Alle deutschen Bundesbürger mit einem Wohnsitz oder dem gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland sind zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung nach dem deutschen Einkommensteuergesetz verpflichtet. Um diese Steuererklärung jedoch wirksam zu machen, müssen von jedem Steuerzahler gesetzliche Fristen eingehalten werden.
Was bedeutet Einkommensteuer?
Jeder Einzelne, der ein Einkommen erwirtschaftet oder bezieht, muss Einkommensteuer bezahlen. Bei Arbeitnehmern wird diese automatisch vom Lohn abgezogen und nennt sich in diesem Fall daher auch Lohnsteuer. Unternehmen müssen in ihrer Einkommensteuererklärung ihre gesamten Einkünfte aufführen und gegebenenfalls zur Erklärung eine Bilanz oder Gewinn- und Verlust-Rechnung beifügen. Die Höhe der Einkommensteuer wird maßgebend vom Grundfreibetrag beeinflusst. Dieser ist von 8.004,00 Euro im Jahr 2012 auf 8.130,00 Euro für das Jahr 2013 gestiegen. Jegliches Einkommen und alle Einkünfte, die über dieser Grenze liegen, müssen versteuert werden. Des Weiteren wird zwischen 7 Einkunftsarten unterschieden. Beispielsweise gehören Einkünfte aus Verpachtung und Vermietung genauso wie Einkommen aus Kapitalvermögen zu den steuerpflichtigen Einkunftsarten. Außerdem sind auch Einkünfte aus Gewerbebetrieben, selbstständiger und nicht selbstständiger Arbeit und aus Land- und Forstwirtschaft steuerpflichtig.
Jeder Steuerzahler in Deutschland, welcher den steuerlichen Grundfreibetrag von aktuell 8.004 € überschreitet, unterliegt der Einkommensteuerabgabepflicht. Das gilt somit auch für Selbständige und Freiberufler, die neben dem Mantelbogen die Einkommensteuererklärung Anlage S ausfüllen müssen. In diesem Zusatzformular werden unter anderem Einnahmen und Investitionsabzugsbeiträge eingetragen. Doch wie der Mantelbogen selbst, ist die Einkommensteuererklärung Anlage S oft ein Buch mit sieben Siegeln und mit oft unverständlichen Fachdeutsch versehen.