Steuer sparen

Steuern müssen auch auf die Rente gezahlt werden

6. April 2011

Alterseinkünftegesetzt schreibt Steuerpflicht fest

Viele Ruheständler stellen sich neuerdings die Frage, ob und in welcher Höhe ihre Rente zu versteuern ist. Muss wirklich jeder Rentner Steuern zahlen? Oder gibt es möglicherweise Grenzen, bis wohin die Rente steuerfrei bleibt?

Steuer auf die Rente seit Einführung des Alterseinkünftegesetz

Tatsächlich ist es so, dass auf jede Rente mit Einführung des Alterseinkünftegesetz zum 1. Januar 2005 eine Steuer gezahlt werden muss. Rentner, die schon vor dem Jahr 2005 im Ruhestand waren oder in diesem Jahr in Rente gingen, müssen 50 Prozent ihrer Rente versteuern. Alle Arbeitnehmer, die nach 2005 in Rente gegangen sind, müssen sogar noch mehr Steuern auf die Rente zahlen. Die genaue Höhe kann hier einer entsprechenden Besteuerungstabelle entnommen werden.

Werbungskostenpauschale für die Steuer bei der Rente

Auch Werbungskosten nehmen Einfluss auf die Rente und die diesbezügliche Steuer. Grundsätzlich möglich ist es, auch einen Freibetrag bei der Steuer auf die Rente geltend zu machen. Als Werbungskosten-Pauschale werden derzeit 102 Euro vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Kann der Ruheständler jedoch mehr Werbungskosten nachweisen als diese 102 Euro, so ändert sich natürlich auch der Freibetrag bei der Steuer auf die Rente.

Zusätzliche Einnahmen wirken sich auch auf die Rente und die Steuer aus

Ebenfalls Einfluss auf die Steuer und somit auch auf die Rente haben zusätzliche Einnahmen, wie beispielsweise die aus selbstständiger oder nicht selbstständiger Arbeit. Aber auch Einkünfte aus Vermietungen und Verpachtungen können sich auf die Rente auswirken, da sie das zu versteuernde Einkommen, die Rente, erhöhen und somit steuerpflichtig sind.

Sonderausgaben und Altersentlastungsbeitrag haben Einfluss auf die Rente und die Steuer

Neben den zusätzlichen Einnahmen, die das zu versteuernde Einkommen erhöhen, wirken sich auch Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen auf die Steuer und die Rente aus. Dies sind zum Beispiel alle Aufwendungen, die im Zuge einer Krankheit anfallen, Versicherungsbeitrage und auch Aufwendungen, die aufgrund einer Körperbehinderung anfallen. Zusätzlich mindert hier auch der Altersentlastungsbetrag die Steuer auf die Rente, welcher bei Ruheständlern über 64 Jahre bei maximal 1900 Euro pro Jahr liegt.

Rentner haben gleiche Steuersätze wir Arbeitnehmer

Für jeden Rentner, der sich aktuell oder seit 2005 im Ruhestand befindet, gelten die gleichen Steuersätze wie für die Arbeitnehmer. Die Höhe der tatsächlich zu zahlenden Steuer auf die Rente richtet sich nach der Höhe des zu versteuernden Einkommens, sprich: Wer viel Rente bekommt, muss auch viele Steuern zahlen. Die Steuer auf die Rente unterliegt jedoch immer einer Progression.

Grundfreibetrag auf die Steuer der Rente

Rentner, die mit ihrem Einkommen unter dem Grundfreibetrag in Höhe von 7.834 Euro liegen, müssen keine Einkommensteuer auf die Rente zahlen. Besteht eine gemeinsame Veranlagung zweier Ehepartner, so liegt der Grundfreibetrag hier bei 15.668 Euro. Liegen die Renteneinnahmen jedoch über dieser 7.834 Euro-Grenze(oder bei gemeinsamer Veranlagung über 15.668 Euro) und übersteigen diese nicht die Grenze in Höhe von 52.551 Euro (bei Verheirateten 105.102 Euro), so bewegt sich der Steuersatz für die Rente zwischen 15 und 42 Prozent. Wer noch mehr Rente bekommt oder entsprechende Einnahmen zu verbuchen hat, der hat in der Regel mit einem Steuersatz von 42 Prozent zu rechnen

Rente – hier muss auch Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag gezahlt werden

Wer Rente bekommt, der muss auch die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag bezahlen. Im Bezug auf die gesamte Steuerschuld beläuft sich die Kirchensteuer auf 8 – 9 Prozent; der Solidaritätszuschlag auf 5,5 Prozent. Die Kirchensteuer ist allerdings als Sonderausgabe wieder abziehbar, d.h., sie mindert dann wieder die Steuer für die Rente.

Muss eine Steuererklärung unbedingt eingereicht werden?

Grundsätzlich müssen auch Ruheständler für die Rente Steuern bezahlen und entsprechend dann auch eine Steuererklärung einreichen. Die zuständigen Finanzbehörden erhalten von der Rentenversicherungsanstalt die Hinweise über die jeweils ausgezahlten Renten, sodass diese die Rentner automatisch auch zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern können.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.