Steuernews

Steuernews: Google Steuer bei unseren französischen Nachbarn

1. Dezember 2010

Google Steuer – überraschende steuerliche Neuigkeiten aus Frankreich

Google Steuer? Gelten für Google bei unseren französischen Nachbarn etwa andere Google-Regeln? Eigentlich nicht. Natürlich gibt es auch in unserem befreundeten Nachbarland Frankreich nicht erst seit dem Jahre 2010 die bekannten Google-Dienste Google Maps, Google Earth, Google Chrome und Google Kalender. In Kürze wird sich auf dem so wichtigen Gebiet der Online Werbung die Situation rund um Google in Frankreich – vor allem aber für die in Frankreich beheimateten Werbungtreibenden im Online-Bereich selbst – allerdings fundamental etwas ändern. Die Ursache für diese explizite Umwälzung? Die geplante und weitestgehend verabschiedete so genannte Google-Steuer in Frankreich. Bereits zu Anfang des Jahres 2010 war über diesen möglichen Schritt in der Steuerpolitik der französischen Regierung unter Präsident Nicolas Sarkozy eifrig spekuliert worden, aber so richtig ernst genommen hat wohl kaum einer diese ungewöhnliche Maßnahme. Anders ist jedenfalls nicht die Überraschung der zukünftig von der Google Steuer Betroffenen zu erklären. Was aber bedeutet die Google Steuer nun konkret, wer ist eigentlich betroffen und ist eine Übertragung dieser Steuer auch auf Deutschland prinzipiell denkbar? Der Reihe nach:

Google Steuer – einprozentige Sonderabgabe auf Werbeausgaben im Online-Bereich

Die umgangssprachlich in den Medien als „Google Steuer“ propagierte Sondersteuer auf Online-Werbeausgaben in Frankreich heißt offiziell natürlich nicht so, Google Steuer war lediglich der Name des ursprünglichen Gesetzeskonzeptes und rührt daher, dass das Unternehmen Google im Online-Bereich eben der alles beherrschende Global Player ist. Da Google, Inc. seinen Unternehmenssitz nicht in Frankreich – und natürlich auch nicht in Deutschland hat – ist eine direkte Besteuerung mit einer echten Google Steuer auf den Quasi-Monopolisten nicht möglich und dürfte wohl auch letztendlich vor dem gestrengen Blick des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) keinen Bestand haben. Die Lösung für die Google Steuer in Frankreich setzt denn auch folgerichtig woanders an und plant eine Besteuerung mit einem Prozent auf den Nettobetrag der Online-Werbeausgaben von im Internet Werbung treibenden Unternehmen. Für die Betroffenen sicherlich ärgerlich, aber im Verhältnis zu den Umsätzen und Gewinnen in diesem absoluten Wachstumsmarkt sicherlich nur die vielzitierten „Peanuts“ auf dem Bankkonto. Die Einführung der Google Steuer in Höhe von einem Prozent wird also wohl keine Arbeitsplätze oder unternehmerische Existenzen gefährden. Die Finanzbehörden in Frankreich rechnen realistischerweise auf der Einnahmenseite der neu eingeführten Google Steuer vorerst auch nur mit Beträgen im unteren zweistelligen Millionbereich. Wenn man sich diesbezüglich allerdings einmal die Wachstumsstatistiken der Werbeausgaben besonders im Online-Bereich in den Jahren 2006, 2007, 2008 und 2009 vor Augen führt, wird schnell klar das die Google Steuer in Frankreich vor allem auf die Zukunft abzielt. Darüber hinaus soll auch ein bisher bestehendes Ungleichgewicht in der Besteuerung ausgeräumt werden, denn die Werbeausgaben 2006 – 2009 im klassischen Bereich (TV, Radio, Print) werden schließlich bereits besteuert. Bleibt zum Schluss explizit nur noch die Frage der Übertragbarkeit der Google Steuer nach Deutschland. Auch hierzulande ist die Online- und Internet-Werbung bekanntermaßen ein gigantischer Wachstumsmarkt, der sicher bereits steuerliche Begehrlichkeiten geweckt hat. Es ist allerdings anzunehmen, dass die deutschen Steuerfachleute erst einmal die Einführung der Google Steuer in Frankreich abwarten wollen, um hier „aus der Ferne“ Erfahrungswerte sammeln zu können.

 

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