für ihr Kind ein Tagesgeld- oder Festgeldkonto anzulegen, auf dem sie dann das eigene Geld bunkern. Dass das nicht statthaft ist, wissen alle. Aber es gibt auch immer mehr Fälle, in denen das Finanzamt den Betroffenen ein solches Verhalten nachweisen konnte und daher mit empfindlichen Strafen daher kommt.

Steuertricks –ratsam oder lieber nicht?

Kleine Schummeleien, die eventuell noch nicht einmal absichtlich passiert sind, werden auch vom Finanzamt als solche erkannt. Aber vorsätzliche Täuschungen, die zu einer spürbaren Mehreinnahme des Kunden führen, bringen das Finanzamt dazu, Strafen zu verhängen und Gelder nachzufordern.

Auch bei kleinen Unternehmen oder der privat vermieteten Ferienwohnung sollte man nicht schummeln, denn wer alle Reparaturen am eigenen Wohnhaus versucht, auf die vermietete Wohnung abzuwälzen, bekommt schnell mal Besuch vom Finanzamt. Da muss man dann jeden Nagel nachweisen, was nachträglich beim besten Willen nicht immer einfach ist. Daher sollte man versuchen, dies mit einem vernünftigen Weg im Vorfeld bereits zu umgehen.

Ist eine Prüfung vom Finanzamt da, sollte man möglichst präzise alles erklären können und die fraglichen Dinge auch vorzeigen. Um bei dem Beispiel mit der Ferienwohnung zu bleiben: Wer einen zweiten Fernseher für die Fewo abgerechnet hat, sich dann aber herausstellt, dass es in der vermieteten Wohnung gar keinen Fernsehanschluss gibt, hat schlechte Karten. Auch eine jährliche Renovierung macht keinen guten Eindruck. Wie bei allem gilt auch hier: Nicht übertreiben, sondern bei der Wahrheit bleiben!

 

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