Steuer Grundlagen

Steuernummern beantragen – das müssen Sie beachten

8. Juni 2012

Wer sich dazu entscheidet, als Selbstständiger zu arbeiten (Gewerbetreibender, Freiberufler), der muss sich selbst um seine Steuernummer kümmern. Diese dient der steuerlichen Erfassung durch die zuständige Finanzbehörde. Außerdem benötigt man diese Steuernummer, um mit ihr Rechnungen an die entsprechenden Kunden auszustellen. Hat man sich an das Gewerbeamt gewendet, um einen Gewerbeschein zu beantragen, dann setzt dieses sich in der Regel mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung und der Antragssteller erhält automatisch den so genannten „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ zugesandt. Dieser muss selbstverständlich ausgefüllt und unterschrieben zurückgeschickt werden, um im Anschluss daran die Steuernummer auf postalischem Wege zu erhalten. Das Formular kann auch problemlos telefonisch beantragt werden, man kann es sich auch direkt beim Finanzamt abholen oder läd es sich ganz bequem aus dem Internet herunter.

Was wird in dem Antrag abgefragt?

Hat man das Formular zur steuerlichen Erfassung auf dem Tisch, sollte dieser schnellstmöglichst ausgefüllt und wieder an das Finanzamt zurückgeschickt werden. So wird sichergestellt, dass die Steuernummer frühzeitig zugeteilt wird. Zunächst geht es auf den ersten Seiten des Antrags darum, die allgemeinen Daten rund um den Antragssteller einzutragen. Neben Anschrift, Geburtsort und -datum, müssen hier auch Fragen zu den Themen Familienverhältnisse, Bankverbindungen etc. beantwortet werden. Ist man bereits im Besitz einer Steuer-Identifikationsnummer, sollte diese auch eingetragen werden, damit die Bearbeitung rascher vonstatten geht.

In einem nächsten Abschnitt werden anschließend Angaben zur selbstständigen Arbeit oder gewerblichen Tätigkeit abgefragt. Was genau wird diese Tätigkeit sein, Adresse und Name oder auch die entsprechende Kammerzugehörigkeit, wenn man sich im Handelsregister eintragen lässt, müssen hier vermerkt werden. Beim Ausfüllen dürfen auch nicht vergessen werden: das Gründungsdatum sowie die -form oder auch zuvor ausgeübte selbstständige Tätigkeiten. Wer Existenzgründungszuschuss erhält oder aber anderweitige Verträge rund um die Gründung besitzt, muss dies angeben und beilegen.

Angaben zu erwarteten Gewinnen und Umsätzen

Ferner müssen bei der Beantragung der Steuernummer auch Angaben zu den erwarteten Gewinnen und Umsätzen gemacht werden. Dies wird anhand der entsprechenden Tabelle im Formular zur steuerlichen Erfassung gemacht. Einfach die zu erwartenden Einkünfte, die entsprechenden Ausgaben und die sich daraus ergebenden Gewinne des Antragsstellers eintragen. Zunächst müssen hierbei die ersten beiden Jahre nach Gründung des Geschäfts kalkuliert werden. Insofern empfiehlt es sich auch, wirklich alle Unterlagen rund um die Geschäftsidee etc. beim Ausfüllen dieses Antrags parat zu haben.

Aus dieser Schätzung wird das zuständige Finanzamt die Steuersätze ermitteln und dem Antragssteller die möglichen Vorauszahlungen berechnen. Es empfiehlt sich, eine besonders klare und präzise Aufstellung vorzunehmen, damit man nicht zu hoch besteuert wird. Dies könnte gerade in den ersten Jahren zu wirklichen Problemen führen.

Wer plant, Angestellte zu beschäftigen, der muss dies selbstverständlich ebenfalls vermerken. Daraus ergibt sich die Abführung von entsprechenden Lohnsteuern. Dies hat außerdem auch Auswirkungen auf den zu erwartenden Gesamtumsatz, der wiederum wichtig für die Umsatzsteuer ist.

Die Praktische Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung wurde für all diejenigen Selbstständigen eingeführt, welche im Gründungsjahr unterhalb einer Umsatzgrenze von 17.500 Euro und im zweiten Jahr von 50.000 Euro liegen. Dadurch würde die Abgabe der so genannten Umsatzsteuer-Voranmeldung selbstverständlich entfallen. Eine gesonderte Umsatzsteuer darf im Übrigen dann nicht ausgewiesen werden, wie sich von selbst erklärt.

Wurde der Antrag für den Erhalt der Steuernummer vollständig ausgefüllt, muss er an das zuständige Finanzamt übersendet werden. Von dort wird einem in der Regel innerhalb von 14 Werktagen eine Steuernummer zugeschickt, welche dann natürlich auf den Rechnungen auch ausgewiesen werden muss.

Häufig empfiehlt sich bei der Beantragung der Steuernummer ein Beratungsgespräch beim örtlichen Finanzamt. Dort kann man all die Informationen erhalten, die insbesondere im ganz individuellen Fall zum Einsatz kommen. Wünscht man ein entsprechendes Gespräch, kann dies ebenfalls bei dem Ausfüllen des Antrags auf eine Steuernummer angegeben werden. Auch ein Steuerberater kann natürlich sämtliche Fragen rund um das Thema „Steuernummer beantragen“ beantworten.

 

 

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