Alterseinkünftegesetzt schreibt Steuerpflicht fest
Viele Ruheständler stellen sich neuerdings die Frage, ob und in welcher Höhe ihre Rente zu versteuern ist. Muss wirklich jeder Rentner Steuern zahlen? Oder gibt es möglicherweise Grenzen, bis wohin die Rente steuerfrei bleibt?
Steuer auf die Rente seit Einführung des Alterseinkünftegesetz
Tatsächlich ist es so, dass auf jede Rente mit Einführung des Alterseinkünftegesetz zum 1. Januar 2005 eine Steuer gezahlt werden muss. Rentner, die schon vor dem Jahr 2005 im Ruhestand waren oder in diesem Jahr in Rente gingen, müssen 50 Prozent ihrer Rente versteuern. Alle Arbeitnehmer, die nach 2005 in Rente gegangen sind, müssen sogar noch mehr Steuern auf die Rente zahlen. Die genaue Höhe kann hier einer entsprechenden Besteuerungstabelle entnommen werden.
Bereits seit dem Jahre 2005 ist jede gezahlte Rente, die den Grundfreibetrag übersteigt, steuerpflichtig, d. h., von der Rente muss eine Steuer abgeführt werden. Dies wiederum bedeutet, dass jeder, der sich im Ruhestand befindet und eine entsprechende Rente erhält, dazu verpflichtet ist, auch eine entsprechende Steuererklärung abzugeben.