Steuer Grundlagen

Steuernummer und Identifikationsnummer – die Unterschiede

4. Juni 2012

Jeder, der jedes Jahr aufs Neue seine Steuererklärung machen muss, der weiß: Das deutsche Steuersystem ist besonders komplex und nicht immer leicht. Begriffe wie Steuernummer oder aber Identifikationsnummer fallen zwar auf: „Aber was genau unterscheidet diese beiden eigentlich?“, mag sich so mancher braver Steuerzahler fragen.

Aber auch diejenigen, die frisch ins Berufsleben einsteigen möchten, werden schon bei der kleinsten Recherche im Internet auf diese beiden Begriffe stoßen. Um die Antwort einer möglichen Frage vorwegzunehmen: „Ja, man braucht das. Noch!“

Was ist die Steuernummer, wozu braucht man sie?

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die Steuernummer eine Ziffernreihe darstellt, die dazu dient, eine Person (natürlich / juristisch), welche steuerpflichtig ist, beim zuständigen Finanzamt zu verwalten. Diese Zahlenreihe ist ganz eindeutig nur einer einzigen Person zugeordnet, so dass die administrativen Vorgänge deutlich vereinfacht sind. Zwar kann es aus verschiedenen Gründen vorkommen, dass eine steuerpflichtige Person über mehr als nur eine Steuernummer verfügt, allerdings ist dies eher die Ausnahme als die Regel. Die Verwendung dieser Steuernummern wurde in §8 BuchO festgelegt, ist allerdings mittlerweile nicht mehr die einzige Möglichkeit beim Finanzamt registriert zu sein. Neben der klassischen Steuernummer gibt es noch die mit Einführung der elektronischen Steuererklärung (ELSTER) „eTin“ – also die Elektronic Tax Identification Number – sowie die Steuer-Identifikationsnummer, die ausschließlich für natürliche Personen gilt, die Wirtschafts-Identifikationsnummer, die bei juristischen Personen oder aber wirtschaftlich Tätigen zum Einsatz kommt, sowie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für alle Unternehmer, die unter das Umsatzsteuergesetz fallen.

Vereinfachung durch die Steuer-Identifikationsnummer

Die Steuer-Identifikationsnummer ist diejenige, die die meisten Menschen in Deutschland betrifft. Sie wurde maßgeblich eingeführt, um die Administration von Steuerpflichtigen in Deutschland, aber auch innerhalb der EU zu vereinfachen. War es vor Einführung dieser neuen Nummer 2008 notwendig bei einem Umzug eine neue Steuernummer zu beantragen, trifft dies bei dieser neuen Identifikationsform nicht mehr zu.

Innerhalb der Europäischen Union wird eine Umstellung auf die Steuer-Identifikationsnummer angestrebt. Genannt wird diese dann „TIN“, was die Kurzform der bereits oben genannten Tax Identification Number ist. Unter dieser Nummer werden sämtliche personenbezogenen Daten des Steuerpflichtigen gespeichert, wie etwa Name, Adresse, Geburtsdatum und -ort, das Geschlecht und auch die zuständige Finanzbehörde. Die rechtliche Basis für die Steuer-Identifikationsnummer sind §139b der Abgabenordnung sowie die entsprechende Steueridentifikationsnummernverordnung (§1). Diese neue Nummer gilt im Übrigen lebenslang und ändert sich nicht mehr. Ist man darüber hinaus noch anderweitig wirtschaftlich tätig, etwa auf Selbstständigen-Basis, dann erhält man zusätzlich noch die  Wirtschafts-Identifikationsnummer.

Warum gibt es zwei verschiedene Nummern für Steuerpflichtige?

Prinzipiell ist das Ziel, nur noch eine einzige Nummer zu verwenden, nämlich die Steuer-Identifikationsnummer. Sie trat 2008 in Kraft und wird seitdem an „neue“ Steuerpflichtige ausgegeben. All diejenigen, die bereits zuvor eine Steuernummer hatten, können diese zwar umstellen lassen, was ja bei einem Umzug beispielsweise nötig sein würde, oder aber sie verwenden ihre Steuernummer noch weiter. Noch hat der Gesetzgeber nicht entschieden, bis wann die herkömmlichen Steuernummern verwendet werden dürfen und wann die Umstellung auf die Steuer-Identifikationsnummer endgültig erfolgen wird.

Aber was ist eigentlich besser an der Steuer-Identifikationsnummer?

Die Steuer-Identifikationsnummer soll in Deutschland helfen, wirklich jeden Staatsbürger mit einem Kennzeichen zu registrieren, welches unveränderbar ist. Sie dient also unter anderem der Erfassung von Seite des Staates. Im Jahre 1964 wurde dieser Versuch bereits mit der Sozialversicherungsnummer unternommen, wobei hier lediglich diejenigen Bürger registriert wurden, welche auch in der gesetzlichen Rentenversicherung aufgenommen sind. Ein weiterer Grund, wieso auf lange Sicht auf die gängige Steuernummer verzichtet werden wird, so lautet jedenfalls die Begründung des Gesetzgebers, ist die Vereinfachung durch die Zentralisierung der Erfassung der Steuerpflichtigen, denn Bürokratie werde deutlich abgebaut und das eigentliche Besteuerungsverfahren werde transparenter. Auch werde es leichter durch die Steuer-Identifikationsnummer die deutschen Bürger und ihr Vermögen im europäischen Ausland besser zu kontrollieren. Steuerhinterziehung sei somit deutlich schwieriger als derzeit.

 

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