Kapitalanlagen

Steuern auf vorbörsliche Aktienverkäufe

7. Dezember 2010

Aktien, vorbörsliche Aktienverkäufe aber auch reguläre Wertpapierausgaben, stellen eine ganz spezielle Art der Kapitalanlage dar und sind für viele Menschen eine ganz besondere Form, das eigene Geld lang- oder auch kurzfristig festzulegen. Wer den Kauf oder Verkauf von Aktien, oder auch vorbörsliche Aktienverkäufe, plant, muss jedoch in der Regel um entsprechendes Fachwissen verfügen – zumindest sollten hier umfangreiche Kenntnisse bezüglich des jeweils angesprochenen und Aktien veräußernden Unternehmens eingeholt werden.

Darüber hinaus sind Spekulationen mit Aktien an der Börse –aber auch vorbörsliche Aktienverkäufe-, immer auch mit einem Risiko verbunden. Viele Anleger sind zwar durch Aktienver- oder Ankäufe reich geworden, unzählige Menschen haben jedoch große Verluste eingefahren und oftmals das gesamte Kapital verloren. Die weltweite Finanzkrise macht es deutlich.

Ebenfalls sollte vorab geklärt werden, wann der beste Zeitpunkt zum Kauf der Aktien gegeben ist. Viele Unternehmen geben bereits vor dem Börsengang Wertpapiere – genannt vorbörsliche Aktienverkäufe – aus. Das hat Vorteile für die Unternehmen, zieht jedoch auch eine ganze Reihe steuerliche Maßnahmen nach sich.
Vorbörsliche Aktienverkäufe unterliegen speziellen Regelungen, die, will man nicht gegen gesetzliche Auflagen verstoßen, unbedingt eingehalten werden müssen. Einige Unternehmen geben bei Absicht vorbörsliche Aktienverkäufe zu tätigen entsprechende Informationsbroschüren heraus, die dem potenziellen Käufer ein gewisses Maß an Sicherheit und Vertrauen geben sollen. Meist handelt es sich hierbei um Material, das dem Anleger eine gewisse Sachkunde im Umgang mit der vorbörslichen Aktienverkäufen bescheinigen soll.

Im Zuge dessen kommt hier meist ein Beratervertrag zustande, in dem sich beide Parteien zu den Auskunfts- und Aufklärungspflichten erklären, die im besonderen Maße diese vorbörslichen Aktienverkäufe und deren mögliche Schwierigkeiten bei der Abwicklung des Weiterverkaufs anzuerkennen. Vorbörsliche Aktienverkäufe ziehen jedoch immer auch steuerliche Maßnahmen nach sich. Zu unterscheiden sind hierbei jedoch nationale oder internationale An- und Verkäufe.

Unabhängig, ob börslich, außerbörslich oder vorbörsliche Aktienverkäufe, wenn ein Unternehmen mit Aktien einen Gewinn erwirtschaftet und in Deutschland steuerpflichtig ist, ist der Gewinn nur dann steuerfrei, wenn die Aktien vor dem 1.1.2009 erworben wurden. Bei einem späterem Erwerb ist hier auf den Gewinn die sogenannte Abgeltungssteuer von derzeit 25 Prozent, zuzüglich des Solidaritätszuschlages von 1,25 Prozent, zusammen also 26,25% zu zahlen. Als Steuerfreibetrag gilt hier eine Höchstgrenze von 800,- Euro, sofern dieser nicht schon anderweitig in Anspruch genommen wurde. Bei Kapitalerträgen aus vorbörslichen Aktienverkäufen ersetzt die Abgeltungs- oder Kapitalertragssteuer in diesem Fall die reguläre Einkommensteuer. Gegebenenfalls ist zusätzlich oftmals aber noch die entsprechende Kirchensteuer zahlen. Statt eines Einkommens ist hier ein Ertrag erwirtschaftet worden, der diesbezüglich entsprechend zu versteuern ist.

Hinsichtlich der festzusetzenden Fristen gibt der Gesetzgeber entsprechende Vorgaben. Die Frist beginnt bei einer schuldrechtlichen Vereinbarung und dient somit als maßgebliche Frist für damit einhergehende Zahlungsverpflichtungen für vorsteuerliche Aktienverkäufe. Der tatsächliche Erwerb oder Verkauf bleibt hier unerheblich. Darüber hinaus sind alle Anteile an Kapitalgesellschaften als Aufwand zu betrachten, die jedoch steuerlich nur bei Gewinnen oder Verlusten relevant zu sehen sind.

Wer spekulieren möchte, der kann sich auf die momentan gültige Rechtslage berufen, die besagt, dass Spekulationsgeschäfte bei vorbörslichen Aktienverkäufen mit einer Spekulationsfrist von derzeit zwölf Monaten ihre Gültigkeit besitzen. Früher waren hier nur eine Frist von sechs Monaten erlaubt.

Vorbörsliche Aktiengeschäfte bedürfen immer eine besondere Behandlung. Es empfiehlt sich, sich vor dem Kauf oder Verkauf von diesbezüglichen Aktien eingehend mit der Rechtsgrundlage zu allen steuerlichen wie auch unternehmenstechnischen Regelungen vertraut zu machen.

 

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