Steuerrecht

Jahressteuergesetz 2013 – Welche Steuerrechtsveränderungen sind zu erwarten?

1. Juni 2012

Jahressteuergesetz 2013Das Bundesfinanzministerium hat am 5. März dieses Jahres den aktuellen Entwurf zum Jahressteuergesetz 2013 publik gemacht. Verabschiedet wurde diese Ausarbeitung dann schließlich am 25. April 2012, so dass das Jahressteuergesetz 2013 definitiv auf den Weg gebracht ist.

Ziel ist es bei der Erarbeitung gewesen, dass deutsche Fiskalrecht, also das Steuerrecht, an das der Europäischen Union (EU) anzugleichen beziehungsweise mit dem Jahressteuergesetz 2013 der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zu entsprechen. Ebenfalls Berücksichtigung fanden politische und steuerliche Entscheidungen der OECD, also der Organisation für internationale Zusammenarbeit. Bei diesem Projekt handelt es sich um ein besonders ehrgeiziges Unterfangen, wurden doch viele Punkte hier zusammengeführt und ist doch mit vielen Änderungen zu rechnen. Im Folgenden soll eine kleine Aufstellung helfen, den Überblick über das kommende Jahressteuergesetz 2013 zu wahren.

Einrichtung eines Amtshilfegesetzes innerhalb der Europäischen Union

Im Jahressteuergesetz 2013 wurde die Richtlinie des Europarates (2011/16/EU) vom Februar 2011 verarbeitet. Diese sieht vor, dass die europäischen Fiskal- und Besteuerungsadministrationen stärker zusammenarbeiten sollen. Ziel ist es, noch effizienter zusammenzuarbeiten. Allerdings wurde auch in vielen Bereichen erstmalig eine Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Steuerinstanzen der einzelnen Mitgliedstaaten angedacht und mitberücksichtigt. So soll fortan gewährleistet werden, dass auch bei grenzüberschreitenden steuerlichen Aktionen besteuert werden kann.

Rechnungsstellungsrichtlinie wir umgesetzt

In dem Jahressteuergesetz 2013 wird unter anderem auch die Rechnungsstellungsrichtlinie final umgesetzt. Entsprechende Änderungen wurden in den §§14 und 14a UStG eingebaut, so dass fortan gelten wird, dass das Recht desjenigen europäischen Mitgliedstaates anzuwenden ist, wo auch die Rechnung de facto ausgestellt wird. Bisher war dies nicht der Fall, denn es sollte das Recht desjenigen Staates angelegt werden, wo die eigentliche Leistung des Rechnungsausstellers erbracht wurde.

Ferner hat das Jahressteuergesetz 2013 auch die Rechnungsstellung reguliert. Von nun an gelten folgende gesetzliche Vorschriften: Bei Lieferung und Erfüllung der Leistungen des Rechnungsstellers innerhalb der EU, muss dem Leistungsempfänger spätestens am 15. Tag des darauffolgenden Monats die Rechnung vorliegen Die entsprechenden Passagen finden sich sowohl in §13b Abs. 2 UStG als auch in §14a Abs. 3 Satz 1.

Außerdem müssen besondere Gutschriften oder Leistungen, die erbracht werden, genauestens ausgewiesen sein. Darunter fallen unter anderem auch alle Sonderregelungen bezüglich Antiquitäten, Kunstgegenstände, Gebrauchtgegenstände und Sammlungsstücke, aber eben auch von Reisebüros wie sich in §14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 10 nachlesen lässt. Auch in §14a Abs. 5 und 6 UstG-E ist ein entsprechender Verweis einsehbar.

Welche Änderungen sind durch das Jahressteuergesetz 2013 noch zu erwarten?

Mit dem Jahressteuergesetz 2013 wurde des Weiteren beschlossen, dass sämtliche Bildungsinstitutionen beziehungsweise Veranstaltungen von Bildungseinrichtungen steuerlich befreit sein sollen. Festgehalten wurde dies in §4 Nr. 21 und 22 UStG. Dies ist eine besonders wichtige und populäre Änderung, denn dadurch wird auch steuerlich der Kurs der Bundesregierung unterstrichen, welcher vorsieht, dass Bildungsmaßnahmen stärker gefördert werden sollen. Dieser Beschluss des Kabinetts wurde im Übrigen auch von der Opposition begrüßt.

Fazit: Das Jahressteuergesetz 2013

Es lässt sich im Ganzen festhalten, dass das Jahressteuergesetz 2013 dazu dienen soll, eine steuerliche Zusammenarbeit innerhalb der EU zu ermöglichen. Dies ist gerade deshalb so wichtig, weil dadurch gewährleistet wird, dass die Besteuerung der EU-Bürger auch gerecht(er) durchgeführt werden kann. Rechtlich abgesichert hat sich hierbei die Bundesregierung, indem die rechtlichen Gegebenheiten des Europäischen Rechts beziehungsweise die steuerrechtlichen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes mit in die Ausarbeitung des Jahressteuergesetzes 2013 eingeflossen sind.

Inwieweit gerade die Änderungen in puncto Rechnungsstellung und Umsatzsteuer auch auf Ihr Unternehmen zutreffen kann Ihnen sicherlich ein Steuerberater mitteilen. In jedem Fall wird das Jahressteuergesetz 2013 in Kraft treten und die europäischen Unternehmen müssen sich daran orientieren, um sich ordnungsgemäß besteuern zu lassen. Weigert sich ein Unternehmen, muss bei einer Betriebsprüfung mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung gerechnet werden, welcher das Unternehmen sicherlich stark beschädigen würde.

 

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